Quartierplan Rosenberg
Plan d'affectation · Heiden
Document
- Type
- Plan d'affectation
- Commune
- Heiden
- Canton
- Appenzell Rhodes-Extérieures
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- Regierungsrat
- Adopté
- 27 sept. 1978
- En vigueur depuis
- 27 sept. 1978
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Heiden avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
CH73_16_GE_Quartierplan Rosenberg.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Protokoll des Regierungsrates von Appenzell A.Rh. 27. September 1978 N.
Gemeinde Heiden; Genehmigung des Quartierplanes Rosenberg Dem Bericht der Baudirektion vom 12. September 1978 ist zu entnehmen: Mit Schreiben vom 9. August 1978 ersucht der Gemeinderat Heiden um die Genehmigung des Quartierplans Rosenberg. Der Quartierplan wurde vom 28. März bis 27. April 1978 öffent lich aufgelegt und während dieser Zeit vom Planungsamt vor geprüft. Aufgrund der eingegangenen Einsprachen und des Prü fungsberichts des Planungsamtes wurden verschiedene Aende rungen vorgenommen, die jedoch keine erneute Auflage erfor derten. Der Erlass des Plans erfolgte gemäss dem im EG zum ZGB ge regelten Verfahren. Gestützt auf Art. 2 Abs. 5 des Zonen reglements der Gemeinde Heiden, das sich auf Art. 124 Abs. � EG zum ZGB stützt, beschloss der Gemeinderat am 8. August 1978 die Annahme des Plans. In materieller Hinsicht regelt der Quar tierplan in erster Linie die strassenmässige Erschliessung des Gebietes Rosenberg im Hinblick auf ein dort zu erstellendes Rehabilitationszentrum einerseits und die etappenweise Reali sierung einer neuen Durchgangsstrasse andererseits. Ausserdem enthält der Plan einige einfache Regelungen über die Gestaltung der Bauten sowie die Verlegung des bestehenden Fussweges. Der Plan stimmt mit den Bestimmungen von Art. 113 EG zum ZGB überein, seine Vorschriften verstossen gegen keine kantonalen oder eidgenössischen Bestimmungen. Sowohl in formeller wie in materieller Hinsicht steht der Ge nehmigung des Plans nichts entgegen. Gestützt auf Art. 111 Abs. 3 und Art. 124 Abs. 3 EG zum ZGB beantragt die Baudirektion, den Quartierplan Rosenberg zu genehmigen. Beschluss: Zustimmung zum Antrag der Baudirektion.
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Auszug an
Landarnmannamt Baudirektion Kant. Planungsamt (2 Expl.); B eilage: 1 Quartierplan mit Genehmi1gur:1gsvermerk Kant. Bauverwaltung ( 4 Expl.\ß; \.Beilage: .. ; 1 Quartierplan mit Genehmi{:;ungsvermerk · )'� . Gemeinderat Heiden ( 2 Expl.); Beilage: 1 Quartierplan mit Genehmigungsvermerk ✓
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