Planungszonen Erlass

Zone réservée · Walzenhausen

Document

Type
Zone réservée
Commune
Walzenhausen
Canton
Appenzell Rhodes-Extérieures
Niveau
Commune
Approuvé par
Gemeinderat
Adopté
9 févr. 2023
En vigueur depuis
1 mars 2023

Carte

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Fichiers

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Texte

CH76_19_GRB_Planungszonen.pdf

GEMEINDE

WAILZENBkUSEN ~

Gemeinderat Dorf 84 9428 Walzenhausen Telefon 071 886 49 84 [email protected] 9428 Walzenhausen, 15. Februar 2023

Gemeinderatsbeschluss vom 9. Februar 2023 Erlass einer Planungszone nach Art. 54 ff. des Baugesetzes/ über die Grundstücke Nrn.35, 216,404,513,570,571,572, 1020, 1175, 1205, 1218, 1259, 1320, 1354, 1375, 1427, 1478, 1511, 1516, 1530, 1587, 1605, 1720, 1721, 1722 Sehr geehrte Damen und Herren Sie sind Eigentümer eines Grundstücks, welches vom eingangs erwähnten Beschluss "Erlass einer Planungszone" betroffen ist.

SACHVERHALT Gemäss dem revidierten kantonalen Richtplan verfügt die Gemeinde Walzenhausen über eine zu grosse Bauzone und ist angewiesen, die Bauzonenreserve um mindestens 4.4 ha zu reduzieren. Am 15. Februar 2023 informierte der Gemeinderat über die Neuauflage der Ortsplanungsrevision.

Mit Beschluss vom 9. Februar 2023 hat der Gemeinderat in Anwendung von Art. 54 ff. des Baugesetzes (BauG) eine Planungszone über die eingangs erwähnten Grundstücke erlassen . Die Planungszone bezeichnet jene Grundstücke, bei welchen im Rahmen der Ortsplanungsrevision eine Zuweisung zum Nichtbaugebiet geprüft wird. Als Eigentümer von Grundstück Nr. - i s t Ihnen diese Planungszone schriftlich mitzuteilen (Art. 55 Abs . 3 BauG).

Die Planungszone bezweckt als sichernde Massnahme die Wahrung der Planungs- und Beurteilungsfreiheit der Planungsbehörde im Hinblick auf die dargelegte Planungsabsicht. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Planung erschweren

könnte. Baubewilligungen für Bauten, Anlagen oder Nutzungen gemäss der bisherigen Zonenordnung können nicht mehr erteilt werden (Art. 54 Abs. 1 BauG).

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Die Planungszone wird für die Dauer von 3 Jahren angeordnet und tritt mit der Bekanntgabe in Kraft (Art. 55 Abs. 2 und 4 BauG). Eine Verlängerung der Planungszone um längstens zwei weitere Jahre bleibt vorbehalten. Werden Pläne oder Reglemente (insbesondere Richtund Nutzungspläne und dazugehörige Reglemente) während der Geltungsdauer der Planungszone öffentlich aufgelegt, so verlängert sich die Wirksamkeit der Planungszone bis zum Inkrafttreten der zugrundeliegenden Pläne oder Reglemente (Art. 55 Abs. 2 BauG). Die Planungszone wird öffentlich bekannt gemacht und liegt während 30 Tagen, d.h. vom 1. März 2023 bis 30. März 2023 im Gemeindehaus Walzenhausen zur Einsichtnahme auf.

Einsprachen gegen die Planungszone können innert der Auflagefrist von 30 Tagen, d.h. vom 1. März 2023 bis 30. März 2023 schriftlich beim Gemeinderat Walzenhausen, 9428 Walzenhausen, erhoben werden. Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Einsprachen gegen die Planungszone haben keine aufschiebende Wirkung (Art. 55 Abs. 4 BauG).

Für Fragen steht Ihnen Gemeindepräsident, Michael Litscher, 071 886 49 85, [email protected] gerne zur Verfügung.

BESCHLUSS 1.

Der Gemeinderat erlässt über die Grundstücke Nrn. 35, 216, 404, 513, 570, 571, 572, 1020, 1175, 1205, 1218, 1259, 1320, 1354, 1375, 1427, 1478, 1511, 1516, 1530, 1587, 1605, 1720, 1721, und 1722 eine Planungszone (Art. 54 ff. BauG) für die Dauer von 3 Jahren (eine Verlängerung um zwei weitere Jahr bleibt vorbehalten) .

2.

Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Planung erschweren könnte. Baubewilligungen für Bauten, Anlagen oder Nutzungen gemäss der bisherigen Zonenordnung können nicht mehr erteilt werden.

3.

Die Planungszone tritt mit Bekanntgabe in Kraft.

2 4.

Die Planungszone wird öffentlich bekannt gemacht und liegt während 30 Tagen, d.h. vom 1. März 2023 bis 30. März 2023 öffentlich auf.

Einsprachen gegen die Planungszone können innert der Auflagefrist von 30 Tagen, d.h.

5.

vom 1. März 2023 bis 30. März 2023 schriftlich beim Gemeinderat Walzenhausen, 9428 Walzenhausen, erhoben werden . Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Einsprachen gegen die Planungszone haben keine aufschiebende Wirkung.

Freundliche Grüsse

GEMEINDERAT WALZENHAUSEN Der Gemeindepräsident

n Michael Litscher

Beilage: •

Planausschnitt

•

Medienmitteilung

\er 7Jä:chreiber l alter Zähner

a. i.

Aufhebung Planungszone Grundstücke Nrn. 1259, 1320, 1720, 1721, 1722

Einwohnergemeinde Walzenhausen Dorf 84 9428 Walzenhausen

Telefon 071 886 49 80 [email protected] www.walzenhausen.ch

Gemeinderat

Protokollauszug Sitzung vom Titel

09.12.2025 Aufhebung Planungszonen - Öffentliche Auflage - Feststellung Rechtskraft der Aufhebungen auf den Grundstücken Nrn. 1259, 1320, 1720, 1721 und 1722 / Einsprache gegen die Aufhebung auf dem Grundstück Nr. 1605

Registratur

06 06.02 06.02.05

Beschlussnummer

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221/2025

Geschäftsnummer

2019-34

Geschäftsvorgang

144-147/26.08.2025

Bauwesen, Öffentliche Werke, Energie und Verkehr Raumplanung Kommunale Ortsplanung (Richtplan, Teilzonenpläne)

Sachverhalt A. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2025 die Aufhebung der Planungszonen auf den Grundstücken Nrn. 1259, 1320, 1605, 1720, 1721 und 1722 beschlossen und zur öffentlichen Auflage während 30 Tagen vom 25. Oktober 2025 bis 24. November 2025 verabschiedet (GRB 144-147/2025). B. Während der Auflagefrist wurde mit Datum vom 24. November 2025 eine Einsprache von gegen die Aufhebung der Planungszone auf dem Grundstück Nr. 1605 von eingereicht. Die Aufhebungen auf den weiteren Grundstücken wurden nicht angefochten. C. Der Gemeinderat hat die eingereichte Einsprache gegen die Aufhebung der Planungszone auf dem Grundstück Nr. 1605 zur Kenntnis zu nehmen und die Rechtskraft der Aufhebungen auf den Grundstücken Nrn. 1259, 1320, 1720, 1721 und 1722 festzustellen sowie die Löschung der Grundbucheinträge in Auftrag zu geben. Beilage: - Einsprache von Planungszone auf dem Grundstück Nr. 1605 vom 24. November 2025

gegen die Aufhebung der

Erwägungen 1. Die Aufhebung der Planungszonen auf den Grundstücken Nrn. 1259, 1320, 1605, 1720, 1721 und 1722 wurde während 30 Tagen vom 25. Oktober 2025 bis 24. November 2025 öffentlich aufgelegt. Während der Einsprachefrist und auch danach sind abgesehen des Grundstücks Nr. 1605 keine Einsprachen bei der Gemeindekanzlei eingegangen. Die Aufhebung der Planungszonen auf den betreffenden Grundstücken sind demnach in Rechtskraft erwachsen und die Anmerkungen im Grundbuch können zur Löschung angemeldet werden (vgl. Art. 55 Abs. 5 Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht [bGS 721.1; Baugesetz]).

Einwohnergemeinde Walzenhausen Protokollauszug Seite 2

Beschluss 1. Der Gemeinderat nimmt die eingereichte Einsprache von vom 24. November 2025 zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stellt die Rechtskraft der Aufhebungen der Planungszonen auf den Grundstücken Nrn. 1259, 1320, 1720, 1721 und 1722 fest. 3. Das Grundbuchamt Walzenhausen-Reute wird angewiesen, die Anmerkung "Planungszone gemäss Art. 54 und 55 Baugesetz AR" auf den Grundstücken Nrn. 1259, 1320, 1720, 1721 und 1722, aus dem Grundbuch Walzenhausen zu löschen und um die Nachführung im GIS und ÖREB-Kataster besorgt zu sein. Protokollauszug an: -

Grundbuchamt Walzenhausen-Reute (per Mail an [email protected]) Grundeigentümerschaften der Grundstücke Nrn. 1259, 1320, 1720, 1721 und 1722 (sep. Schreiben) Akten

Medienmitteilung Ja Versand: 12. Dezember 2025

Gemeinderat

Michael Litscher Gemeindepräsident

Simon Schiess Gemeindeschreiber