Planungszonen Verlängerung

Zone réservée · Schönengrund

Document

Type
Zone réservée
Commune
Schönengrund
Canton
Appenzell Rhodes-Extérieures
Niveau
Commune
Approuvé par
Gemeinderat
Adopté
16 nov. 2021
En vigueur depuis
21 déc. 2021

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Schönengrund avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

CH76_06_GRB_Planungszonen Verlängerung.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

■■

SCHONENCVIU~~ Grundschön .

Protokollauszug Sitzung des Gemeinderates Nr. 13/21 vom 16. November 2021 Zonenpläne

04.05.00

Ortsplanungsrevisionen

04.05.70

Verlängerung einer Planungszone nach Art. 54 ff. des Baugesetzes; Beschluss

Sachverhalt Der Erlass der Planungszone wurde vom Gemeinderat am 18. Dezember 2018 für drei Jahre beschlossen und lag vom 21. Dezember 2018 bis 21. Januar 2019 öffentlich auf. Die Planungszonen können nach Art. 55 Abs. 2 BauG für die Dauer von zwei weiteren Jahren verlängert werden. Die Erstellung des kommunalen Richtplans hat sich verzögert. Demnächst befindet er sich in der Vorprüfung beim Departement Bau und Volkswirtschaft und ab Januar der Bevölkerung für die öffentliche Mitwirkung vorgestellt. Die bestehenden Planungszonen, welche am 18. Dezember 2018 vom Gemeinderat erlassen worden sind, sollen nun um zwei Jahre, bis 20. Dezember 2023, verlängert werden. Dazu wurde folgendes Inserat (Mitteilungsblatt, Appenzeller Zeitung, Amtsblatt) erstellt, welches am Freitag, 3. Dezember publiziert werden soll: "Verlängerung Planungszone Der Gemeinderat Schönengrund beschloss an der Sitzung vom 16. November 2021 in Anwendung von Art. 54 ff. des kantonalen Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (bGS 721.1 - Baugesetz; BauG) die Verlängerung der Planungszone für folgende Grundstücke oder Teilgrundstücke gemäss dem Plan «Kommunale Planungszonen» : Parzellennummern: 15, 79, 357, 377, 381 Gemäss dem revidierten kantonalen Richtplan verfügt die Gemeinde Schönengrund über eine zu grosse Bauzone und ist angewiesen, Bauzonenreserven der Wohn-, Misch- und Kernzonen von mindestens 1.6 ha auszuzonen.

Afficher tout le texte

UNTERDORF 5 9105 SCHöNENGRUND TEL. 071 361 18 18 FAX 071 361 11 72

Sitzung Nr. 13/21 vom 16.11 .2021

2

Die Planungszone bezeichnet jedoch auch Grundstücke, bei welchen im Rahmen der Ortsplanungsrevision eine Zuweisung zu einer anderen Nutzungszone geprüft wird und bezweckt als sichernde Massnahme die Wahrung der Planungs- und Beurteilungsfreiheit der Planungsbehörde im Hinblick auf die dargelegte Planungsabsicht. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was eine allfällige spätere Zuweisung zu einer anderen Nutzungszone verunmöglichen würde. Baubewilligungen für neue Bauten, Anlagen oder Nutzungen gemäss der bisherigen Zonenordnung können nicht mehr erteilt werden (Art. 54 Abs. 1 BauG). Werden Pläne oder Reglemente (insbesondere Nutzungspläne und dazugehörige Reglemente) während der Geltungsdauer der Planungszone öffentlich aufgelegt, so verlängert sich die Wirksamkeit der Planungszone bis zum Inkrafttreten der zugrunde liegenden Pläne oder Reglemente (Art. 55 Abs. 2 BauG). Die Planungszonen können nach Art. 55 Abs. 2 BauG für die Dauer von zwei weiteren Jahren verlängert werden. Die Erstellung des kommunalen Richtplans hat sich verzögert. Aktuell befindet er sich in der Vorprüfung beim Departement Bau und Volkswirtschaft und wird demnächst der Bevölkerung für die öffentliche Mitwirkung vorgestellt. Die bestehenden Planungszonen, welche am 18. Dezember 2018 vom Gemeinderat erlassen worden sind, werden um zwei Jahre, bis 20. Dezember 2023, verlängert. Die Verlängerung des Erlasses und der Perimeter der Planungszonen kann vom 3. Dezember 2021 bis 3. Januar 2022 auf der Gemeindekanzlei, Unterdorf 5, eingesehen werden. Die betroffenen Grundeigentümer werden schriftlich benachrichtigt. Während der Auflagefrist kann gegen die Verlängerung der Planungszonen bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Gemeinderates, Unterdorf 5, 9105 Schönengrund, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat (Art. 111 BauG). Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Allfällige Einsprachen und Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung (Art. 55 Abs. 4 BauG)."

Während der Auflagefrist kann gegen die Verlängerung des Erlasses der Planungszone bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Gemeinderates, Unterdorf 5, 9105 Schönengrund, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat (Art. 111 BauG). Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Allfällige Einsprachen und Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung (Art. 55 Abs. 4 BauG).

UNTERDORF 5 9105 SCHöNENGRUND TEL. 071 361 18 18 FAX 071 361 11 72

Sitzung Nr. 13/21 vom 16.11.2021

3

Beschluss 1. Der Gemeinderat erlässt über die Grundstücke Nrn. 15, 79, 357, 377, 381 eine Verlängerung der Planungszone (Art. 54 ff. BauG) für zwei weitere Jahre. Innerhalb der Planungszone dürfen keine bewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen erstellt werden, welche die vorgesehene Planung erschweren könnten. Unzulässig sind neue Hauptbauten und bewilligungspflichtige Terrainveränderungen. Zulässig sind Sanierungen, Ersatzbauten und Erweiterungen bestehender Bauten und Anlagen. 2. Die Verlängerung der Planungszone tritt mit öffentlicher Bekanntgabe in Kraft. 3. Die Verlängerung der Planungszone wird öffentlich bekannt gemacht und liegt während 30 Tagen, d.h. vom 3. Dezember 2021 bis 3. Januar 2022 öffentlich auf. 4. Einsprachen gegen die Planungszone können innert der Auflagefrist von 30 Tagen, d.h. vom 3. Dezember 2021 bis 3. Januar 2022 schriftlich beim Gemeinderat Schönengrund, Unterdorf 5, 9105 Schönengrund, erhoben werden. Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Einsprachen gegen die Planungszone haben keine aufschiebende Wirkung. 5. Mitteilung: - GP Thorsten Friedel - VP Nicole Graf - 04.05.00 - 04.05.70

Schönengrund, 17. November 2021 ÖNENGRUND AR

IMNA/ 4S G

Thorsten riedel Gemeindepräsident

Sonj artmann Gemeindeschreiberin

UNTERDORF 5 9105 SCHöNENGRUND TEL. 071 361 18 18 FAX 071 361 11 72