Quartierplan Halten, Teiländerung 2
Plan d'affectation · Urnäsch
Document
- Type
- Plan d'affectation
- Commune
- Urnäsch
- Canton
- Appenzell Rhodes-Extérieures
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- Departement
- Adopté
- 11 sept. 2013
- En vigueur depuis
- 11 sept. 2013
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Fichiers
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Texte
CH73_01_GE_Quartierplan Halten, Teiländerung 2.pdf
S
APPenzell Ausserrhoden
Dspartoment Bau und Umwslt
Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau Tel. 071 353 65 5l Fax 071 353 68 33 [email protected] www.ar,ch
Jakob Brunnschwaller RegiorurEsrat Bau- und Umweltdireklor
Herisau, 1 1. September 2013
Gemeinde Urnäsch Quartierpläne Engelhalde und Halten; Telländerung; Genehmlgung
A. Ausgangslage 1. Mit Schreiben des Gemeinderates Urnäsch vom 5. September 2013 wird um die Genehmigung der obengenannten Planungsinstrumente durch das Departement Bau und Umwelt nachgesucht.
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2. Das Gebiet Sonnhalde / Dtlnhalde liegt oberhalb des Dorfkems von Urnäsch und ist derWohnzone W2, der
Wohnzone Wl sowie teilweise der Wohn- und Gewerbezone WG2 zugewiesen. ln diesem Gebiet bestehen der rechtskräiftige Quartierplan Halten (genehmigt am23. Mai 1995) und der rechtskräftige Quartierplan Engelhalde (genehmigt am 18. August 1998). Seit der Rechtskraft dieser beiden Quartierpläne haben sich die ge-
setzlichen Grundlagen teilweise geändert, was eine Anpassung unumgänglich macht. lnsbesondere stehen die beiden Quartierpläne in Bezug auf die zulässige Mehrausnützung im Widerspruch zum neuen Baugesetz. Zudem sind mit der 2010 abgeschlossenen Ortsplanungsrevision zusätzliche, neue Rahmenbedingungen ent-
standen, die eine Überprufung notwendig machen. 3. Mit der Anpassung der beiden Quartierpläne sollen die \Mdersprtlche zur irbergeordneten Gesetzgebung und Vorschriften behoben werden. Gleichzeitig sollen neue Bedilrfnisse und Erkenntnisse der letzten Jahre
berircksichtigt werden.
4. Die zur Genehmigung eingereichten Planungsinstrumente wurden dem Vorprüfungsverfahren unteaogen. 5. Die Teiländerungen der Quartierpläne Engelhalde und Halten wurden vom Gemeinderat am 14. August 2013 erlassen.
6. Die öffentliche Auflage der Planungsinstrumente erfolgte vom 29. Män2013 bis 29. April 2013. Während der öffentlichen Auflage sind zwei Einsprache eingegangen, welche jedoch aufgrund der Einspracheverhandlungen wieder zurllckgezogen worden sind. Anlässlich der Einspracheverhandlung wurde beschlossen, auf die vorgesehene Entlassung der beiden Pazellen Nrn. 2 und 3 aus dem Quartierplanperimeter zu vezichten.
Soito 1. 1.1002013.{EBS
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APPenzell Ausserrhoden
B. Erurägungen 1. Die formellen Voraussetsungen für eine Plangenehmigung gemäss Art, 45 ff. des Baugesekes (bGS 721.1)
sind erfällt. Formetl steht der Plangenehmigung durch das Departement Bau und Umwelt damit nichts entge' gen.
2. Beide rechtskräftigen Quartierpläne sehen unter gewissen Voraussetzungen eine MehrausnüEung von 20% vor. Gemäss Art. 41 BauG kann unter gewissen Voraussetzungen jedoch eine maximale MehrausnllEung von lediglich 10% gewährt werden. Diesem Umstand wird mit vorliegenden Quartierplanänderungen Rechnung getragen. 3. Die Darstellung des Quartlerplanes Engelhalde (Ielländerung) wurde lm Sinne der Vorprüfung angepasst. 4. Auf die Ermöglichung der Terassenbauweise wird wie verlangt vezichtet. 5. Aufgrund der Recht- und Zweckmässigkeitsprüfung kann eine Genehmigung der vorllegenden Planungsin-
strumente erteill werden.
C. Beschluss 1. Der Quartierplan Engelhalde (leiländerung) wird genehmigt (Art. 49 Abs. 2 BauG).
2. Der Quafiierplan Halten (Teiländerung) wird genehml$ (tut. 49 Abs. 2 BauG). 3. Ftir die Genehmigung wird eine Gebithr von Fr. 600.00 erhoben.
4. Mitteilung an: -
Gemeinderat Urnäsch (restliche Exemplare mit Genehmigungsvarrnerk) Sekretariat Departement Bau und Umwelt (1 Exemplar mlt Genehmlgungsvermerk) Kantonaler Baukoordinationsdienst (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Kantonales Planungsamt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerlc) Rechnungswesen
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Zustellung beim Regierungsrat (Regie-
rungsrat, Regierungsgebäude, 9102 Herisau) schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde hat einen Antrag sowie eine kuze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entschsid ist beizulegen (Art. 30 des GeseEes über die Verwaltungsrechtspflege, VRPG; bGS 143.1). Mitteilung im Amtsblatt Versandt am:
Ssit€ 2, t400.Arl3-0889
1 2, stP. 2013
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APPenzell Ausserrhoden
Departement Bau und Umwelt
V 'ffirrlttot//ttruf'U Jakob Brunnschweller, Regierungsrat
8alte 3, 14001013{889
CH73_01_SBV_Quartierplan Halten, Teiländerung 2.pdf
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30. Juli2013
1.037.1.003.01
Teiländerung Quartierplan Halten Sonderbauvorschriften
Genehmigung am: 14.
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Der Geme
Öffentliche Planauflage: 29. März- 29. April 2013
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Vom Departement Bau und Umwelt des Kantons Appenzell Ausserrhoden genehmigt am
1 1, sEP, 2013
Der Bau- und Umweltdirektor:
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t +arZt 227 62 62 | [email protected]
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Urnäsch; Teiländerung Quartierplan Halten; Sonderbauvorschriften
Art.5
Seite 2
Baubereich A Die Baubereiche A dienen dem Übergang vom verdichteten Kernbereich zur lockeren Wohnüberbauung an der steilen Hanglage.
lnnerhalb des Baubereiches A gelten folgende zu den Regelbauvorschriften abweichende Bestimmungen: lnnerhalb der einzelnen Baubereiche A1 bis A4 kann der Gebäudeabstand an der Ost-, resp. Westseite unter Vorbehalt der feuerpolizeilichen Vorschriften und unter Wahrung der Wohnhygiene
für maximal drei Hauptbauten unter sich auf 6.0 m reduziert werden. Gebäudelänge m€x. 30.0 m Für ein konkret vorliegendes Gesamtprojekt innerhalb der Baubereiche A1, A2, A3 und A4 kann eine Mehrausnützung von max. *% 10Yo gewährt werden, wenn das Projekt architektonisch und
ortsbaulich wesentliche Vozüge gegenüber der Regelbauweise aufüveist und die Anforderungen gemäss n+-Ogau+egle#€nt Art. 41 kantonalem Baugesetz erfüllt sind.
lm Rahmen des Baubewilligungsverfahrens kann die Baubewilligungskommission grössere gemeinsame Zivilschutzanlagen vorschreiben. Dabei ist die Etappierung der Bebauung zu beachten. Ein allfälliger Bedarf an Schutzräumen der Baubereiche B, C und D ist wenn möglich mit zu berücksichtigen.
30. Juli 2013