Quartierplan Stofel Ost
Plan d'affectation · Teufen
Document
- Type
- Plan d'affectation
- Commune
- Teufen
- Canton
- Appenzell Rhodes-Extérieures
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- Departement
- Adopté
- 27 août 2008
- En vigueur depuis
- 27 août 2008
Carte
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Fichiers
CH73_08_GE_Quartierplan Stofel Ost.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
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I APPenzell Ausserrhoden
Departement Bau und Umwelt
Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau
Tel. 071 353 65 51 Fax 071 353 68 33 [email protected] www.ar.ch
Jakob Brunnschweiler Regierungsrat Bau- und Umweltdirektor
Herisau, 27. August 2008
Gemeinde Teufen Quartierplan Stofel Ost; Genehmigung
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A. Ausgangslage 1 . Mit Schreiben
des Gemeinderates Teufen vom 18. Juli 2008 wird um die Genehmigung des oben genannten
Planungsinstrumentes durch das Departement Bau und umwelt nachgesucht.
2' lm Rahmen der Ortsplanungsrevision (vom Regierungsrat genehmigtam22. Februar 19g5)wurde das planungsgebiet (ca. 6830m2) der Gewerbezone GE I zugewiesen. lm Rahmen des Teilzonenplanverfahrens
,,Sto-
fel" wurde das Gebiet jedoch der Wohn- und Gewerbezone zugewiesen und gleichzeitig mit einer euar, tierplanpflicht trberlagert. Die Einwohnergemeinde hat dieser Umzonung am 5. Juni 2005 zugestimmt. Am 21. Juni 2005 wurde das Planungsinstrument vom Regierungsrat genehmigt.
3' Für das Planungsgebiet wurde im Frühjahr 2007 ein Architekturwettbewerb im Einladungsverfahren durchgeführt. Ziel war es, Lösungsvorschläge für eine zukunftsorientierte, lagegerechte Wohnüberbauung und eine zweckmässige Erschliessung (Tiefgaragenkonzeption) zu erhalten. Das siegreiche Projekt soll im vodiegenden Quartierplan umgesetzt werden. Mit dieser Massnahme soll ein angemessener projektspielraum gewährt werden.
4. Die zur Genehmigung eingereichten Planungsinstrumente wurden dem Vorprüfungsverfahren unterzogen. Anlässlich der Besprechung des Vorprüfungsberichtes vom 4. April 2008 hat die Gemeinde angeregt zu prüfen, ob aufgrund des Vorprojektes Regiotram Teufen (dat. 3. März 2008, Emch und Berger AG) ailenfalls der Quartierplan Stofel Ost anzupassen ist. lm Rahmen einer Ergänzung der Vorprüfung wurden die notwendigen Quartierplananpassungen aufgezeigt. 5. Der Quartierplan stofel ost wurde vom Gemeinderal am 27 . Mai 200g erlassen. 6. Die öffentliche Auflage des Planungsinstrumentes erfolgte vom 4. Juni 2008 bis 3. Juli 200g. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
Seite '1, BD-Qpl Stofel Ost G€nehmigung.doc
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Appenzell Ausserrhoden
B. Erwägungen 1. Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gemäss Art. 45 ff. des Baugesetzes (bGS 721.1) sind erfüllt. Formell steht der Plangenehmigung durch das Departement Bau und Umwelt damit nichts entgegen.
2' Die im Rahmen derVorprüfung und nachträglichen Ergänzung derVorprüfung angeregten Ergänzungen und vorgeschlagenen Anderungen wurden berücksichtigt. 3. lm Rahmen des Quartierplanes kann gegenlrber den Regelbauvorschriften in den Baubereichen 41lA2 eine um 1.0m höhere Gebäudehöhe realisiert werden. Zudem kann in den Baubereichen 41 tA2 die Gebäudelänge um 10.0m überschritten werden. lm Weiteren wird die höchste Dacherhebung mit einer Höhenkote festgelegt. Diese geht den Gebäude- und Firstregelungen vor. Der Mehrlängenzuschlag kommt in den Baubereichen A1lA2 nicht zur Anwendung. Mit der speziellen Dachgeschossregelung wird ein zusätzliches Vollgeschoss
ermöglicht' Es ist das Gewähren einer Mehrausnützung vorgesähen. Eine Mehrausnützung von kann gewährt werden, wenn mit dem Projekt in Bezug auf die architektonische Gestaltung,
bis zu 1O%
die Wohnhygiene
sowie die Eingliederung in die bauliche und landschaftliche Umgebung gegenüber der zonengemässen bauung eine wesentliche Qualitätssteigerung verbunden ist. Unter anderem wurde die
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Mehrausnützung an die Einhaltung der Energiekennwerte des Minergie-Standards geknüpft. Der Planungsbericht wurde wie verlangt mit der Anordnung und der Gliederung der Bauten ergänzt. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die vorgesehenen Abweichungen gegenüber den Regelbauvorschriften den eigenflichen Zonenzweck nicht in Frage stellen.
4' Aufgrund der Rechts- und Zweckmässigkeitsprüfung kann eine Genehmigung des vorliegenden euartierplanes Stofel Ost erteilt werden.
C. Beschluss 1. Der Quartierptan Stofet Ost wird genehmigt (Art. 49 Abs. 2 BauG) 2. Frlr die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr. g00.00 erhoben. 3. Mitteilung an: - Gemeinderat reufen (resfliche Exemplare mit Genehmigungsvermerk) - Sekretariat Departement Bau und Umwelt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) - KantonalerBaukoordinationsdienst(1 ExemplarmitGenehmigungsvermerk) - Kantonales Pranungsamt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) - Rechnungswesen Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Zustellung beim Regierungsrat (Regierungsrat, Regierungsgebäude, 9102 Herisau) schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde hat einen Antrag sowie eine kuze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 30 des Gesetzes über die Vörwaltungsrechtspflege, VRpG; bGS 143.1).
Seite 2, BD-Qpl Stofel Ost Genehmigung.doc
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APPenzell Ausserrhoden
Mitteilung im Amtsblatt Versandt am: [l 2' $gP' 2llllo
Departement Bau und Umwelt
/ R**orluafu Jakob Brunnschweiler, Regierungsrat
Seits 3, BD-Qpl Stofel Ost Genehmigung.doc