Quartierplan Zittäfeli
Plan d'affectation · Rehetobel
Document
- Type
- Plan d'affectation
- Commune
- Rehetobel
- Canton
- Appenzell Rhodes-Extérieures
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- Regierungsrat
- Adopté
- 16 juin 1987
- En vigueur depuis
- 16 juin 1987
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Rehetobel avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
CH73_13_GE_Quartierplan Zittäfeli.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
PROTOKOLL DES R EGIERUNGSRATES VON APPENZELL A. RH. 16. Juni 19Bj
b
Gemeinde Rehetober; Genehmigung des Teir-bebauungs- und
planes "Zittäfeli"
Dem Bericht der Baudirekt.ion vom 19. Mai 1981 ist
euartier-
zu entnehmen:
Mit schreiben vom 2i. oktober 1986 ersucht der Gemeinderat Rehetobel um Genehmigung der Einzonung eines Teirs der parzerre Nr. 253 in die !üohnzone vI 2-3 und um ienehmigung des euartierplanes für das betreffende Gebiet, Materiell_e Rechtmäs eit Das zur Etnzonung vorgesehene Gebiet liegt gemäss Bebauungspran -ou= der Gemeinde Rehetobel im uebrigen cemeindegenieJ. Gebiet "genutzt. ist recht steil; es wird heute als weideland Es werden somit für die Bauzone keine unbedingt der Landwirtschaft vorzubehaltende Flächen beansprucht. Hin{egen muss eine der steilheit angepasste ueberbauung angestrebt werden, was grunosätzlich mö91i-ch ist - Auch aus sicnt des Landschaftsschutzes Iässt sich eine Ueberbauung des Gebietes verantworten. Gemäss Art. 50 EG RpG (bcs 721 .1) hat die Einzonung auch der über_ geordneten planung zu entsprechen. Gemäss känt. Richtplan beträgt in der Gemeinde Reheiober das Verhältnis des Fassungsvermögens der Bauzone zum angestrebten Einwohnerziel 1 .17 . Das ist zwar unter dem kantonalän Durchscht'ritt, aber trotzdem so hoch, dass an sich keine zusätzlichen wohnzonen eingrezont werden Demgegenüber muss abgesehen ,ror, a.;-#;;itti.rrr"it 11|rlen. der Bauzone - jedoch berücksichtigt werden, dass die neue wohn_ cf
Afficher tout le texte
19ne leoigrich ca. 20 Einwohnern Flatz bieten wirä onä di" Bau_ direktion bereits vor der Era_rbeitung der Richtplanung der vorgesehenen Einzonung grundsätztich zug"estimmt hat. Andere rnhalte der.kantonalen,niq.h_tqr.anung werden dlrch den Teilbebauungsund Quartlerplan Zittäfeli nicht berührt. Die Mänge1, auf die in der Vorprüfung hingewiesen wurden grösstenteils beseitigt. nine AuÄnahme betrifft wurden, die Baulinien. während im rnnerortlbereich der vorschriftsgemässe Baulinienabstand heute ,eingehalten ist, ist im Ausserortsbereich -strassengesetzes dgt gemäss Art. 73 des geforderte Baulinienabstand von 6 m nicht eingehaltenl sondern !s sind lediglich 5m
2
vorgesehen. Dies entspricht dem Baulinienabstand für Innerortsstrecken. Da mit der Einzonung das siedlungsgebiet nach osten erweitert wird, ist z\tar auch eine Verlegung des rnnerortsbereiches mögtich. Das hat aber zur Folge, dasJ bei einer Korrektion der Staatsstrasse die Gemeinde einen höheren Kostenanteil zu tragen hat. Andernfall-s wäre der Baulinienabstand im Ausserortsbereich von 5 auf 6 m zu erhöhen.
Formelle Rechtmässiqkeit Der Teilbebauungs- und Quartierplan Zittäfeli wurde mit Schreiben vom 24. september 1985 von der Baudirektion vorgeprüft, und er ist vom 13. März - 11. April i986 öffentl-ich aufgelegen. Einsprachen und kritische Eingaben sind keine eingegangen. Gemäss Art. 35 des Baureglementes der Gemeinde Rehetobel wurde nach der Durchführung des Auflage- und Einspracheverfahrens der Teilbebauungs- und Quartierplan vom Gemeinderat genehmigt ( 1 3. Mai 1986) und anschliessend der Gemeindeabstimmung unterstellt. An
der urnenabstimmung vom 28. september 1gBG haben die stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Rehetobel dem Teilbebauungs- und.Quartierpran Zittäferi mit 278 Ja gegen 273 Nein zugestimmt "
Gestützt auf Art. 50 Abs. 3 und Art. 51 Abs. 23 EG zum RpG beschl-ies st der Regierungsrat:
2
Der Teirbebauungs- und Quartierplan Zittäfeli wird im Sinne der Erwägungen genehnigt. Für die Genehmigung ist ej-ne Gebühr von Fr. 200.-- zu entrichten.
Amtsblatt Auszug an
Landammannamt
Baudirektion
Sekretariat Baudirektion (4 Expl.); Beilage: Teilbebauungs- und Quartierplan "Zittäfeli" mit Genehmigungsvermerk Kant. Planungsamt (2 Expl.); Beilage: Teilbebauungs- und Quartierplan "Zittäfeli" mit Genehmigungsvermerk Gemeinde RehetobeL (2 Expl. ) ; Beilage: Teilbebauungs- und Quartierplan "Zittäfeli" mit Genehmigungsvermerk
lm Au{!rag des f?egierungsrefes
Versandt am 23 " Juni 1987 Weitergeleitet am 25.6.87 an - Grundeigentümer, Herr August Schmid Baukommission
mfg
Der Reischreiber.' &,