Kantonsstrasse Nr. 58

Alignements routiers spéciaux · Appenzell Rhodes-Extérieures

Document

Type
Alignements routiers spéciaux
Canton
Appenzell Rhodes-Extérieures
Niveau
Canton
Autorité
Tiefbauamt
Approuvé par
Regierungsrat
En vigueur depuis
29 oct. 2013

Carte

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Fichiers

AR45_GE_Kantonsstrasse Nr. 58, Sonnenberg-Einlenker.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

.·

~ App enze ll Ausserrhoden

VJ)R

Protokoll des Regierungsrates

29. Oktober 2013 RS

RRB-2013-521

Kantonsstrasse Nr. 58, Wolfhalden - Zelg - Walzenhausen, Sonnenberg - Einlenker Kantonsstr. Nr. 54, Walzenhausen; Ausbau mit Trottoir, P 1542; Genehmigung Projekt und Kredit

A.

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Ausgangslage

Die Kantonsstrasse Nr. 58 ist gernäss Strassenverzeichnis als Lokalverbindungsstrasse eingestuft. Mit durchschnittlich ca. 800 Fahrzeugen pro Tag trägt sie wenig Verkehr. Auch der Schwerverkehrsanteil ist mit ca. 2 % gering. Für die Fussgänger fehlt eine Verbindung zwischen dem Baugebiet Sonnenberg und dem Trottoirende bei der Herrmann AG . Das Begehren der Gemeinde nach einer sicheren Fusswegverbindung ist bekannt und wurde in der Stellungnahme der Gemeinde auch manifestiert. Der Zustand der Fahrbahn ist aufgrundder Bewertung vom Frühjahr 2010 teilweise "ausreichend" und teilweise "kritisch". Verschiedene Stützmauern und das Auslaufbauwerk beim Durchlass Griffelbach sind in einem schlechten Zustand . Dazu kommt, dass bei den anhaltenden Niederschlägen vom 30. Mai bis 2. Juni 2013 Teile der talseifigen Fahrspur unmittelbar beim Ortseingang abgerutscht sind. Aus Sicherheitsgründen soll die Fahrbahn vor Wintereinbruch wieder in der vollen Breite den Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stehen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, werden in Kürze die Baumaschinen auffahren. Eine im Projekt vorgesehene Mauer wird noch in dieser Bausaison realisiert. Falls wegen des baulichen Zustands oder aber auch im Zusammenhang mit einem weiteren Unwetter Sofortmassnahmen anzuordnen sind, können diese bei Vorliegen eines rechtskräftigen Projekts in nützlicher Frist und an korrekter Lage realisiert werden . Das vorliegende Projekt ist im Entwurf des zweiten kantonalen Strassenbauprogramms der Periode 2015 2018 enthalten. ln Absprache mit der Gemeinde ist die Realisierung der ersten Ausbauetappe in der Bausaison 2014 nicht ausgeschlossen. Im Anschluss an das Auflageverfahren wird sich zeigen, ob die Arbeiten bereits nächsten Frühling in Angriff genommen werden können.

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~ Appenze ll Ausserrhoden

V S)R

8.

Erwägungen

1.

Zielsetzung

.

Gernäss Art .. 16 der Strassenverordnung ist fOr Lokalverbindungsstrassen eine nutzbare Minimalbreite der Fahrbahn von 5.50 m gefordert. Bankette sollen die seitliche Hindernisfreiheit sicherstellen. Für Fussgänger soll mehr Sicherheit erreicht werden. Der Gemeinderat Walzenhausen hat sich an der Sitzung vom 27. September 2011 für einen Ausbau mit Gehweg bis zum Sonnenberg ausgesprochen. Der Strassenkörper, die Entwässerung und die Beläge sollen erneuert werden, die bestehende Bausubstanz soll nach Möglichkeit weiterhin genutzt werden . Die Stützmauern sind so lnstand zu stellen, dass ihre Restnutzungsdauer dem neuen Strassenoberbau entspricht.

2.

Projekterläuterung

Die Zielsetzungen sind im Projekt wie folgt umgesetzt worden : Die Breite der Fahrbahn misst grundsätzlich 5.50 m. Ein Lastwagen kann so auch im Winter mit einem Personenwagen kreuzen. Vom Sonnenberg bis zur Hermann AG wird fOr die Fussgänger auf der Talseite ein Gehweg erstellt. Fahrbahn und Gehweg werden durch einen Randstein getrennt. Der Höhenunterschied wird auf 6 cm festgelegt. Die Aufteilung des Strassenraums ist so klar erkennbar. Im Notfall kann das Trottoir befahren werden . Die Breite des Trottoirs wurde, in Absprache mit der Gemeinde, auf 1.50 m festgelegt. Kommunalfahrzeuge der Gemeinde Walzenhausen können bei diE;Jser Breite das Trottoir im Winter räumen. Auf dem Ausbauabschnitt ab Projektbeginn bis zum Sonnenberg kann die bestehende Bausubstanz weiterhin genutzt werden . Eine Instandstellung mittels Hocheinbau biete sich an. Der rund 700 m lange Abschnitt vom Sonnenberg bis zum Ausbauende bei der Einmündung der Kantonsstrasse Nr. 54 muss vollständig erneuert werden . Der vorhandene Oberbau ist zu schwach und die vielen Zwangspunkte verunmöglichen ein Anheben der Fahrbahnnivelette. Die Hangbrücke Chorholz muss für das geplante Trottoir verbreitert werden . Da sich die Verbreiterung und Sanierung der bestehenden Konstruktion als sehr aufwändig herausgestellt haben, wurden zwei weitere Varianten geprüft. Ein Neubau der Kragkonstruktion und der Bau einer StOtzmauer anstelle der Hangbrücke wurden untersucht und mit der lnstandstellungsvariante verglichen. Für die Beurteilung wurden die Kriterien Erstellungskosten, Betriebs- und Unterhaltskosten sowie die Realisierbarkelt unter Verkehr berücksichtigt. Dabei hat die Variante Stützmauer obsiegt. ln direkter Fortsetzung zu den Produktionsgebäuden der Firma Herrmann AG soll auf Parzelle Nr. 185 eine Sonderbaulinie festgelegt werden , vgl. Plan Nr. 15 im Dossier. Die Sonderbaulinie bildet ausserhalb des Waldes die heutige gültige Bauline ab, also einen Abstand von 5m ab Fahrbahnrand gernäss Art. 58 Strassengesetz (bGs 731.11). Grund ist, dass das Projekt dort eine Änderung der Linienführung umfasst; die Strasse wird etwas südwärts gedrückt. Dadurch würde die Herrmann AG auf ihrem letzten Reservebauland

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einen neuen Grenzabstand zu ihren Ungunsten erhalten. Der Kanton kann diesen Nachteil mit besagter Sonderbaulinie ausgleichen. Die Firma erfährt keine Verschlechterung für allfällige spätere Ausbauvorhaben. Andererseits profitiert sie von der Sonderbaulinie nur, wenn sie eine Bauinvestition plant. Der Kanton kann so das wirtschaftliche Vorankommen der Firma Herrmann AG an einer topographisch schwierigen Lage im steilen Hang unterstützen.

3.

Rodung

Für die Gesamterneuerung müssen ca. 475m 2 Wald definitiv gerodet werden und ca. 1'355 m2 vorübergehend. Die Ersatzaufforstung erfolgt innerhalb des Projektabschnitts. Die genauen Angaben sind dem Rodungsplan und dem Rodungsgesuch zu entnehmen. Das Oberforstamt hat einen Mitbericht zum Bauprojekt verfasst und empfiehlt, der Rodung zuzustimmen. Das Verfahren zur Rodungsbewilligung richtet sich nach dem kantonalen Waldgesetz Art. 6 und der kantonalen Waldverordnung Art. 4 und 5. Das selbständige Rechtsverfahren wird aus zeitlichen und organisatorischen Gründen parallel zum Planauflageverfahren der Strasse durchgeführt. Die Rodungs-bewilligung wird nach der Planauflage und der Behandlung allfälliger Einsprachen gegen die Rodung durch das Departement Volks- un.d Landwirtschaft erteilt.

C.

Finanzielle Auswirkungen

Anlagekosten Auf der Grundlage des Kostenvoranschlages Bauprojekt 2013 betragen die Anlagekosten für die Gesamterneuerung rund Fr. 6'050'000.-. Die Kosten für die Sanierung der Strasse und des bereits vorhandenen Trottoirs bei der Hermann AG sind gebunden, da sie den Erhalt der Strassenanlage und die Anpassung an die verkehrstechnischen Erfordernisse umfassen. Die Kosten für die Weiterführung des Gehweges bis zum Sonnenberg sind nicht gebunden.

Gemeindeanteil Es handelt sich um einen Ausbau der Kantonsstrasse mit einer eindeutigen Verbesserung. Gernäss Artikel 75 des Gesetzes über die Kantonsstrassen beträgt die Beitragspflicht für auszubauende Strecken ohne Trottoir 5%, für Strecken ausserorts mit Trottoir 15 % und für Strecken innerorts mit Trottoir 20 %. Die Kosten sind für die Gemeinde gebunden. Das ergibt einen gemittelten Gemeindeanteil von: km

2.834 -

km 3.148 =

314m

ohne Gehweg

ausserorts

5.0%

5x314=1570

km

3.148 -

km 3.550 =

402 m

mit Gehweg

ausserorts

15.0%

15 X 402 = 6030

km

3.550 -

km 3.602 =

280 m

mit Gehweg

innerorts

20.0%

20 X 280 = 5600

13.25%

13200/996 =13.25

gemittelter Gemeindeanteil für 996 m Strassenbauarbeiten Beleuchtung:

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ganzer Ausbauabschnitt

Gemeindeanteil gernäss Art. 75 StrG:

50%

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V.f)R

D.

Finanzierung Kosten

- Gesamtkosten gernäss KV

100%

Strasse

Nicht gebundene

Anlagekosten

Anlagekosten

89%

11%

5'927'000.123'000.-

Beleuchtung - abz. Gemeindeanteil total davon Anteil Strasse davon Anteil Beleuchtung

6'050'000.-

gebundene

- 850'000. 13.25%

785'300.-

50.00%

61'500.-

FOr gebundene Ausgaben hat der Regierungsrat die Kreditkompetenz in unbegrenzter Höhe. Auch die nicht gebundenen Ausgaben liegen in der Finanzkompetenz des Regierungsrats (Art. 4 Abs . 2, Gesetz Ober die Staatsstrassenrechnung und die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, bGs 612.2). Die Kosten gehen zu Lasten der Strassenrechnung . Das Projekt soll Ober die Investitionsrechnung abgewickelt werden .

E.

Ergebnisse des Mitberichtsverfahrens

KTK Die Kantonale Tiefbaukommission hat das Bauprojekt an ihrer Sitzung vom 13. Juni 2013 verabschiedet. Gemeinde Walzenhausen Der Gemeinderat Walzenhausen hat an den Sitzungen vom 27. September 2011 und 24. September 2013 das Projekt zur Kenntnis genommen und dem Kostenteiler zugestimmt, vgl. Protokollauszüge gemäss Beilagen Nrn. 3 und 4. Planungsamt und Amt für Umwelt Das Planungsamt und das Amt tor Umwelt sind mit dem Projekt einverstanden. Departement Finanzen Der Mitbericht des Departements Finanzen liegt vor. Das Departement Finanzen empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen.

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~ App enze ll Au sserrh ode n

YJ)R

F. 1.

Beschluss des Regierungsrates Das Bauprojekt Nr. 1542 vom 31. Mai 2013 für den Ausbau der Kantonsstrasse Nr. 58, Teilstück Sonnenberg - Einmündung Kantonsstrasse Nr. 54, Walzenhausen , wird genehmigt. Das Departement Bau und Umwelt wird ermächtigt, das öffentliche Auflageverfahren für Projekt und Rodung durchzuführen .

2.

Der Kredit für den gebundenen Kantonsanteil von Fr. 4'629'000.- zu Lasten der Investitionsrechnung für den Strassenbau wird bewilligt.

3.

Der Kredit für den nicht gebundenen Kantonsanteil von Fr. 571'000.- zu Lasten der Investitionsrechnung für den Strassenbau wird bewilligt.

Auszug an

Departement Bau und Umwelt Departementssekretariat Bau und Umwelt Departementssekretariat Finanzen Tiefbauamt (2 Exemplare) Rechnungswesen Departement Bau und Umwelt Stabsstelle Controlling Gemeinderat Walzenhausen

Im Auftrag des Reg ierun gsrates:

Roger Nobs, Ratschreiber

Versandt am 1. November 2013

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