Kantonsstrasse Nr. 12.3

Alignements routiers spéciaux · Appenzell Rhodes-Extérieures

Document

Type
Alignements routiers spéciaux
Canton
Appenzell Rhodes-Extérieures
Niveau
Canton
Autorité
Tiefbauamt
Approuvé par
Regierungsrat
En vigueur depuis
12 juil. 2005

Carte

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Fichiers

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Texte

AR45_GE_Kantonsstrasse Nr. 12.3, Hauptstrasse Schützenbergstrasse - Werdenweg.pdf

Appenzell Ausserrhoden

Protokoll des

12. Juli 2005

Regierungsrates

L.

RRB-2005-

Staatsstrasse Nr. 12.3; St. Gallen - Teufen - Gais; Sternen - Bahnhof; Bereich Rest. Ochsen; spezielle Baulinie; Genehmigung

A.

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Sachverhalt

1. Im Bereich Engpass Elektro Nef-Schützengarten fahren die Appenzeller Bahnen noch nicht auf eigenem Trassee. Bahn und Individualverkehr müssen sich die zurVerfügung stehende Verkehrsfläche teilen, was trotz installierter Lichtsignalanlage laufend zu Unsicherheiten und Konflikten führt. Eine Beseitigung des Engpasses und eine Eigentrassierung der Bahn konnten bisher nicht realisiert werden, ebenso wenig wie eine Tunnellierung der Bahn. Mittel- bis langfristig ist eine Lösung dieses Verkehrsproblems nicht zu umgehen. 2. Zur Zeit liegen erneut Studien für eine Verkehrstrennung im erwähnten Bereich und der anschliessenden Dorfdurchfahrt bis zum Bahnhof vor. Mit diesen wird eine Verlegung der Bahn geprüft, einerseits mit einem Kurztunnel zwischen Schützengarten und Bahnhof, anderseits mit einer Tieflage der Bahn unter der Staatsstrasse. In beiden Varianten liegt das Bahntrassee im Bereich Ochsen wieder oberirdisch. Der Engpass Elektro Nef ist noch nicht gelöst. Eine weitere Tunnelvariante^ umfährt den kritischen Bereich gänzlich. 3. Auf dem Ochsenareal (Parz. Nr. 227 und 228) ist schon seit geraumer Zeit eine Neuüberbauung geplant. Zur Zeit scheinen die Bauabsichten konkret zu werden. Die Baueingabe wird vorbereitet. Für eine Neuüberbauung gelten die Baulinien gemäss Gesetz über die Staatsstrassen, d. h. 5 m ab Strassenparzelle.

B.

Erwägungen

1. Im Bereich des Ochsenareals besitzt die Bahn kein eigenes Trassee und keine eigene Parzelle. Zudem existieren ausser Forderungen des Lichtraumprofils bei Bahnanlagen keine eigenen Baulinien. Im vorliegenden Fall ist also die Grenze der Strassenparzelle, in die sich Bahn und Strassenverkehr teilen, Ausgangspunkt für den Baulinienabstand. 2. Wird dieser bei einer Neuüberbauung eingehalten, sind die vorgängig erwähnten Varianten nicht mehr möglich. Andererseits kann heute und kurzfristig kein Entscheid gefällt werden, welche Variante dereinst das Bahnproblem lösen könnte. Auch muss offen gehalten werden, dass eine Lösung ä niveau mit einer Eigentrassierung vordem Ochsenareal und unter Elimination des Engpasses realisiert werden kann. 3. Daraus folgt, dass eine von der geltenden gesetzlichen Regelung abweichende Baulinie festgelegt werden muss. Ein spezieller Baulinienabstand, gemäss beiliegendem Plan um mindestens 2 m vergrössert, lässt die Möglichkeit offen, eine der erwähnten Varianten zu realisieren, auch eine "Nulllösung" mit ä niveau-Eigentras-

' Variante "Brauerei" aus den früheren Tunnellierungsstudien

S e i l e 1 12

Appenzell Ausserrhoden

sierung der Balin. Unterirdisch l<ann der Baulinienabstand um 2 m reduziert werden, ohne ein zukijnftiges Bahntrassee zu tangieren. 4. Bauherrschaft und Gemeinde haben signalisiert, dass sie eine Verschiebung des geplanten Gebäudekomplexes um 2 m auf die neue Baulinie akzeptieren würden. 5. Gemäss Artikel 73 des Gesetzes über die Staatsstrassen steht dem Regierungsrat die Kompetenz zu, abweichende Baulinien festzulegen. Diese sind aufzulegen.

C.

Beschluss des Reglerungsrates

1.

Die auf dem Plan 1425.01 vom 20.05.2005 eingetragenen Baulinien auf den Parzellen Nr. 227 und 228 werden genehmigt.

2.

Mit der Durchführung des Verfahrens gemäss Art. 113 ff des Gesetzes über die Staatsstrassen wird das Departement Bau und Umwelt beauftragt.

Auszug an

Departement Bau und Umwelt Sekretariat Departement Bau und Umwelt Tiefbauamt (2 Exemplare) Gemeinderat Teufen Direktion Appenzeller Bahnen

Im Auftrag des Regierungsrates Der

Versandt am

S e i l e 2 /2

15, Juli 2005

Ratschreiber:

Kantonsstrasse Nr. 12.3 (Plan)

Kanton Appenzell A.Rh.

Gemeinde Teufen

Appe nzeller Bahnen Ortsdurchfahrt Teufen

H au ptstrasse (nördl ieh )

zwischen Schützenbergstrasse und Werdenweg

Baulinienplan 1: 500 Auflageplan vom Regierungsrat genehmigt

PLAN NR. 1.425-01

PROJEKTVERFASSER

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Electrowatt lnfra

EWI 220387.01 / Plan Nr.343087

Auftrag des Regierungsrates Ratschreiber:

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Electrowatt lnfra Ac

Hardturmstrasse 1 61, Posthch 8037 Zürich/Schweiz

Telefon:+41 1-3555555 Telefä(: +41 1-3555556

FORMAT: 30/63 AEND.

ENTW REU

GENEHMIGUNG: KANTONALES TIEFBAUAMT VON APPENZELL A. RH, AUSFERTIGUNG FÜR:

GEZ.

KONTR

DATUM 20.05.05

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