Quartierplan Oberlindenberg-Falken, Teiländerung

Plan d'affectation · Wolfhalden

Document

Type
Plan d'affectation
Commune
Wolfhalden
Canton
Appenzell Rhodes-Extérieures
Niveau
Commune
Approuvé par
Regierungsrat
Adopté
21 juin 1983
En vigueur depuis
21 juin 1983

Carte

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Fichiers

CH73_17_GE_Quartierplan Oberlindenberg-Falken, Teiländerung.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES VON APPENZELL A.RH.

21. Juni 1983 lu

Gemeinde Wolfhalden: Genehmigung einer Teiländerung des Quar­ tierplans Oberlindenberg-Falken Dem Bericht der Baudirektion vom 31. Mai 1983 ist zu entneh­ men: Mit Schreiben vom 26. April 1983 ersucht der Gemeinderat Wolf­ halden um die regierungsrätliche Genehmigung einer Teilände­ rung des Quartierplans Oberlindenberg-Falken. Im Zusammenhang mit der Korrektion der Staatsstrasse Dorf-Fal­ ken ist auf Parzelle Nr. 280 die Anlegung einer Böschung er­ forderlich, welche die Ueberbauungsmöglichkeit nach Auffassung des Grundeigentümers gemäss dessen Einsprache gegen den Trot­ toireinbau erheblich einschränkt. Im Zuge der Einsprachever­ handlungen empfahl die kantonale Bauverwaltung eine Teilände­ rung des Quartierplans Oberlindenberg-Falken, um die Ueberbau­ barkeit der Parzelle Nr. 280 mit einer teilweisen Reduktion des Baulinienabstandes auf 2 m entlang der bestehenden Privat­ strasse sicherzustellen. In materieller Hinsicht ist gegen diese Aenderung nichts ein­ zuwenden. Nachdem diese Teiländerung vom 16. Februar 1983 bis 19. März 1983 ö�fentlich aufgelegt war und keine Einsprache erhoben wurde, steht der Genehmigung auch in formeller Hinsicht nichts entgegen. Weil die Quartierplanänderung auf Veranlassung des Kantons er­ folgt ist, kann auf die Erhebung einer Staatsgebühr verzichtet werden. Gestützt auf Art. 111 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 125 Abs. 1 EG zum ZGB und auf Art. 3 des Gesetzes über die Verwaltungsge­ bühren beantragt die Baudirektion: 1. Die Teiländerung des Quartierplans Oberlindenberg-Falken sei zu genehmigen.

-2-

2. Es sei lID Sinne der Erwägungen auf die Erhebung einer Staatsgebühr zu verzichten. Beschluss:

Zustimmung zu den Anträgen der Baudirektion.

Auszug an

Landamrnannamt Baudirektion Kantonales Planungsamt (2 Expl.) * Kantonale Bauverwaltung (4 Expl.) * Gemeinderat Wolfhalden (2 Expl.) * *Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk

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