Grundwasserschutzzone Almenweg
Zones de protection des eaux souterraines · Speicher
Document
- Type
- Zones de protection des eaux souterraines
- Commune
- Speicher
- Canton
- Appenzell Rhodes-Extérieures
- Niveau
- Canton
- Autorité
- Amt für Umwelt
- Approuvé par
- Departement
- Adopté
- 17 avr. 2011
- En vigueur depuis
- 17 avr. 2011
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Fichiers
CH131_11_GE_Almenweg, 2011.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
CH131_11_GE_Almenweg, 2011.pdf
~ Appenzell Ausserrhoden
V.fJR
Departement Bau und Umwelt
Kasernenstrasse 17A 91 02 Herisau Tel. 071 353 65 51 Fax 071 353 68 33 [email protected] _ www.ar.ch
Jakob Brunnschweiler Regierungsrat Bau- und Umweltdirektor
Herisau, 17. Juli 2007/Ld/Lz/be
Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Almenweg, Speicher, mit Schutzzonenplan und -reglement vom 15. September 2006 Genehmigung
A.
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Sachverhalt
1. Die Wasserversorgung Teufen besitzt und betreibt im Gebiet Almenweg auf dem Gemeindegebiet von SpeicherA Quellfassungen, welche in 1 Brunnenstube eingeleitet werden. Für eine fünfte Quelle werden keine Schutzzonen ausgeschieden, da die ca. 8 m tiefe Fassung in einer Remise liegt. Sie wird zukünftig nicht mehr für die Trinkwasserversorgung genutzt. Die Quellen Almenweg gehören zum Quellgebiet Ost der Wasserversorgung Teufen. Der mittlere Quellertrag aus dem Gebiet Almenweg beträgt ca. 17'000 m3 . Das Quellgebiet Ost liefert total eine mittlere Wassermenge von ca. 130'000 m3/Jahr. 2. Die Wasserversorgung Teufen liess in den Jahren 2002/2003 den Zustand und die Schutzwürdigkeitaller genutzten Quellfassungen extern überprüfen. Gestützt auf die Resultate der Überprüfung werden zukünftig noch 75 % des ursprünglichen Quellertrages genutzt und entsprechend geschützt. Die übrigen Quellfassungen werden im Rahmen der Notwasserversorgung weiter gewartet und aufrecht erhalten. 3. Nach Abschluss der Voruntersuchungen (geometrische Einmessungen, Schüttungsmessungen, Entnahme von Wasserproben, Trinkwasseranalysen, Färbversuche im Rahmen eines Bauvorhabens 2001 und des Almenwegbaches 2006 etc.) beschloss die Wasserversorgung Teufen, die im Bericht genannten Quellfassungen rechtskräftig zu schützen. Es sind dies die Quellen Nr. 2602-2605, welche alle in den Quellschacht 2601 eingeleitet werden. Alle 4 Fassungen liegen in der Landwirtschaftszone. Die Quellen Almenweg sollen nach Abschluss der Schutzzonenausscheidung gernäss erarbeitetem Sanierungskonzept nach den Richtlinien des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) saniert werden. 4. Die Quellen wurden um 1900 erworben und versorgen seither die Gemeinde Teufen mit Trink- und Brauchwasser.
Seite 1, Ausscheidung GWS Almenwe;g Speicher.doc
~ Appenzell Aussenhoden
V.fJR
5. Am 30. November 2006 reichte die Gemeinde Teufen beim Amt für Umwelt die für die Grundwasserschutzzonenausscheidung für die Quellfassungen Almenweg notwendigen Unterlagen (Schutzzonenplan Almenweg inkl. Gefahrenkataster vom 15. September2006, Schutzzonenreglement vom 15. September 2006 und hydrogeologischer Bericht vom 15. September 2006) zur Vorprüfung ein. 6. Das Konsultationsverfahren wurde mit Schreiben des Amtes für Umwelt vom 18. April 2007 abgeschlossen. 7. Der Gemeinderat Speicher genehmigte die Grundwasserschutzzonen Almenweg (Schutzzonenplan Nr. 2005-203/4, Schutzzonenreglement und hydrogeologischer/technischer Bericht vom 15. September 2006) bereits am 7. März 2007 und führte unmittelbar anschliessend daran das öffentliche Planauflageverfahren durch. 8. Die öffentliche Auflage der Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Almenweg erfolgte ab 4. April 2007 während 30 Tagen bis am 3. Mai 2007. 9. Im Rahmen der Vorprüfung wurden seitens des Amtes für Umwelt keine materiellen Änderungen, weder des Schutzzonenplanes noch des Schutzzonenreglements verlangt. Einzig einige redaktionelle Anpassungen (u.a. als Folge der Aufhebung der Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wasserverunreinigenden Flüssigkeiten, VWF, auf den 1. Januar 2007) waren vorzunehmen. Aufgrund der Geringfügigkeit wurde auf eine neuerliche Planauflage verzichtet. Die redaktionellen Anpassungen wurden in der Zwischenzeit vorgenommen. Die zur Genehmigung vorgelegten Unterlagen entsprechen den Unterlagen vom 15. September 2006, welche öffentlich aufgelegt wurden, inklusive der redaktionellen Änderungen vom 24. Mai 2007. 10. Innerhalb der Auflagefrist wurden beim Departement Bau und Umwelt keine Einsprachen eingereicht. 11 . Mit Schreiben vom 8. Juni 2007 hat der Gemeinderat Speicher die Grundwasserschutzzonen Almenweg . dem Departement Bau und Umwelt zwecks Genehmigung und Erlass zugestellt. 12. Die Grundwasserschutzzonen Almenweg umgrenzen das nähere Einzugsgebiet von 1 Quellschacht mit total 4 Einläufen. 13. Folgende Fassungen sollen geschützt werden : Quellschacht Nr. 2601 mit 4 Einläufen : (750.~51-G16)
2602 2603
(750.251-G15)
2604
(750.251-G17)
2605
(750.251-G18) 3
14. Die erwähnten Quellfassungen bringen eine mittlere Schüttung von knapp 33 1/min. oder rund 17'000 m / Jahr. Einen Wasserbedarf von 228 I/Person/Tag angenommen , können mit der mittleren Schüttungsmenge dieser Quellgruppe rund 4 % des gesamten Wasserbedarfs der Gemeinde Teufen abgedeckt werden.
Seite 2, Ausscheidung GWS Almenweg Speicher.doc
~ Appenzell Ausserrhoden
V.fJR
B.
Erwägungen
1. Gernäss Art. 20 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung (Gewässerschutzgesetz, GSchG, SR 814.20) scheiden die Kantone Schutzzonen für die im öffentlichen Interesse liegenden Grundwasserfassungen und -anreicherungsanlagen aus. Sie legen die notwendigen Eigentumsbeschränkun-gen fest. 2. Gernäss Abs. 2 desselben Artikels obliegt es den Eigentümern der Grundwasserfassungen, die Grundlagen für die sachdienliche Abgrenzung der Schutzzonen zu beschaffen, die erforderlichen dinglichen Rechte zu erwerben und allfällige Entschädigungen für Eigentumsbeschränkungen auszurichten. 3. Nach Art. 71 Abs. 4 des Gesetzes über die Einführung der Bundesgesetze über den Umweltschutz und über den Schutz der Gewässer (Umwelt- und Gewässerschutzgesetz; UGsG, bGS 814.0) ist das Departement Bau und Umwelt zuständig für den Erlass von Grundwasserschutzzonen. Das Verfahren richtet sich nach Art. 71 Abs. 2 und Abs. 3 UGsG. Für die Behandlung von Einsprachen gegen Schutzzonenpläne und -reglemente ist ebenfalls das Departement Bau und Umwelt zuständig (Art. 71 Abs. 3 UGsG). 4. Der Schutzzonenplan für die Quellfassungen Almenweg wurde gernäss den Vorgaben der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung, der Wegleitung Grundwasserschutz und gestützt auf die erwähnten Untersuchungen erarbeitet. Der Radius für die Schutzzone S2 wurde gestützt auf die Topographie und die bekannten hydrogeologischen Verhältnisse auf die minimalen 100 m (ab Grenze Fassungsbereich S1) festgelegt. Die Schutzzone S3 wurde mit demselben Radius definiert. 5. Der Gefahrenkataster enthält die bestehenden Gefährdungen. Der Almenwegbach quert die Schutzzonen S2 und S3 und infiltriert bekannterweise in die Quellen Almenweg, weshalb entlang des Almenwegbaches ein erweitertes Düngeverbot vorgesehen ist. Ein Flurweg quert die Schutzzone S1 und muss verlegt oder aufgehoben werden. ln der Schutzzone S2 der zu erlassenden Schutzzonen findet sich nebst den landwirtschaftlich genutzten Flächen ein Flurweg, welcher mit einem Fahrverbot für Motorfahrzeuge belegt wird. Sonst sind keine weiteren baulichen Gefährdungen vorhanden. Dementsprechend findet eine mögliche Beeinträchtigung der Quellen allenfalls durch die landwitischaftliche Nutzung statt. 6. Das Schutzzonenreglement wurde aufgrund des Musterreglements und der im Rahmen der Vorprüfung vom 18. April 2007 vorgenommenen redaktionellen Anpassungen erarbeitet. Dem Sachverhalt entsprechend enthält das zur Genehmigung vorliegende Schutzzonenreglement Almenweg gegenüber dem Auflageexemplar folgende redaktionellen Anpassungen: Datum der redaktionellen Anpassungen: 24. Mai 2007
Seite 3, Ausscheidung GWS Almenweg Speicher.doc
~ Appenzell Ausserrhoden
V.fJR
Anpassung torgender Fussnotentexte (Aufhebung VWF): 15 Art. 22 GSchG (Beilage 1.1); Art. 32a GSchV und Anhang 4 Ziff. 221 Abs. 1 GSchV (Beilage 1.2) 26 Anhang 4 Ziff. 222 Abs. 1 GSchV (Beilage 1.2) 30 Anhang 4 Ziff. 223 GSchV (Beilage 1.2); Anhang 2.4 Ziff. 1.4 Abs. 1, Anhang 2.5 Ziff. 1.1 Abs. 1 Bst. f und Anhang 2.6 Ziff. 3.3.1 Abs. 1 Bst. e ChemRRV (Beilage 1.5)
Fussnote 1: Jahr der Genehmigung der Teilrevision des Baureglements. Nach Fussnote 31: Fortlaufende Nummerierung der Fussnoten. 7. Der Schutzzonenplan wurde nur im Bereich des Deckblattes angepasst. Änderungsdatum: 24. Mai 2007 8. ln materieller Hinsicht werden die vorhandenen Gefahrenpunkte durch das öffentlich aufgelegte Schutzzonenreglement generell abgedeckt. ln Art. 1 eines jeden Schutzzonenreglements wird zudem explizit darauf hingewiesen., dass strengere bau- und planungsrechtliche Bestimmungen und Vorschriften sowie die Umweltund Gewässerschutzgesetzgebung vorbehalten bleiben. 9. Das Schutzzonenreglement Almenweg kann in der vorliegenden Form und unter Berücksichtigung der erwähnten redaktionellen Änderungen genehmigt werden. Im Rahmen der periodisch vorgesehenen Überarbeitung der Grundwasserschutzzonen können erfolgte Änderungen in die Schutzzonenunterlagen übernommen werden. 10. Für die Quelle 2601 der Wasserversorgung Teufen, welche ebenfalls im kantonalen Quellenkataster ver, zeichnet ist, jedoch nicht für die öffentliche Wasserversorgung genutzt werden soll und dementsprechend auch nicht mit Grundwasserschutzzonen geschützt wird, werden die provisorischen Grundwasserschutzzonen aufgehoben. Es ist der Eintrag im kantonalEm Kataster 750.251-G14.
C.
Entscheid
1. Die Grundwasserschutzzonen für die Quellfassungen Almenweg (Schutzzonenplan samt Gefahrenkataster und Schutzzonenreglement vom 15. September 2006 inklusive der redaktionellen Änderungen vom 24. Mai 2007), im Besitz der Wasserversorgung Teufen, werden im Sinne der vorstehenden Erwägungen genehmigt und erlassen.
Seite 4, Ausscheidung GWS Almenweg Speicher.doc
~ Appenzeli Ausserrhoden
V.f!R
2. Die mit den vorliegenden Grundwasserschutzzonen nicht geschützte Quelle 750.251-G14 der Wasserversorgung Teufen im Quellgebiet Almenweg darf für die öffentliche Wasserversorgung nicht genutzt werden. I
Ausgenommen davon ist deren weiterer Unterhalt für die Notwasserversorgung der Gemeinde Teufen. 3. Sofern zukünftig Wasser der nicht geschützten Quelle für die öffentliche Trinkwasserversorgung verwendet werden soll, muss vor der Neunutzung das Schutzzonenverfahren durchgeführt werden . 4. Die Gewässerschutzkarte Speicher wird angepasst und mit den Grundwasserschutzzonen Almenweg ergänzt. Die provisorischen Grundwasserschutzzonen für die Quelle 750.251-G14, Almenweg, werden aufgehoben. Der Gewässerschutzbereich Au wird im Bereich Almenweg den tatsächlichen hydrogeologischen und planerischen Verhältnissen angepasst. 5. Im Rahmen der Sanierung der Quellen Almenweg ist die mikrobiologische Qualität des Quellwassers repräsentativ zu erheben. Die Resultate sind dem Amt für Umwelt mitzuteilen. 6. Gesuche für Ausnahmen vom Verbot des Flüssigdüngeraustrages in der Schutzzone S2 sind, mit den notwendigen Nachweisen, dem Amt für Umwelt einzureichen. 7. Mitteilung im Amtsblatt und an: -
Wasserversorgung Teufen, Krankenhausstr. 1, 9053 Teufen** Gemeinderat Teufen, Postfach, 9053 Teufen*
-
Gemeinderat Speicher Postfach, 9042 Speicher*
-
Grundbuchamt Speicher, Postfach, 9042 Speicher***
-
Amt für Umwelt*
Rechtsmittel: Dieser Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Zustellung mit Rekurs an den Regierungsrat (Adresse: Kantonskanzlei, 9102 Herisau) weitergezogen werden. Die schriftliche Rekurseingabe hat einen Antrag und eine kurze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist dem Rekurs beizulegen (
'!
(Art. 30 und 35 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, bGS 143.1).
Versandt am:
06. AUG. 2007
Departement Bau und Umwelt
Jakob Brunnschweiler, Regierungsrat
Seite 5, Ausscheid!.lng GWS Almenweg Speicher.doc
~ Appenzell Ausserrhoden
V.f!R
Beilagen: - 1 Schutzzonenplan Quellfassungen Almenweg mit Genehmigungsvermerk - 1 Schutzzonenreglement Almenweg mit Genehmigungsvermerk - 1 hydrogeologischer Bericht Grundwasserschutzzonen Almenweg - 4 Schutzzonenpläne Quellfassungen Almenweg mit Genehmigungsvermerk - 4 Schutzzonenreglemente Almenweg mit Genehmigungsvermerk - 4 hydrogeologische Berichte Grundwasserschutzzonen Almenweg ***
- 1 Schutzzonenplan Quellfassungen Almenweg mit Genehmigungsvermerk - 1 Schutzzonenreglement Almenweg mit Genehmigungsvermerk - 1 hydrogeologischer Bericht Grundwasserschutzzonen Almenweg - 1 Grundbuchanmeldung
0 DBU, Sekr., Lz
Seite 6, Ausscheidung GWS Almenweg Speicher.doc
CH131_11_V_Almenweg, 2011.pdf
Appenzell Ausserrhoden
GEMEINDE S P E I C H E R
Wasserversorgung Teufen
ÄNDERUNGEN ZUM SCHUTZZONENREGLEMENT
FUR DIE QUELLFASSUNGEN ALMENWEG AUFGRUND DER NEUFASSUNGEN IM MAI 2010
Änderungen sind rot geschrieben
22. November 2010
Appenzell Ausserrhoden
Art. 1
:
Geltungsbereich
Dieses Reglennent gilt für die Grundwasserschutzzonen der Quellfassungen Almenweg. Koordinaten des Quellschachtes:
750'698 / 250'927
Es legt die zum Schutz des Grundwassers erforderlichen Nutzungsbeschrankungen und Schutzmassnahmen fest. Das Reglement ist Bestandteil des Umgrenzungsplans "Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Almenweg", Plan-Nr. 2005-203/4 (Verfasser: Geologiebüro Lienert & Haering AG), datiert vom 24. Mai 2007 (Massstab 1 : 1 000) sowie des Umgrenzungsplans "Änderungen der GrundwasserSchutzzonen um die Queilfassungen Almenweg", Plan-Nr. 2005-203/4.1 (Verfasser: Geologiebüro Lienert & Haering AG), datiert vom 22. November 2010 (Massstab 1 : l'OOO). Bestimmungen der Spezialgesetzgebung, insbesondere diejenigen des Bau- und Planungsrechtes, des Natur- und Heimatschutzrechtes sowie der Umweltschutz- und Gewässerschutzgesetzgebung bleiben vorbehalten. Soweit die Bestimmungen dieses Reglements eine einschränkendere Nutzung der Grundstücke vorschreiben, gehen sie der geltenden Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Speicher^ sowie der eidgenössischen und kantonalen Raumplanungsgesetzgebung^ vor.
Art. 11
:
Schmutzwasserieitungen
Schmutzwasserieitungen samt Hausanschlüssen und Schächten sind dauerhaft und dicht zu erstellen und so auszuführen, dass Dichtheitsprüfungen einfach möglich sind. Die einschlägigen Richtlinien3 sind für Ausführung und Unterhalt verbindlich. Die Dichtheit ist vor Inbetriebnahme der Anlagen und nachher alle s e c h s Jahre zu prüfen. Die Bauverwaltung Speicher sorgt für eine koordinierte Durchführung der Kontrollen.
Art. 28
:
Verkehrsanlagen
aufgehoben
Art. 32
:
Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt mit dem Erlass durch das Departement Bau und Umwelt in Kraft. Die Änderungen des rechtskräftigen Reglements, datiert mit 24. Mai 2007, treten mit dem Erlass durch das Departement Bau und Umwelt in Kraft.
Zonenplan Speicher vom 26. Oktober 1993 Baureglement Speicher vom 26. Oktober 1993 mit Teilrevision 2000 vom Regierungsrat Appenzell Ausserrhoden genehmigt am 27. Februar 2001 Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979 (SR 700); Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz) vom 12. Mai 2003 (bGS 721.1); Bauverordnung (BauV) vom 2. Dezember 2003 (bGS 721.11) vgl. Beilage 3: Bst. a und f Änderungen zum Schutzzonenregiement ffir die Queüen Aimenweg
Seite 2
n
Appenzell Ausserrhoden
VrtR
0 8. Dez. 2010 Vom Gemeinderat Speicher genehmigt am Der Gemeindeschreiber:
Der Gemeindepräsident:
öffentliche Auflage vom
^ 7. JAN._2011
..^
0 Ä .FEB,
Vom Departement Bau und Umwelt AppenzeH Ausserrhoden genehmigt und erlassen am Der Bau- und Umweltdirektor
Änderungen zum Schutzzonenregiement für die Quellen Almenweg
Seite 3
Bases légales
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