24/GÜ/2/0_Gesamtüberbauung Grundacker
Alignements · Füllinsdorf
Document
- Numéro
- 246
- Type
- Alignements
- Sous-type
- Alignements
- Commune
- Füllinsdorf
- Canton
- Bâle-Campagne
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- RR
- Adopté
- 19 janv. 1971
- En vigueur depuis
- 19 janv. 1971
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Füllinsdorf avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
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246 19. Janus Nr. vom
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A, Gestützt auf Ziffer 2 von Normblatt 9/63 der Zonen-
vorschriften der sinde Füllinsdorf wurde für die Parzel-
len Nr. 1368 und 1496 im Gebiet "Grundacker" in Füllinsdorf ein Gesamtüberbauungsprojekt eusgearbeitet. Vorgese-
hen sind zwei Gruppen von Terrassenhäusern, eine mit 5 und
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„häusern sollen 16
eine mit 4 Einhei . Mit den Terre oberirdische Autosinstellboxen erstellt werden.
B. Die Planauflage für die Gesamtüberbavung fand vom 26. Oktober bis 25. November 1970 statt. Sie ist durch Publikation im Amtsblatt der Gemeinde Püllinscorf Nr. 20 vom 23, Oktober 1970 sowie durch eingeschriebenen Brief an die auswörtigen Grundeigentüner vom 23. Oktober 1970 (Postquittungen) hinreichend bekanntgemacht worden.
Innert der Auflagefrist hat
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Einsprache erhoben. C. Wit Schreiben vom 1. Dezembar 1970 ersucht der Ge-
meinderat Füllinscorf um die Genehmigung der Gesamtüberbau-
ige‘
ung "Grundacker", Hinsichtlich der Begründung der Einsprache und der näheren Einzelheiten wird auf die Akten und die nachfolgenden
Erwägungen verwiesen.
Der Regierungsrat zieht in Erwägung:
Die vorliegende Veberbauung weicht von den ordentlichen Zonenvorschriften ab und soll deshelb als Ausnahmeüberbauung im Sinne von Normblatt ZR 9/63 Ziffer 2 der Zonenvorschrif-
ten der Gemeinde Füllinsdorf realisiert werden.
In formeller Hinsicht fordern die erwähnten Bestimmungen den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Gemeinde und Grundeigentümer, die Durchführung eines 30-täeigen Auflageverfahrens sowie die Genehmigung des Gesamtüber-
bauungsprojektes durch den Regierur at. All diese Voraus-
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werden mit dem vorlieg
sind in vorliegenden
aufweisen müssen,
Fall erfüllt
Zar Einsprache
nbezug seiner Grund«-
tüderbauung die spätere
Nutzun über die ngen des Zonen-
planres hi nzt werden.
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Zu diesem Kinwand ist zu benc
Grundstücke nicht in die
bezogen sind. Irgenäwelche Nutzun
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tb. Die udirektion wird ermächwwgesuche zu die dem vorliegenden Konzept entsurechen. Vorbehalten blei-
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