24/GÜ/2/0_Gesamtüberbauung Grundacker

Alignements · Füllinsdorf

Document

Numéro
246
Type
Alignements
Sous-type
Alignements
Commune
Füllinsdorf
Canton
Bâle-Campagne
Niveau
Commune
Approuvé par
RR
Adopté
19 janv. 1971
En vigueur depuis
19 janv. 1971

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Füllinsdorf avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

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246 19. Janus Nr. vom

&

A, Gestützt auf Ziffer 2 von Normblatt 9/63 der Zonen-

vorschriften der sinde Füllinsdorf wurde für die Parzel-

len Nr. 1368 und 1496 im Gebiet "Grundacker" in Füllinsdorf ein Gesamtüberbauungsprojekt eusgearbeitet. Vorgese-

hen sind zwei Gruppen von Terrassenhäusern, eine mit 5 und

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„häusern sollen 16

eine mit 4 Einhei . Mit den Terre oberirdische Autosinstellboxen erstellt werden.

B. Die Planauflage für die Gesamtüberbavung fand vom 26. Oktober bis 25. November 1970 statt. Sie ist durch Publikation im Amtsblatt der Gemeinde Püllinscorf Nr. 20 vom 23, Oktober 1970 sowie durch eingeschriebenen Brief an die auswörtigen Grundeigentüner vom 23. Oktober 1970 (Postquittungen) hinreichend bekanntgemacht worden.

Innert der Auflagefrist hat

u DE

Einsprache erhoben. C. Wit Schreiben vom 1. Dezembar 1970 ersucht der Ge-

meinderat Füllinscorf um die Genehmigung der Gesamtüberbau-

ige‘

ung "Grundacker", Hinsichtlich der Begründung der Einsprache und der näheren Einzelheiten wird auf die Akten und die nachfolgenden

Erwägungen verwiesen.

Der Regierungsrat zieht in Erwägung:

Die vorliegende Veberbauung weicht von den ordentlichen Zonenvorschriften ab und soll deshelb als Ausnahmeüberbauung im Sinne von Normblatt ZR 9/63 Ziffer 2 der Zonenvorschrif-

ten der Gemeinde Füllinsdorf realisiert werden.

In formeller Hinsicht fordern die erwähnten Bestimmungen den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Gemeinde und Grundeigentümer, die Durchführung eines 30-täeigen Auflageverfahrens sowie die Genehmigung des Gesamtüber-

bauungsprojektes durch den Regierur at. All diese Voraus-

3.4.70 -60000

werden mit dem vorlieg

sind in vorliegenden

aufweisen müssen,

Fall erfüllt

Zar Einsprache

nbezug seiner Grund«-

tüderbauung die spätere

Nutzun über die ngen des Zonen-

planres hi nzt werden.

’n, dass die erwähnten

Zu diesem Kinwand ist zu benc

Grundstücke nicht in die

bezogen sind. Irgenäwelche Nutzun

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sprecher somit

Einsprache ist,

kann, als unbegr

//: 1. Die kEinsprache von „EEE.

eingetreten werden kann, als unbe

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tüberbauung "Grunda in PFüllins-

tb. Die udirektion wird ermächwwgesuche zu die dem vorliegenden Konzept entsurechen. Vorbehalten blei-

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ben jedoch die bau- und feu

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3. Mass 24/6 31/0 versehenen

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