12/QP/1/0_Quartierplan "Hard"
Alignements · Birsfelden
Document
- Numéro
- 1118
- Type
- Alignements
- Sous-type
- Alignements
- Commune
- Birsfelden
- Canton
- Bâle-Campagne
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- RR
- Adopté
- 8 avr. 1975
- En vigueur depuis
- 8 avr. 1975
Carte
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Fichiers
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10. 73- 100000 - 18
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
1118 vom 8. April 1975
Gemeinde Birsfelden, Quartierplanung "Hard!"
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Birsfelden hat am 20. Juni 1974 für das Gebiet Hard (Rheinfelderstrasse - Wartenbergstrasse - Florastrasse - Burenweg) Quartierplanvorschriften - bestehend aus Quartierplan und Reglement -.
beschlossen.
Im Rahmen dieser Planung ist die Erstellung von zwei 4- bis 6-geschossig gestaffelten Wohnbauten, eines Restaurants, Freizeiträumen, Spiel- und Sportanlagen, einer Zivilschutzanlage sowie einer unterirdischen Einstellhalle und zusätzlich oberirdischen Parkplätzen vorgesehen.
B. Die öffentliche Planauflage hat vom 19. August bis 18. September 1974 stattgefunden. Sie ist durch Publikation im Amtsblatt Nr. 32 vom 15. August 1974 und im "Birsfelder Anzeiger" Nr. 33 vom 16. August 1974 bekannt gemacht worden. Sämtliche Grundeigentümer und Anstösser wurden durch eingeschriebenen Brief vom 15. August 1974 (Postquittung) auf die Auflage hingewiesen. Innert der Auflagefrist hat die Brauerei Feldschlösschen, Rheinfelden, Einsprache erhoben, welche jedoch aufgrund der Ergebnisse der Einspracheverhandlungen zurückgezogen wurde.
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C. Mit Schreiben vom 22. Januar 1975 und 29. Januar 1975 (ergänzende Unterlagen) unterbreitete der Gemeinderat Birsfelden den Beschluss der Gemeindeversammlung zur Genehmigung. Der Quartierplan-Vertrag ist von allen beteiligten Grundeigentümern unterzeichnet und die Verurkundung veranlasst worden.
Der Regierungsrat zieht in Erwägung: I.
Die der Genehmigung vorausgehende Veberprüfung des Gemeindeversammlungsbeschlusses beschränkt sich laut $ 3, Absatz 2 des Baugesetzes auf die Rechtmässigkeit und auf eine Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung.
Il.
Unter dieser einschränkenden Ueberprüfungsbefugnis hat die Kontrolle des Gemeindeversammlungsbeschlusses folgendes
ergeben:
1. Die formell- und materiell-rechtlichen Voraussetzungen
für die Genehmigung sind erfüllt.
2, Die Prüfung der Quartierplanung inbezug auf die Regionalplanung ergibt ebenfalls keine Einwendungen.
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Gestützt auf $ 3, Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes wird der Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Birsfelden vom 20, Juni 1974 betreffend den Quartierplan "Hard" mit dem dazugehörenden Reglement genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. Gleichzeitig werden für das betroffene Gebiet die bisherigen Zonenvorschriften aufgehoben.
Massgebend sind die mit den Inventarnummern 12/op/1/0 (Quartierplan), 12/aR/1/O (Quartierplanreglement), 12/zZP/0/10 (Zonenplanänderung)
und 12/eBS/14/1 (Aenderung Bau- und Strassenlinienplan) versehenen Pläne und Reglemente.
Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses sind gestütz! auf 8 23 des Geschäftsreglementes für den Regierung: rat des Kantons Basel-Landschaft im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Mitteilung an Gemeinderat Birsfelden (3)
Grundbuchamt Arlesheim Landeskanzlei
Tiefbauamt
Bodenamt
Wasserwirtschaftsamt Regionalplanungsstelle beider Basel Baupolizeiamt
Planungsamt (8)
Baudirektion (2)
Der 2, Landschreiber;