16/ZPL/1/5_Unter Rain

Plan d'affectation · Bubendorf

Document

Numéro
914
Type
Plan d'affectation
Sous-type
Plan de zones
Commune
Bubendorf
Canton
Bâle-Campagne
Niveau
Commune
Approuvé par
RR
Adopté
2 avr. 1996
En vigueur depuis
2 avr. 1996

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Bubendorf avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

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Texte

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 914 vom 2. April 1996

Gemeinde Bubendorf, Mutation zum Zonenplan Siediung und zum Zonenplan Landschaft, Änderung des Baugebietsperimeters im Gebiet „Unter Rain“

A. Die Einwohnergemeindeversammiung Bubendorf hat am 28. November 1995 den Änderungen zum Zonenplan Siediung und zum Zonenplan Landschaft, sowie der Anpassung des Baugebietsperimeters im Gebiet „Unter Rain“ zugestimmt. Die geringfügige Einzonung von Landwirtschaftsiand in die Wohn-/Geschäftszone (WG2) wurde aufgrund der geplanten Erschliessung über die Gemeindeparzelle Nr. 19 notwendig. Es ist nicht vorgesehen die Wegparzelle Nr. 19 ins öffentliche Strassennetz aufzunehmen.

B. Einsprachen sind keine eingegangen.

C. Das auf Antrag des Gemeinderates Bubendorf (Schreiben vom 7. März 1996) durchgeführte Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung zu keinen Beanstandungen Anlass gibt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf $ 3 Absatz 2 des Baugesetzes vom 15. Juni 1967 beschliesst der Regierungsrat folgendes:

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11: 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Bubendorf am 28. November 1995 beschlossene Änderung des Zonenplans Siedlung und des Zonenplans Landschaft im Gebiet „Unter Rain“, sowie die Änderung des Baugebietsperimeters wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 16/ZPS/2/5 und 16/ZPL/1V/5 (Zonenplan Siediung/Landschaft, Mut. „Unter Rain“) versehenen Exemplare des Planes.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:

- Gemeinderat Bubendorf, 4416 Bubendorf

- Ingenieurbüro Sutter AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil - Kreisgeometerbüro Liestal/Waldenburg, Frenkendörferstrasse 20, 4410 Liestal - Landeskanzlei (Publikation)

- Amt für Liegenschaftsverkehr

- Bauinspektorat

- Tiefbauamt

- Vermessungs- und Meliorationsamt

- Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain

- Amt für Orts- und Regionalplanung (8)

- (4 Archiv, ZD, OK, OP, ES)

Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Rechtsmittelbelehrungen:

1.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang dieses Entscheides an gerechnet, beim Verfassungs- und Verwaltungsgericht, Poststrasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausfertigung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Personen enthalten. Die angefochtene Verfügung oder der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.

Gegen diesen kommunalen Ertass oder Plan kann zur Überprüfung der Verfassungsmässigkeit innert 10 Tagen, vom Empfang dieses Entscheides an gerechnet, beim Verfassungsgericht, Poststrasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vier Ausfertigungen einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Personen enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen.

Beschwerdeberechtigt sind nur Personen, die sich bereits am Einsprache- oder Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat beteiligt haben.

Der 2. Landschreiber:

HAHLET