Familiengärten Im Grien
Lausen
Document
- Numéro
- 37/TZRL/2/0
- Commune
- Lausen
- Canton
- Bâle-Campagne
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 26 mai 1987
- En vigueur depuis
- 26 mai 1987
Carte
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Fichiers
37_TZRL_02_00_N_G_1987_1425.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Gemeinde Lausen
Teilzonenreglement Landschaft Familiengärten „Im Grien“
Exemplar Amt für Raumplanung Nachgeführtes Reglement 37 / TZRL / 2 / 0 Stand der Nachführung: RRB Nr. 1425 vom 26.05.1987
Gemeinde Lausen
Amt für Raumplanung Bearbeitet am: 24.02.2016/ jv
K ANTON B ASEL -L ANDSCHAFT
Teilzonenreglement Landschaft Familiengärten „Im Grien“
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Gemeinde Lausen
Teilzonenreglement Landschaft Familiengärten „Im Grien“
Die Spezialzone für Familiengärten samt zugehörigen Einrichtungen liegt ausserhalb des Baugebietes. Diese Zone ist in einzelne Areale aufgeteilt, ln welchen die nachstehend aufgeführten Nutzungen bzw. Anlagen und Einrichtungen zugelassen werden. Weitere oder zweckfremde Nutzungen und Anlagen sind nicht gestattet. Wird auf die Realisierung der Familiengärten verzichtet oder muss die realisierte Anlage aus irgendwelchen Gründen wieder entfernt werden, so gilt die Spezialzone als aufgehoben und untersteht wiederum den gesetzlichen Bestimmungen des Land- und Forstwirtschaftsgebietes. In diesem Falle ist das Areal wieder so herzurichten, dass es landwirtschaftlich genutzt werden kann. Es gelten folgende Bestimmungen: a) Pro Gartengrundstück ist nur 1 Gartenhäuschen (Kleinbaute) zuIässig. Für diese Kleinbaute ist das Baubewilligungsverfahren gemäss § 23, Abs. 2 VVO BauG an den Gemeinderat notwendig. b) Bauvorschriften für die Gartenhäuschen: -
Gebäudegrundfläche max. 10 m2 inkl. Sitzplatz; Dachvorsprünge max. 0.6 m Unterkellerung nicht zulässig (Fahrnisbauten) ; Keine Feuerungsanlagen; Pult- oder Satteldach mit 5 – 12o Dachneigung; Gebäudehöhe (First) max 2.5 m über gew. Terrain; Umfassungswände mit sichtbarer Holzverschalung, Naturfarben; Bedachung in braunem Material (Welleternit, Ziegel, Schiefer); Verwendung von Blech, Skobalit und ähnlichen Materialien nicht zulässig.
Die Bauten in der Spezialzone für Familiengärten gelten als Fahrnisbauten und dürfen nicht zu Wohn- und Schlafzwecken im Sinne einer Wochenendhauszone verwendet werden. Die Abgrenzung der AnIage durch Maschendrahtzaun ist mit standortüblichen Gehölzen und Pflanzen zu durchgrünen. Weitere Bestimmungen von privat-rechtlicher Art sind in die Familien-Gartenordnung aufzunehmen. Der Gemeinderat kann weitere Auflagen im Bewilligungsverfahren festlegen. Integrierender Bestandteil dieses Teillandschaftsplanes ist die Familiengartenordnung. Diese bedarf der Zustimmung des Gemeinderates. Für allfällige Aenderungen ist ebenfalls die Zustimmung des Gemeinderates erforderlich.
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Teilzonenreglement Landschaft Familiengärten „Im Grien“
Gemeinde Lausen
BESCHLÜSSE Beschluss des Gemeinderates: 13.1.1987 Beschluss der Gemeinde- Komission: 2.2.1987 Beschluss der Gemeindeversammlung: 11.2.1987 Referendumsfrist: 13.3.1987 Urnerabstimmung: — Publikation der Planauflage im Amtsblatt Nr. 7 vom 19.2.87 Planauflage vom 23.2 – 24.3.1987
Namens des Gemeinderates Der Präsident
Der Gemeindeschreiber
Sig.
Sig.
Vom Regierungsrat des Kantons BaselLandschaft genehmigt mit Beschluss Nr. 1425 vom 26. Mai 1987
Publikation des Regierungsratsbeschlusses Im Amtsblatt Nr. 22 vom 4 Juni 1987
Der 2. Landschreiber:
Sig.
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