59/eBS/1/4_Mutation Bereich Althausweg / Scheuermattweg

Alignements · Rünenberg

Document

Numéro
1766
Type
Alignements
Sous-type
Alignements
Commune
Rünenberg
Canton
Bâle-Campagne
Niveau
Commune
Approuvé par
RR
Adopté
13 déc. 2011
En vigueur depuis
13 déc. 2011

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Rünenberg avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

RRB1766_20111213_OPStuc_Rünenberg_Mutationen-BSP-Schulstr-Althausweg_GK36187.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 1766

vom 13. Dezember 2011

Gemeinde Rünenberg, Mutation Bereich "Schulstrasse/Weiherweg" zum Bauund Strassenlinienplan "Ziel", Mutation Bereich "Althausweg/Scheuermattweg" zu den Bau- und Strassenlinienplänen "Unterdorf-Scheuermatten" und "Althausweg-West" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Rünenberg hat am 9. Juni 2011 die Mutation Bereich "Schulstrasse/Weiherweg" zum Bau- und Strassenlinienplan "Ziel" sowie die Mutation Bereich "Althausweg/Scheuermattweg" zu den Bau- und Strassenlinienplänen "UnterdorfScheuermatten" und "Althausweg-West" beschlossen. Es handelt sich dabei um die Überarbeitung bisher überdimensionierter Festlegungen der Strassenbreiten und -abstände. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 13. Oktober 2011 unterbreitet der Gemeinderat Rünenberg den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Die materiell-rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Gemeinde mit den vorliegenden Plänen verbindliche Festlegungen auf Arealen der Kantonsstrassen vornimmt. Die Areale der Kantonsstrassen stehen jedoch unter der Hoheit des Kantons (§ 8 Strassengesetz), so dass die Planungsfestlegungen der Gemeinde diese nicht tangieren dürfen. Die Teile der Parzellen Nrn. 1, 2 und 3 (Kantonsstrasse), auf welchen mit vorliegenden Plänen Strassenlinien bzw. -flächen verbindlich festgelegt werden, müssen deshalb gestrichen und von der Genehmigung ausgenommen werden. Im Sinne des rechtlichen Gehörs wurde die Gemeinde Rünenberg mit Schreiben vom 21. November 2011 über die bevorstehende Nichtgenehmigung informiert. Mit Schreiben vom 28. November 2011 hat der Gemeinderat dazu Stellung genommen und sich mit dem Vorgehen einverstanden erklärt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 Raumplanungs- und Baugesetz vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Rünenberg am 9. Juni 2011 beschlossene Mutation Bereich "Schulstrasse/Weiherweg" zum Bau- und Strassenlinienplan "Ziel" sowie die Mutation Bereich "Althausweg/Scheuermattweg" zu den Bau- und Strassenlinienplänen "Unterdorf-Scheuermatten" und "Althausweg-West" werden mit nachstehender Ausnahme genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. Ausnahme Von der Genehmigung ausgenommen werden die mit verbindlichen Festlegungen belegten Teile der Parzellen Nrn. 1, 2 und 3 (in den Plänen rot gestrichen).

P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden M_R\Ruenenberg\143 144 RRB_Einsprachen\RRB1766_20111213_OPStuc_Rünenberg_Mutationen-BSP-Schulstr-Althausweg_GK36187.doc

2

2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 59/eBS/1/4, 59/BSP/9/1 (Mutation Bereich "Althausweg/Scheuermattweg" zu den Bau- und Strassenlinienplänen "Unterdorf-Scheuermatten" und "Althausweg-West") und 59/BSP/4/2 (Mutation Bereich "Schulstrasse/Weiherweg" zum Bau- und Strassenlinienplan "Ziel") versehenen Exemplare des Planes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen. 4. Die Gemeinde wird aufgefordert, bei der Veröffentlichung der Pläne (im Internet und in Papierform) die regierungsrätlichen Eintragungen (Nichtgenehmigung) zu übernehmen.

Afficher tout le texte

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang dieses Entscheides an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausfertigung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Personen enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor dem Kantonsgericht ist kostenpflichtig.

Verteiler:  Gemeinderat Rünenberg, 4497 Rünenberg  Stierli+Ruggli, Ingenieure+Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen  Landeskanzlei (Publikation)  Bauinspektorat  Tiefbauamt  Amt für Raumplanung (6)  Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber: A. Achermann

P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden M_R\Ruenenberg\143 144 RRB_Einsprachen\RRB1766_20111213_OPStuc_Rünenberg_Mutationen-BSP-Schulstr-Althausweg_GK36187.doc