25/eBS/32/1_Quartierplan Rohrbach
Alignements · Gelterkinden
Document
- Numéro
- 623
- Type
- Alignements
- Sous-type
- Alignements
- Commune
- Gelterkinden
- Canton
- Bâle-Campagne
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- RR
- Adopté
- 24 avr. 2018
- En vigueur depuis
- 24 avr. 2018
Carte
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Fichiers
RRB_0623_20180424.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2018-623
vom 24. April 2018
Gemeinde Gelterkinden, Quartierplanvorschriften "Rohrbach"
1.
Erläuterungen
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Gelterkinden hat am 14. Juni 2017 den Quartierplan und das Quartierplanreglement "Rohrbach" beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Wohnüberbauung, in der auch wenig störende Betriebe zulässig sind, mit einer Ausnutzung von rund 130 %. B.
Einsprachen sind keine eingereicht worden.
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C. Mit Schreiben vom 9. November 2017 unterbreitet der Gemeinderat Gelterkinden den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen. Der Regierungsrat macht darauf aufmerksam, dass das Baubewilligungswesen im Raumplanungsund Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998 und in der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) vom 27. Oktober 1998 abschliessend geregelt ist. Der Gemeinde steht diesbezüglich keine zusätzliche Regelungskompetenz zu. Insbesondere regelt das kantonale Recht in § 87 RBV abschliessend, welche Unterlagen zusammen mit dem Baugesuch einzureichen sind. Die Gemeinden sind jedoch befugt, im Rahmen ihrer Einsprachemöglichkeit den Antrag zu stellen, dass die Baubewilligungsbehörde zusätzliche Unterlagen einverlangt. Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass das Richtprojekt lediglich wegweisenden Charakter hat (§ 2 Quartierplanreglement) und daher nicht Bestandteil der Genehmigung ist. 2.
Beschlüsse
://:
1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Gelterkinden am 14. Juni 2017 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Rohrbach" werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 25/QP/9/0, 25/ZPS/3/2, 25/eBS/29/2 und 25/eBS/32/1 (Quartierplan "Rohrbach") sowie 25/QR/9/0 und 25/LES/1/9 (Quartierplanreglement "Rohrbach") versehenen Exemplare des Planes und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Gemeinderat Gelterkinden, 4460 Gelterkinden – PLANAR AG für Raumentwicklung, Rigistrasse 9, 8006 Zürich – Landeskanzlei (Publikation) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion Der 2. Landschreiber: