73/eBS/6/0_Waldbaulinienplan Kleckenberg
Alignements forestiers · Ziefen
Document
- Numéro
- 2499
- Type
- Alignements forestiers
- Commune
- Ziefen
- Canton
- Bâle-Campagne
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- RR
- Adopté
- 28 août 1979
- En vigueur depuis
- 28 août 1979
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2499 vom 28. August 1979 Gemeinde Ziefen, Waldbaulinienplan "Kleckenberg"
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Ziefen hat am 8. Mai 1979 dem Waldbaulinienplan "Kleckenberg" zugestimmt.
- B. Die öffentliche Planauflage hat vom l. bis 30. Juni
1979 stattgefunden. Sie wurde durch Publikationen im Amtsblatt Nr. 22 vom 31. Mai 1979 und im Amtsanzeiger der Gemeinde Ziefen Nr. 5 vom Mai 1979 bekanntgegeben. Die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief vom 21. Mai 1979 (Postquittung) benachrichtigt. Einsprachen
"sind nicht eingegangen.
C. Mit Schreiben vom 17. Juli 1979 unterbreitet der Gemeinderat Ziefen den Plan zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfol-
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genden Erwägungen verwiesen. Der Regierungsrat zieht in Erwägung: I.
Die Gemeinden sind gestützt auf $& 4 in Verbindung mit den 88 27, 85, 86, 92 und 94 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 befugt, im Interesse der baulichen Entwicklung Bau- und Strassenlinienpläne aufzustellen.
Il.
Gemäss $ 3 des Baugesetzes bedürfen die Bauvorschriften der Gemeinden - und darunter fallen auch die Waldbaulinienpläne - der Genehmigung des Regierungsrates. Die dem Genehmigungsentscheid vorausgehende Prüfung ist dabei auf eine Rechtmässigkeitskontrolle und eine Ermessenskontrolle aus Gründen der
Regionalplanung beschränkt.
III.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Gesichtspunkte hat ‚die Prüfung folgendes ergeben:
1. Rechtmässigkeitskontrolle
Sowohl formell-rechtlich wie auch materiell-rechtlich konnte kein Verstoss gegen Vorschriften der Gemeinde, des Kantons und des Bundes festgestellt werden.
2. Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung In dieser Beziehung sind ebenfalls keine Einwendungen zu
erheben.
://: 1. Gestützt auf $ 3 Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 wird der von der Einwohnergemeindeversammlung Ziefen am 8. Mai 1979 beschlossene Waldbaulinienplan "Kleckenberg" genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 73/eBS/6/0 versehenen Planexemplare.
3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses sind gestützt auf $ 23 des Geschäftsreglementes für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Mitteilung an Gemeinderat Ziefen, 4417 Ziefen
Kreisgeometerbüro Liestal/Waldenburg, Frenkendörferstrasse 22, 4410 Liestal
Landeskanzlei (Amtsblatt) Vermessungsamt Kantonsforstamt
—- Planungsamt (4) Baudirektion (2)
der lLandschreiber;
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