20/ZPS/2/1_Quartierplan In den Reben
Plan d'affectation · Diepflingen
Document
- Numéro
- 862
- Type
- Plan d'affectation
- Sous-type
- Plan de zones
- Commune
- Diepflingen
- Canton
- Bâle-Campagne
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- RR
- Adopté
- 20 juin 2017
- En vigueur depuis
- 20 juin 2017
Carte
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Fichiers
RRB_0862_20170620_OPGü_Diepflingen_QP_In_den_Reben_GK42728.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0862
vom 20. Juni 2017
Gemeinde Diepflingen, Quartierplan "In den Reben"
1. Erläuterungen A. Die Einwohnergemeindeversammlung Diepflingen hat am 15. Dezember 2016 den Quartierplan "In den Reben" beschlossen. Es handelt sich dabei um zwei Terrassenbauten mit Wohnnutzungen. B.
Einsprachen sind keine eingereicht worden.
C. Mit Schreiben vom 7. März 2017 unterbreitet der Gemeinderat Diepflingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen. Der Regierungsrat macht darauf aufmerksam, dass das Baubewilligungswesen im Raumplanungsund Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998 und in der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) vom 27. Oktober 1998 abschliessend geregelt ist. Der Gemeinde steht diesbezüglich keine zusätzliche Regelungskompetenz zu. Im Übrigen ist insbesondere bei der Gestaltung der Aussenräume (Artikel 5 Quartierplanreglement) zu beachten, dass nach § 62 RBV zwischen Waldbaulinie und Waldrand lediglich übliche Gartengestaltungsmassnahmen zulässig sind, wobei das natürliche Terrain entlang dem Waldrand auf einer Breite von 5 m nicht verändert werden darf. 2. ://:
Beschlüsse 1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Diepflingen am 15. Dezember 2016 beschlossene Quartierplan "In den Reben" wird im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 20/QP/1/0 und 20/ZPS/2/1 (Quartierplan "In den Reben") sowie 20/QR/1/0 und 20/LES/3/1 (Quartierplanreglement "In den Reben") versehenen Exemplare des Planes und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Gemeinderat Diepflingen, 4442 Diepflingen – Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – VGD, Amt für Wald – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion
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Der Landschreiber: