87_Q_6_ Quartierplan Obermatt 1

Plan d'affectation spécial · Zwingen

Document

Numéro
1989
Type
Plan d'affectation spécial
Sous-type
Plan de quartier
Commune
Zwingen
Canton
Bâle-Campagne
Niveau
Commune
Approuvé par
RR
Adopté
15 déc. 2015
En vigueur depuis
15 déc. 2015

Carte

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Texte

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 1989

vom 15. Dezember 2015

Gemeinde Zwingen, Quartierplanvorschriften "Obermatt I" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Zwingen hat am 16. Juni 2015 die Quartierplanvorschriften "Obermatt I" beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Plan Bebauung / Erschliessung / Freiräume / Schnitt. Die Quartierplanung umfasst einen Teil der Parzelle Nr. 239 mit einer Gesamtfläche von rund 4‘105 m2. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 20. August 2015 unterbreitet der Gemeinderat Zwingen die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Zwingen am 16. Juni 2015 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Obermatt I" werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 87/QP/6/0, 87/ZPS/2/6, 87/LES/2/2 (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung, Mutation zum Lärmempfindlichkeitsstufenplan) und 87/QR/6/0 (Quartierplanreglement) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

-

Gemeinderat Zwingen, Schlossgasse 4, 4222 Zwingen Raumplanung Holzemer GmbH, Stallenmattstrasse 8, 4104 Oberwil Landeskanzlei (Publikation) BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung Bau- und Umweltschutzdirektion

Der Landschreiber:

Quartierplanvorschriften

EXEMPLAR AMT

FÜR

RAUMPLANUNG

87./

OR/

61 0

• Gemeinde Zwingen Quartierplanung Obermatt 1

Quartierplan reg lement regierungsrätliche Genehmigung

Afficher tout le texte

•

PLANUNG OLZEMER

Raump lan ung Holzemer GmbH

Stallenmattstrasse 8 4104 Oberwil

INHALT Erlass

2

2

Zweck und Ziele der Planung

2

3

Geltungsbereich und Inhalt

2

4

Einpassung in die bauliche und landschaftliche Umgebung

3

5

Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten

3

6

Art und Mass der Nutzung

4

7

Gestaltung und Nutzung des Aussenraumes

4

8

Grundwasser

4

9

Erschliessung und Parkierung

5

10

Ver- und Entsorgung

5

11

Lärmschutz

5

12

Gefahrenzonen

5

13

Realisierung

6

14

Ausnahmen

6

15

Schlussbestimmungen

6

16

Beschlussfassung

7

ZWIN 2256

12. August 2015

JK

Gemeinde Zwingen, Quartierplanung übermalt 1: QP-Reglement, regierungsrätliche Genehmigung

1

ERLASS

Beschluss

1

Die Einwohnergemeinde Zwingen erlässt, gestützt auf§ 4 und§ 37 ff. des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 08. Januar 1998 im Gebiet „Obermatt I" (Teilparzelle Nr. 239) Quartierplanvorschriften, bestehend aus dem Quartierplan und dem vorliegenden Quartierplanreglement.

Verbindlichkeit

2

Die Quartierplanvorschriften sind grundeigentumsverbindlich .

2

ZWECK UND ZIELE DER PLANUNG

Zweck

1

Die Quartierplanung Obermatt 1 bezweckt eine geordnete, haushälterische Nutzung des Bodens und soll eine umweltgerechte, architektonisch und städtebaulich sowie erschliessungsmässig gute Überbauung gewährleisten.

Ziele

2

Mit der Quartierplanung Obermatt 1 werden im Wesentlichen die folgenden Ziele verfolgt: • •

3

Realisierung eines Verkaufsgeschäfts für Waren des täglichen und periodischen Bedarfs. Umsetzung der kantonalen Naturgefahrenkarte zur Minimierung der Auswirkungen von Naturereignissen, insbesondere Hochwasser.

GELTUNGSBEREICH UND INHALT

Geltungsbereich

1

Die Quartierplanvorschriften gelten für das Areal innerhalb des Quartierplanperimeters. Planelemente ausserhalb des Quartierplanperimeters haben orientierenden Charakter.

Inhalt

2

Die Vorschriften regeln insbesondere: • die Lage, die Grösse und die kubische Gliederung der Bauten • die Art und das Mass der Nutzung des Areals und der Bauten • die Gestaltung, Benützung und den Unterhalt des Aussenraumes • die Erschliessung und Parkierung • die Ver- und Entsorgung

Gemeinde Zwingen, Quartierplanung übermalt 1: QP-Reglement, regierungsrätliche Genehmigung

2

4

EINPASSUNG IN DIE BAULICHE UND LANDSCHAFTLICHE UMGEBUNG

städtebauliche

1

Einpassung

5

Die Bebauung ist hinsichtlich Architektur, Material und Farbe sorgfältig zu gestalten, sodass ein ästhetisch ansprechender, harmonischer Gesamteindruck entsteht.

LAGE, GRÖSSE UND GESTALTUNG DER BAUTEN

Lage und Grösse

1

Es dürfen nur diejenigen Bauten und Anlagen erstellt werden, die im Quartierplan enthalten sind. Ausgenommen sind Kleinbauten gemäss Ziffer 5.7.

Anordnung und

2

Lage und Grösse der Bauten (Flächen, Bauprofil) gehen aus dem Quartierplan hervor. Die Anordnung der Bauten innerhalb der Baubereiche kann im Rahmen der zulässigen bebaubaren Fläche frei erfolgen.

Gebäudehöhe

3

Für die maximalen Gebäudehöhen sind die Koten des Quartierplans massgebend.

Fassadengestaltung

4

Die Fassaden müssen bezüglich Gliederung/Struktur, Materialisierung und Farbgebung ein gutes Gesamtbild ergeben.

Dachform

5

Die Dachform ist frei wählbar. Flachdächer sind extensiv zu begrünen.

Dachaufbauten

6

Technisch bedingte Dachaufbauten (Oberlichter, Liftüberfahrten, Belüftungsinstallationen etc.) dürfen die maximale Gebäudehöhe überragen. Ihre Erscheinung muss sich dem Gebäude unterordnen. Auf eine gute Einpassung ist im Sinne von Ziffer 4 besonders zu achten.

Kleinbauten

1

Unbeheizte Klein - und Nebenbauten mit einer Fläche von höchstens 12 m2 pro Baute (Velounterstände, gedeckte EinkaufswagenSammelstellen, Containerstellplätze, Trafohäuschen und dergleichen) dürfen insgesamt maximal 100 m2 Fläche einnehmen. Für deren Bewilligung ist § 92 RBV massgebend.

Volumen

Gemeinde Zwingen, Quartierplanung Obermatt 1: QP-Reglement, regierungsrätliche Genehmigung

3

6

ART UND MASS DER NUTZUNG

Nutzungsart

Im Quartierplanareal sind Geschäftsnutzungen, insbesondere Detailhandel, sowie nicht störende bis mässig störende gewerbliche Nutzungen zulässig .

behindertengerechte 2

Die behindertengerechte Bauweise richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Bauten sind grundsätzlich so zu erstellen, dass der Zugang hindernisfrei ist.

Bauweise

7

GESTALTUNG UND NUTZUNG DES AUSSENRAUMES

Gestaltung

1

Die generelle Gestaltung, Nutzung und Bepflanzung des Aussenraumes ist aus dem Quartierplan ersichtlich. Für die Bepflanzung sind einheimische und standortgerechte Bäume und Sträucher zu verwenden.

Umgebungsplan

2

Die genaue Gestaltung des Aussenraumes ist in einem Umgebungsplan darzustellen. Dieser beinhaltet insbesondere die Lage und die Art von Strassen, Wegen und Plätzen, der Grünflächen, Stützmauern, der Velo- und Autoparkplätze sowie von Ver- und Entsorgungsanlagen (Trafohäuschen, Container etc.).

Reklameein-

3

Das Aufstellen von Reklametafeln oder Reklamestelen ist zulässig . Sie dürfen eine Fläche von 10 m2 nicht überschreiten. Reklametafeln, Reklameschriften etc. an der Fassade und im Bereich des Daches sind zulässig . Sie dürfen die max. Höhenkote des Gebäudes um maximal 2.00 m überragen und ebenfalls eine Fläche von 1O m2 nicht überschreiten. Beleuchtete Reklameschilder (selbstleuchtende wie angeleuchtete) sind ausser auf der Fassade gegen Nordosten (Erholungszone) zulässig. Sämtliche Lichtquellen sind grundsätzlich mindestens zwischen 23.00 und 05.00 Uhr auszuschalten.

richtungen

8

GRUNDWASSER

Gewässerschutz-

1

Das Quartierplanareal befindet sich in der weiteren Schutzzone (S3) der Fassung „in den Weiden"

2

Die Vorschriften gemäss Anhang 4 GSchV sind im Rahmen der Bausowie der Betriebsphase einzuhalten.

zone

Gemeinde Zwingen, Ouartierplanung Obermal! 1: QP-Reglement, regierungsrätliche Genehmigung

4

9

ERSCHLIESSUNG UND PARKIERUNG

Lage

1

Für Zufahrt, Zugänge und Erschliessungsflächen sowie für die Parkierung ist der Quartierplan massgebend.

Parkplatz-

2

Die Anzahl der erforderlichen Abstellplätze für Autos und Velos richtet sich grundsätzlich nach der kantonalen Wegleitung zur Bestimmung der Anzahl Parkplätze für Personenwagen und Velos/Mofas bzw. nach dem Anhang 11/1 zur RBV.

berechnung

10 VER- UND ENTSORGUNG Abwasser

1

Die Abwasserentsorgung richtet sich nach dem GEP der Gemeinde. Der entsprechende Nachweis ist im Rahmen des Baugesuchs zu erbringen.

Abfallentsorgung

2

Die Abfallentsorgung erfolgt im Rahmen der ordentlichen Verfahren der Gemeinde.

11

LÄRMSCHUTZ

Lärmempfindlich-

1

keitsstufe

Im Quartierplanareal gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe (LES) III gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) vom 15.12.1986.

12 GEFAHRENZONEN Überschwemmung

1

Gebäude und haustechnische Anlagen sind in Gefahrenzonen so zu bauen, dass sie durch mögliche Hochwasserereignisse von geringer Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeit 100 bis 300 Jahre) oder mögliche Kanalisations-Rückstaus nicht wesentlich beschädigt werden oder Folgeschäden verursachen.

2

Gebäudeteile, welche unterhalb der massgebenden Hochwasserkote liegen, sind wasserdicht auszugestalten; unterhalb der massgebenden Hochwasserkote sind ungeschützte Öffnungen in der Gebäudehülle untersagt.

Gemeinde Zwingen, Quartierplanung Obermatt 1: QP-Reglement, regierungsrätliche Genehmigung

5

3

Gebäudehüllen unterhalb der massgebenden Hochwasserkote sind so zu erstellen, dass sie den Beanspruchungen (Wasserdruck, Nässe, Schwemmmaterial) durch mögliche Hochwasserereignisse genügen.

4

Die massgebende Hochwasserkote wird ausgehend von der kantonalen Naturgefahrenkarte auf 342, 1 Meter über Meer festgelegt.

13 REALISIERUNG Parzellierung

1

Eine allfällige spätere Parzellierung des Quartierplanareals ist zulässig, sofern die Verwirklichung und Zielsetzung der Quartierplanung nicht verändert bzw. in Frage gestellt wird.

14 AUSNAHMEN Abweichungen

1

In Abwägung öffentlicher und privater Interessen sowie der Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalls kann der Gemeinderat der Baubewilligungsbehörde schriftlich .begründet Abweichungen von diesen Quartierplanvorschriften beantragen.

Bedingungen

2

Voraussetzung dafür ist, dass kein Widerspruch zum Zweck und den Zielsetzungen der Planung gemäss Ziffer 2 vorliegt. Charakter und Konzept der Überbauung bzw. der Freiflächengestaltung dürfen durch die Abweichungen nicht beeinträchtigt werden . Das Baubewilligungsverfahren bleibt vorbehalten .

grössere

3

Grössere Abweichungen vom städtebaulichen Konzept, vom architektonischen Erscheinungsbild, von der Umgebungsgestaltung oder der Erschliessung dürfen nur aufgrund einer Quartierplanänderung erfolgen.

Abweichungen

15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN Umsetzung

1

Der Gemeinderat überwacht die Anwendung dieser Quartierplanvorschriften. Das Baubewilligungsverfahren gemäss § 124 ff. RBG bzw. § 86 ff. RBV bleibt vorbehalten.

Gemeinde Zwingen, Quartierplanung Obermatt 1: QP-Reglement, regierungsrätliche Genehmigung

6

Rechtskraft

2

Alle im Widerspruch zu den Quartierplanvorschriften stehenden früheren Vorschriften gelten für das Areal innerhalb des Quartierplanperimeters als aufgehoben. Nicht aufgehoben wird die vorbestandene Strassenbaulinie. Die Quartierplanvorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Rechtskraft.

Aufhebung der

3

Sollte mit den Bauarbeiten für die Quartierplan-Überbauung nicht innerhalb von fünf Jahren seit der Genehmigung des Quartierplanes begonnen werden, ist die Quartierplanung zu überprüfen und allenfalls anzupassen oder aufzuheben.

Quartierplanung

16 BESCHLUSSFASSUNG Beschluss des Gemeinderates: 20. April 2015

Namens des Gemeinderates

Beschluss der Gemeindeversammlung : 16. Juni 2015

Der Gemeindepräsident

Referendumsfrist: 17. Juni bis 16. Juli 2015 Urnenabstimmung: --Publikation der Planauflage im Amtsblatt Nr. 26 vom 25. Juni 2015 Planauflage: 25. Juni bis 24. Juli 2015

Vom Regierungsrat des Kantons Basel - Landschaft genehmigt mit Beschluss Nr. ~ vom

1 5. DEZ. 20fj

Publikation des Regierungsratsbeschlusses im Amtsblatt Nr.

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vom .Fi

Der Landschreiber

Der Landschreiber:

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Gemeinde Zwingen, Quartierplanung Obermal! 1: QP-Reglement, regierungsrätliche Genehmigung

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