30/QP/2/0_Quartierplan Tiefenmatt
Degrés de sensibilité au bruit · Hölstein
Document
- Numéro
- 70
- Type
- Degrés de sensibilité au bruit
- Commune
- Hölstein
- Canton
- Bâle-Campagne
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé par
- RR
- Adopté
- 10 janv. 2000
- En vigueur depuis
- 10 janv. 2000
Carte
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Fichiers
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 70 vom 10. Januar 2000
Gemeinde Hölstein, Quartierplan "Tiefenmatt" und Mutationen zum Strassennetzplan Siedlung und zum Zonenplan Siedlung
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Hölstein hat am 20. September 1999 den Quartierplan "Tiefenmatt" und die Mutation "Tiefenmatt" zum Strassennetzplan Siediung beschiossen. Gleichzeitig wird der Zonenplan Siedlung geändert. Es handelt sich dabei um die Umsetzung der im Zonenplan Siedlung festgelegten Quartierplanpflicht für Parzelle 1192. Vorgesehen sind 19 zweigeschossige Reihenhäuser. Mit der Mutation zum Strassennetzplan Siedlung soll eine Fussgängerbrücke über die Vordere Frenke ermöglicht werden, welche das Tiefenmattquartier mit den Schulen und dem Dorfzentrum verbindet.
B. Einsprachen sind keine eingereicht worden.
©. Nachdem die am 16. Juni 1997 von der Gemeindeversammlung Hölstein beschlossene Quartierplanung "Tiefenmatt", die auch Parzelle Nr. 581 einbezogen hätte, nicht zustande gekommen ist, hat der beauftragte Architekt einen neuen Quartierplan ausgearbeitet, der wie im Zonenplan Siedlung vorgesehen nur Parzelle 1192 umfasst. Die Gemeindeversammlung hat deshalb seinen Beschluss von 1997 wieder aufgehoben.
Für die architektonische und städtebauliche Prüfung von Quartierplanungen hat der Regierungsrat ein spezielles Fachgremium, die "Kantonale Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen", eingesetzt. An ihrer Sitzung vom 16. Dezember 1998 hat diese Kommission die Quartierplanung "Tiefenmatt" behandelt. Das Resultat der Kommissionsberatung sowie die Ergebnisse weiterer Abklärungen wurden dem Gemeinderat durch die federführende Dienststelle (Amt für Raumplanung) bekanntgegeben. Die Kommission hat dem Projekt zugestimmt und für einzelne Punkte Verbesserungsvorschläge angeregt, die mehrheitlich übernommen worden sind.
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Mit Schreiben vom 16. November 1999 unterbreitet der Gemeinderat Hölstein den Quartierplan "Tiefenmatt" und die Mutation "Tiefenmatt" zum Strassennetzplan Siedlung zur regierungsrätlichen Genehmigung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Es ist lediglich darauf hinzuweisen, dass im Reglement der Ingress an die Bestimmung des neuen kantonalen Raumplanungsund Baugesetzes angepasst worden ist. Demnach wurde der Hinweis auf das Baugesetz von 1967 blau gestrichen und ersetzt durch : "... 88 2 und 5 des kantonalen Raumplanungsund Baugesetzes vom 8.1.1998 ...".
Gestützt auf $ 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat folgendes:
:/1: 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Hölstein am 20. September 1999 beschlossene Quartierplanung "Tiefenmatt", die Mutation "Tiefenmatt" zum Strassennetzplan Siedlung und die damit verbundene Mutation zum Zonenplan Siedlung werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 30/QP/2/0 und 30/ZPS/2/3 (Quartierplan "Tiefenmatt" und Mutation "Tiefenmatt' zum Zonenplan Siedlung), 30/OR/2/0 (Quartierplanreglement "Tiefenmatt") und 30/SPS/2/2 (Mutation "Tiefenmatt" zum Strassennetzplan Siediung) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang dieses Entscheides an gerechnet, beim Verwaltungsgericht, Poststrasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausfertigung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Personen enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.
Verteiler: - Gemeinderat Hölstein, 4434 Hölstein - P. Weisskopf AG für Architektur und Immobilien, Gartenstrasse 2, 4410 Liestal - Ingenieur- und Planungsbüro Sutter AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil - Kreisgeometerbüro Liestal/Waldenburg, Rheinstrasse 27, 4410 Liestal - Landeskanzlei (Publikation) - Amt für Liegenschaftsverkehr - Amt für Umweltschutz und Energie - Bauinspektorat - Forstamt beider Basel - Tiefbauamt - Veermessungs- und Meliorationsamt - Amt für Raumplanung (14) (8 Archiv, ZD, ES, KP, LZ, NL, OP) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
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