Bubendorf, Wildenstein

Réserves forestières · Bâle-Campagne

Document

Numéro
944
Type
Réserves forestières
Canton
Bâle-Campagne
Niveau
Canton
Autorité
Landeskanzlei
Approuvé par
RR
Adopté
15 avr. 1997
En vigueur depuis
15 avr. 1997

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Bâle-Campagne avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

119_RRB_Wildenstein.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 944

vom 15. April 1997

Aufnahme des Gebietes „Wildenstein“, Bubendorf, in das Inventar der geschützten Naturobjekte ______________________________________________________________________A ufnahme des Gebietes

Das Schlossgut „Wildenstein“ befindet sich südöstlich des Siedlungsgebietes der Gemeinde Bubendorf auf der Tafeljura-Hochfläche des Murenberges in einer Höhenlage von rund 500 m ü. M. Gegen Lampenberg hin erreichen die höchst gelegenen Stellen ca. 570 m ü. M., der tiefste Punkt am „Fluebach“ liegt dagegen 410 m. ü. M. Das kleine Tal des „Sormattbächli“ bildet die südliche Begrenzung des Schlossgutes gegen den Arxhof hin. Die bereits unter kantonalem Schutz stehende „Murenberghecke“ (RRB Nr. 2603 vom 8.12.1981) grenzt „Wildenstein“ gegen den „Murenberg“ ab. Das neu ins Inventar der geschützten Naturobjekte aufgenommene Gebiet umfasst folgende Parzellen im Gemeindebann Bubendorf:

Parzellen-Nr.

Eigentümer:

1074 1079 1080

Kanton Kanton Kanton

Afficher tout le texte

Total

Fläche:

Waldanteil: 48 m2 68 m 2 68 m 2

45 ha

2 ha

39 a 70 a 64 a

16 a 3a 77 a

29 m2 50 m2 50 m2

109 ha

74 a

84 m2

45 ha

97 a

29 m2

106 ha

Die Fläche des Gesamtkomplexes misst rund 109,75 ha. Da die Denkmalschutzzone und die Spezialzone Gästehaus mit einer Fläche von total 3 ha 23 a von der Unterschutzstellung ausgenommen bleiben, weist das neue Naturschutzgebiet eine Fläche von 106,52 ha auf. Davon entfallen rund 45,97 ha auf das Waldareal und ca. 23 a auf Gewässer.

Geologie Im Zusammenhang mit der Absenkung des Oberrheingrabens zerbrach die Sedimentplatte des Tafeljuras an zahlreichen N-S bis NNE-SSW verlaufenden Verwerfungen, welche die Sedimenttafel in Bruchschollen, Gräben und Horste unterteilen. Das Schlossgut befindet sich auf der Arxhof-Scholle, die westlich durch die Wildenstein-Verwerfung und östlich durch die Pfiferatten-Verwerfung begrenzt wird. Die Wildenstein-Verwerfung zieht sich über den ganzen Murenberg-Häuli-Wildenstein, wo sie unmittelbar östlich vom Schloss vorbeistreicht und nach Süden dem Waldrand östlich des Arxchöpfli folgt. An dieser Störung stossen meist

2

Kalke des Séquanien (Alter: ca. 150 - 155 Mio. J.) gegen den oberen Hauptrogenstein (Alter: ca. 165 Mio. J.), was einer Sprunghöhe von über 150 m entspricht. Bei der Arxhof-Scholle handelt es sich um eine nach Osten geneigte Platte. Während im Westen der Hauptrogenstein ansteht, sind es im Osten die Kalke des Séquanien. Das Schloss steht auf einem Felssporn aus Sequan-Kalken. Diese Gesteinsformation, welche östlich durch die Wildenstein-Verwerfung begrenzt ist, zieht sich von NNE nach SSW. Darunter folgt das Argovien (mit den Effingerschichten), das westlich bandförmig an die Sequan-Kalke anschliesst. Unmittelbar östlich der Wildenstein-Verwerfung steht der Dogger an. In den beiden Tälern des Sormatt- und des Wildensteinbächli sind östlich der Verwerfung Hauptrogenstein und Variansschichten sichtbar (Callovien und Oxfordien sind im Gebiet relativ unbedeutend). Moränenablagerungen aus der Riss-Eiszeit überdecken grössere Flächen des Gebietes „Rappenfeld-Wildenstein-Weid“. Diese quartären Ablagerungen ermöglichten die Anlage des Wildenstein-Weihers. Als deutlich sichtbare Geländekante tritt unmittelbar östlich des Weihers die NNE-SSW-verlaufende Grenze des Argovien hervor. Diese Geländekante ist im Bereiche des Weihers mit einer Eichen-Reihe und weiter südlich mit Obstbäumen bestockt. Den Hauptteil des Argovien stellen die Effingerschichten dar, während die Birmenstorferschichten im Gebiet noch nicht typisch ausgebildet sind. Bei den Effingerschichten handelt es sich um eine Wechsellagerung aus 10 - 50 cm mächtigen, braun-grauen Mergelkalken und gleichfarbigen, stark tonigen Mergellagen. Die Effingerschichten bilden i.d.R. ausgedehnte Wiesenzonen. Hier, auf Wildenstein, werden sie teils als Wiesland, teils ackerbaulich genutzt. Weiter östlich schliessen die darüberliegenden Sequankalke an die Effingerschichten an. Die Grenze fällt etwa mit dem Waldrand gegen den „Stälzler“ zusammen. Die Sequan-Kalke sind gelbliche bis hellgrau gefärbte, teils dichte, teils oolithische, oft spätige Kalke. Stellenweise enthalten sie Silex-Knollen, welche im Gebiet während der Jungsteinzeit zur Werkzeugherstellung verwendet wurden.

Geschichtlicher Rückblick Wildenstein, eine Gründung der Herren von Eptingen in der Mitte oder 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts, ist eine typische Rodungsburg. Da die Burg auf fremdem Grund und Boden erbaut wurde, hatten die Eptinger dem Eigentümer (Domstift Basel) für das Burgareal jährlich einen festen Erblehenszins von 1 Pfund und 8 Schilling (Pfennige) zu entrichten. 1388 erwarb Petermann Sevogel aus Basel die Burg, in dessen Familie sie bis 1493 verblieb. Nach mehreren Besitzerwechseln ging Wildenstein 1792 erbweise an die Basler Familie Vischer über, in deren Besitz sich das Schlossgut bis 1990 befand. Diesem glücklichen Umstande und vor allem dem grossen Verständnis der Schlossbesitzer ist es zu verdanken, dass hier ein letztes Stück mittelalterlicher Kulturlandschaft, trotz veränderter Nutzung, in einmaliger Art erhalten geblieben ist. Mit den treuhänderischen Erwerb des Schlossgutes durch die Kantonalbank auf den 1. Januar 1991 konnte der Fortbestand dieser wertvollen Landschaft sichergestellt werden. Am 16. Mai 1994 bewilligte der Landrat den erforderlichen Kredit für den Erwerb und den Unterhalt des Schlossgutes durch den Kanton (LRB Nr. 2001).

3

Naturschützerische Bedeutung Das Schlossgut Wildenstein vereinigt in einmaliger Weise naturschützerische und kulturhistorische Werte, in dem hier neben schutzwürdigen Biotopen mit seltenen Tier- und Pflanzenarten letzte Reste der mittelalterlichen Kulturlandschaft vorkommen. Insbesondere der Eichen-Witwald ist eine charakteristische frühere Nutzungsform der Landschaft und damit einzigartig in unserer Gegend. Aus diesen Gründen stufte das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft das Schlossgut Wildenstein 1995 mit nationaler Bedeutung ein.

Die mittelalterliche Kulturlandschaft Die Kulturlandschaft des Mittelalters wurde in erster Linie geprägt durch die Dreifelderwirtschaft und den Weidebetrieb. Damals reichte das Heu der Wiesen meist nicht aus für eine längere Stallfütterung des Viehs, was eine flächenhafte Weidennutzung der Landschaft bedingte. Neben den Gemein-Weiden wurden auch die Brach-Zelgen, die Stoppelfelder der Korn- und Hafer-Zelgen sowie der Wald beweidet (Wald- oder Witweiden). Zu dieser Zeit kannte man den Anbau von Kartoffeln oder Rüben noch nicht, so dass die Eiche unter den Waldbäumen besondere Bedeutung erlangte, da ihre Früchte ein beliebtes Futter für die Schweine abgaben. Sie lieferte zudem ein begehrtes Bauholz und ihre Rinde fand Verwendung in der Gerberei. Der Wald wurde im Mittelalter deshalb nicht nach dem Wert als Holzlieferant bemessen, sondern nach der Zahl der Schweine, die darin zur Weide getrieben werden konnten. Die regelmässige Beweidung der Wälder durch Vieh und Schweine verhinderte eine Naturverjüngung der Hölzer, was allmählich zu einer parkartigen Auflichtung der Waldbestände führte. Diese Auflichtung ermöglichte es den lichtliebenden Wiesenpflanzen an den offenen Stellen Fuss zu fassen. Wegen des höheren Nährwertes der Wiesenkräuter und -gräser wurde dieser Vorgang von den Hirten durch das Herausschlagen weiterer Bäume gefördert. Solche lichten Eichenhaine galten als Wälder von höchstem Wert, da sie im Gegensatz zu geschlossenen Mastwäldern jedes Jahr reichlich Früchte ansetzten und auch das beste Bauholz lieferten. Unter dem andauernden Einfluss des Verbisses durch das Vieh und dank des ausreichenden Lichtgenusses konnten mächtige, knorrige Eichen heranwachsen, welche lange Zeit als Idealbild „urtümlicher Natur“ galten. In der Gartenkunst fand dieses Naturideal seinen Niederschlag in der Form des „Englischen Parks“. Für den Wald stellte die damalige Nutzungsweise jedoch einen gravierenden Raubbau dar. In Basel erkannte die Obrigkeit dieses Problem früh und sie erliess verschiedene Bestimmungen zum Schutz des Waldes, welche jedoch bei den Untertanen kaum Beachtung fanden. Ein besonderes historisches Dokument ist die Waldordnung vom 21. August 1667, worin es heisst (nach F. Heinis, 1933): „Ueber dies sollen alle und jede Gemeinde jährlichen eine gewisse Anzahl schöne gerade junge Eichen, sodann jeder junger Mann, so erstmals in die Ehe trittet, wie auch der so den

4

Einsitz in einem oder dem anderen Ort erlanget, absonderlich eine junge Eichen bei Straff zehen Pfund setzen und gebührender massen schirmen.“ Die grosse Bedeutung der Eiche als Nutzungspflanze im Mittelalter wird auch durch eine Basler Jahresrechnung von 1440/41 belegt, wonach der Zehnten zum Teil in Form von Eicheln abgeliefert werden musste. Mit der Einführung des Kartoffelanbaues gegen Ende des 18. Jahrhunderts, welcher den Übergang zur Stallfütterung der Schweine ermöglichte, verloren die Eichenwälder ihre frühere Bedeutung für die Schweinemast. Dafür stieg der Wert der Buche als Brennholzlieferant. Durch die forstwirtschaftliche Begünstigung dieser Baumart wurde die Eiche allmählich verdrängt. Heute weisen noch zahlreiche Flurnamen auf ihre einstige Verbreitung hin. Die mittelalterlichen Witweiden befanden sich im Baselbiet grösstenteils auf den Plateauflächen des Tafeljuras. Dank der einseitigen Bevorzugung der Eiche durch den Menschen hatte sie in unserem Kanton ein viel grösseres Verbreitungsgebiet als es natürlicherweise der Fall gewesen wäre. Selbst im 17. Jahrhundert versuchte man diese wärmeliebende Baumart noch an Standorten im Kettenjura anzupflanzen, wo Bodenbeschaffenheit und klimatische Bedingungen ein normales Wachstum nicht mehr garantierten. Die Ausdehnung der bestockten Witweiden betrug um 1680 im Ergolzgebiet nach den Untersuchungen von P. Suter mind. 1120 ha. Die Eichenhaine von Wildenstein mit einer Fläche von ca. 18 ha stellen heute den letzten Rest dieses einst weit verbreiteten Elementes der mittelalterlichen Kulturlandschaft dar. Wie die Karte von G.F. Meyer zeigt, war das Schlossgut Wildenstein um 1681 ein typisches Beispiel für einen Landwirtschaftsbetrieb zur Zeit des Mittelalters. Fast sämtliche Waldungen des Gutes waren damals mit „Eychbäumen“ bestockt, welche der Schweinemast dienten. Heute herrschen im Wald dagegen Nadelhölzer, Buche, Esche und Ahorn-Arten vor. Im 17. Jahrhundert wiesen die Waldungen des Gebietes Wildenstein infolge der intensiven Weidenutzung nicht nur ein völlig anderes Erscheinungsbild auf, sondern auch eine wesentlich geringere Ausdehnung. So waren das Tälchen des Sormattbächleins sowie ein beträchtlicher Teil des Gebietes zwischen Tannenboden- und Sormattbächlein waldfrei. Auch das Schloss stand völlig baumfrei auf dem heute bewaldeten Felssporn. Diese waldfreien Flächen wurden damals teils ackerbaulich, teils als Wiesen genutzt („Krumwegacker“, „Weihermatten“). Wie bereits erwähnt, spielte im Mittelalter die Dreifelder - oder Dreizelgenwirtschaft eine zentrale Rolle. Diese ist gekennzeichnet durch eine feste Einteilung der Flur in Zelgen bzw. Felder und die charakteristische Fruchtfolge Wintergetreide - Sommergetreide - Brache. Weil damals vergleichsweise geringe Düngermengen anfielen, diente das Brachejahr der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Gleichzeitig ermöglichte diese Bewirtschaftungsweise das Aufkommen einer reichen und bunten Ackerbegleitflora. Viele dieser einst häufigen Wildkräuter sind während der vergangenen 50 Jahre durch die veränderte Ackernutzung ausgestorben oder sehr selten geworden. Da das Vieh nur kurze Zeit im Stall gehalten werden konnte, fielen entsprechend geringe Mengen an Mist und Jauche an. Diese Düngemittel wurden vorwiegend auf den Ackerflächen ausgebracht. Deshalb kamen Magerwiesen und -weiden verbreitet vor. Auch diese Lebensräume zeichneten sich durch besonders artenreiche Lebensgemeinschaften aus. „Fettwiesen“ wurden bevorzugt in Tallagen angelegt, als sogenannte „Wässermatten“. Die

5

ursprünglichen Bachläufe wurden jeweils erhöht in den Hangfuss verlegt, was eine gezielte Bewässerung ermöglichte. Dabei diente die Bewässerung in erster Linie der Düngung dieser Wiesen. Diese Nutzungsform lässt sich noch heute in der Luxmatt bzw. im Tälchen südlich des Schlosses erkennen. Das Sormattbächlein fliesst hier auf längeren Strecken im Hangfussbereich, also höher als die Talsohle. Auch der frühere Flurname „Weyermatten“ ist ein weiterer Hinweis dafür. Dieser Name weist gleichzeitig auf das frühere Vorhandensein von Weihern hin. Eine heute sichtbare Gefällssttufe in der Luxmatt dürfte dem Damm des grösseren Weihers entsprechen, welcher im Übersichtsplan von G. F. Meyer von 1681 an dieser Stelle eingetragen ist. Der Plan enthält zahlreiche weitere wertvolle Informationen über den früheren Zustand des Gebietes Wildenstein. So waren beispielsweise alle Zelgen durch Hecken voneinander abgetrennt. Die heute vorhandenen Baumreihen sind Reste dieses ehemaligen Heckensystems. In der Umgebung des Schlosses gab es ausserdem Reben (östlich des Schlosses und im Bereich des heutigen Englischen Gartens).

Die besonderen Naturwerte Die mittelalterliche Form der Landnutzung ist noch heute auf Wildenstein erkennbar und dank der Plangrundlagen von G. F. Meyer gut dokumentiert. Die Reste dieser früheren Struktur- und Biotop-Vielfalt sind hochgradig schutzwürdig. So haben die Eichen-Bestände auf Wildenstein neben der kulturhistorischen Bedeutung grossen ökologischen Wert. Eichen zählen zu den wertvollsten Baumarten, besonders wenn sie älter als 500 Jahre sind. Sie dienen vielen Tieren als unentbehrliche Nahrungsgrundlage. So leben alleine auf dieser Baumart 134 verschiedene Schmetterlingsarten (im Vergleich also etwa 10 mal mehr als auf der Esche). Da Eichen oft mächtige, dürre Äste besitzen, sind sie auch Lebensraum verschiedener anderer Insekten, welche auf die Verarbeitung des morschen Holzes spezialisiert sind. Gerade diese besondere Gruppe von Insektenarten ist in ganz Mitteleuropa selten geworden. Die zahlreichen Frass-Spuren in den ältesten Eichen zeigen, dass auch solche bedrohte Arten hier noch vorkommen könnten. Viele Vogelarten profitieren ebenfalls vom hohen Totholzangebot alter Eichen (Höhlenbrüter, Stammkletterer etc.). So konnten auf Wildenstein sämtliche einheimischen Spechtarten nachgewiesen werden. Bei der überwiegenden Mehrheit der Eichen handelt es sich um Stieleichen (Quercus robur). Die Traubeneiche (Quercus petraea) ist nur in wenigen Exemplaren vertreten. Bastarde zwischen diesen beiden Arten kommen ebenfalls vor. Die ältesten Eichen weisen heute ein Alter von rund 520 Jahren auf. Die mächtigsten Exemplare sind bei einem Stammumfang von 6,3 m (in 1 m Höhe) und einem Stammdurchmesser von ca. 2 m etwa 25 m hoch. Von diesen „Baumgreisen“ existieren zur Zeit noch etwa 20 Stück. Oft sind sie von Gebüschgruppen und Begleitbäumen umgeben. Dabei fällt das gehäufte Vorkommen von Elsbeerbäumen auf. Von Bedeutung sind ferner die auf Wildenstein vorhandenen Magerwiesen, Gewässer, Baumreihen, Hecken und Hochstamm-Bestände, die stellenweise extensiv bewirtschafteten Waldflächen sowie verschiedene geologische Objekte (z.B. Wasserfälle). Dank dieser Lebensraum-Vielfalt kommen auf Wildenstein mehrere geschützte oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten vor. Allein in der Magerwiese im Gebiet „Weid“ konnten über 100 Pflanzenarten nachgewiesen werden (u.a. 4 Orchideen-Arten und Färber-Ginster). Der vor ca. 170 Jahren als Feuerweiher angelegte Wildensteinweiher ist ein wertvolles AmphibienLaichgewässer mit einer grossen Erdkröten-Population.

6

Diese noch vorhandenen Naturwerte täuschen allerdings darüber hinweg, dass sich auch die Landschaft Wildenstein stark verändert hat. Dementsprechend sind viele Arten während der vergangen 50 Jahre verschwunden bzw. haben als kleine Restpopulation überlebt. Deshalb ist, neben der Erhaltung der wertvollen Lebensräume, besonders auch der Aufwertung des Gebietes Beachtung zu schenken. Ein grosses Aufwertungspotential weisen zum Beispiel die insgesamt 5 km langen Waldränder auf. Die Rückführung intensiv genutzter Wiesen in blumenreiche Fromentalwiesen, die Wiederansiedlung ausgestorbener Ackerwildkräuter (verbunden mit einer dreifelderwirtschaftsähnlichen Bewirtschaftung), die Anlage neuer Feuchtbiotope sowie die Vernässung des Bach-Eschenwaldes in der Luxmatt werden zweifellos eine Stabilisierung bzw. eine Erhöhung des Artenbestandes bewirken.

Schutzziele Übergeordnetes Schutzziel ist die Erhaltung und Förderung der Kulturlandschaft des Schlossgutes Wildenstein mit deren mittelalterlichen Landschaftselementen, deren Strukturund Biotop-Vielfalt sowie den spezifischen Lebensgemeinschaften. Eingeschlossen in diesem „Oberziel“ ist selbstverständlich auch die Erhaltung des intakten Landschaftsbildes. Für die einzelnen, aus naturschützerischer Sicht besonders wertvollen Biotope und Einzelobjekte gelten folgende Schutzziele:

• Wald:

− Erhaltung und Förderung der naturnahen, standortgemässen Waldgesellschaften;

− Erhaltung und Förderung der typischen sowie der seltenen Waldgesellschaften;

− Erhaltung und Förderung eines angemessenen Anteils von Altholzinseln und von Totholz (5-10%);

− Realisierung früherer Waldnutzungsformen auf geeigneten Teil-

flächen im Zusammenhang mit der künftigen Verjüngung von Waldbeständen;

• Waldränder:

− Förderung und Erhaltung naturnah aufgebauter Waldränder mit Krautsaum und Gebüschmantel als Lebensräume, Nist- und Nahrungsplätze für Tiere und Pflanzen im Umfang von mindestens 300 m jährlich;

• Feuchtstandorte: − Erhaltung und Förderung der Feuchtstandorte und der vorhandenen Fliessgewässer mit ihren Lebensgemeinschaften sowie als Amphibien-Laichgewässer; − Neuschaffung naturnaher Feuchtbiotope an geeigneten Standorten zur Förderung der Amphibien-Populationen sowie der Feuchtvegetation;

7

• Magerwiesen:

− Erhaltung und Förderung ungedüngter Wiesen und Weiden mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

• Fromentalwiesen: − Förderung und Erhaltung von blumenreichen Fromentalwiesen an geeigneten Standorten; • Obstgärten:

− Erhaltung und Förderung des Bestandes hochstämmiger Obstbäume in heutiger Anzahl und flächenmässiger Ausdehnung;

• Ackerflächen:

− Wiederansiedlung und Erhaltung der traditionellen Ackerflora von Getreideäckern in einer Ausdehnung von ca. 3,5 ha; − Förderung von Ackerrandstreifen, Wander- und Buntbrachen;

• Eichenbestände: − Erhaltung und Förderung der Eichenbestände als Zeugen früherer Nutzungsformen sowie als Lebensraum für gefährdete Tierarten, insbesondere altholzbewohnenden Arten. • Einzelobjekte:

− Erhaltung der bestehenden Hecken mit ihren Lebensgemeinschaften und Neupflanzungen an geeigneten Standorten; − Erhaltung und Neupflanzung von Einzelbäumen, Gebüschen und Baumreihen; − Förderung von naturschützerisch interessanten, standortgemässen Arten wie Dornsträucher, Eichen, Elsbeerbaum, Speierling u.a.; − Erhaltung der erdgeschichtlichen Naturobjekte (geologische Aufschlüsse, Geländeformen, Wasserfälle etc.); − Erhaltung und Förderung von Kulturelementen wie Lesesteinhaufen, Rebmauern etc.

• Artenschutz:

− Erhaltung und Förderung seltener und geschützter Arten, insbesondere Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien, altholzbewohnende Käfer, Orchideen und Ackerwildkräuter.

Bisherige Schutzbestrebungen und Massnahmen Um eine Unterschutzstellung der Eichenhaine auf Wildenstein bemüht sich der Bund für Naturschutz Baselland (BNBL) seit 1968. Zwischen 1968 und 1971 wurden verschiedene Anstrengungen unternommen, was zu einem Erlass eines Feuer- und Camping-Verbotes führte. Da im Verlaufe der letzten Jahrzehnte einzelne alte Eichen durch Erholungssuchende bzw. eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung des früheren Pächters stark geschädigt wurden, führte der Jugendnaturschutz BL 1975 eine Nachpflanz-Aktion mit selbstgezogenen Jungeichen durch. Die intensivere landwirtschaftliche Nutzung wirkte sich ferner auch auf die Magerwiesen aus. Im Gebiet „Weid“ konnte E. Schmutz, Lampenberg, noch 1975 mindestens 9 seltene, z.T.

8

geschützte Pflanzenarten feststellen. Einige davon starben im Zeitraum zwischen 1975 und 1985 aus. Das Verschwinden des Baumpiepers als Brutvogel 1995 zeigt, dass der Artenrückgang bis heute noch nicht gestoppt ist. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurden mit dem heutigen Bewirtschafter des Schlossgutes 1990 erste Bewirtschaftungsvereinbarungen für die wichtigsten Magerwiesen abgeschlossen. Aus eigenem Antrieb stellte der Pächter den Betrieb 1992 auf biologischen Landbau um. Im gleichen Jahr wurde auch zusammen mit dem Botanischen Garten der Universität Basel das Ackerflora-Projekt gestartet (Wiederansiedlung ausgestorbener Ackerwildkräuter). Seit dem Erwerb des Schlossgutes durch den Kanton liessen sich weitere Massnahmen realisieren: • Bau eines neuen Weiher-Biotopes im Gebiet „Luxmatt“ (1994) • Förderung des Bach-Eschenwaldes im Gebiet „Luxmatt“ mittels Durchforstung (1996) und durch den Bau zusätzlicher Wassereinleitungen aus dem Sormattbächli (1994) • Verkabelung der zuführenden Telefonleitung von der Luxmatt zum Schloss (1994) • Aktualisierung des Nutzungs- und Pflegekonzeptes sowie der Plangrundlagen (1995) • Abschluss einer umfassenden Bewirtschaftungsvereinbarung mit dem Bewirtschafter des Schlossgutes (1995) • Markierung der Vorrangflächen Naturschutz im Gelände (1995) • Beginn der Waldrandpflege: Erste Etappe im Bereich des Eichenwitwaldes sowie im Gebiet „Siglisberg“ (1995/96), zweite Etappe im Gebiet „Rappenweid“ (1996/97) • Freistellung der durch Buchen konkurrenzierten Eichen im Eichenwitwald (1995) • Ausscheidung von Altholzinseln in Zusammenarbeit mit dem Kantonsforstamt (1995) • Ansiedlung von ausgestorbenen und seltenen Ackerwildkräutern in Zusammenarbeit mit dem Botanischen Garten der Universität Basel (seit 1992) • Pflanzung der ersten Speierlinge im Obstgarten und in der Baumreihe südöstlich des Weihers (seit 1994) • Pflanzung junger Eichen im Gebiet „Weid“ (1996/97) Alle diese Massnahmen sind Bestandteil des Nutzungs- und Pflegekonzeptes, das von einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe erarbeitet worden war (als Grundlage für die Landratsvorlage). Dieses Konzept wurde Ende 1995 von der Bau- und Umweltschutzdirektion als verbindlich erklärt (Entscheid Nr. 706 vom 20. Dezember 1995). Mit dem finanziellen Beitrag des Fonds Landschaft Schweiz an den Erwerb des Schlossgutes verpflichtete sich der Kanton 1994 die Landschaft „Wildenstein“ zu schützen und zu erhalten. Diese Verpflichtung wird nun mit der Aufnahme des Gebietes in das Inventar der geschützten Naturobjekte erfüllt.

9

Um die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen überprüfen zu können, ist eine Erfolgskontrolle unabdingbar.

Konflikt Erholung und Naturschutz Aufgrund der landschaftlichen Vielfalt und der Schönheit war Wildenstein seit jeher ein beliebtes Erholungsgebiet. Seit dem Erwerb des Schlossgutes durch den Kanton und der damit verbundenen Publizität ist der Erholungsdruck markant angestiegen auf ein Mass, das sich negativ auf die Landschaft auswirkt. Um den Wert des Gebietes erhalten zu können, sind gezielte Massnahmen nötig, wie z.B. Betretverbot der Eichenwitwälder zwischen März und September, konsequente Besucherlenkung, Information der Bevölkerung, Angebot von Feuerstellen an geeigneten Standorten und eine Minimierung des Zugangsverkehrs zum Schlossgut. Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, werden regelmässige Kontrollen durch die Kantonspolizei auch zukünftig unumgänglich sein.

Die Gemeinde Bubendorf ist mit der Aufnahme des Gebietes „Wildenstein“ in das Inventar der geschützten Naturobjekte einverstanden. ..//..

1. Gestützt auf § 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991, wird die auf dem beiliegenden Plan eingetragene Fläche des Gebietes „Wildenstein“, Parzellen Nr. 1074, 1079 und 1080, Bubendorf, als Objekt von nationaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Die Gesamtfläche beträgt 106,52 ha. 2. Die im Zonenplan Landschaft der Gemeinde Bubendorf ausgeschiedene Denkmalschutz- sowie die Spezialzone Gästehaus Wildenstein bleiben von der Unterschutzstellung ausgenommen. Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sind jedoch in diesen Zonen den jeweiligen Rahmenbedingungen gemäss zu berücksichtigen. 3. Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen von dessen Zustellung an gerechnet beim Verwaltungsgericht in Liestal Beschwerde erhoben werden.

Verteiler: − − − − −

Gemeinderat Bubendorf, 4416 Bubendorf Bürgergemeinde Bubendorf, 4416 Bubendorf Herrn D. Sprunger, Schlossgut Wildenstein, 4416 Bubendorf Herrn P. Handschin, Hof Grosstannen, 4416 Bubendorf Bund für Naturschutz Baselland (BNBL), Postfach 491, 4410 Liestal

10

− Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal − Herrn D. Rudin, Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, 4450 Sissach − Herrn B. Feigenwinter, Forstamt, Rufsteinweg 4, 4410 Liestal − Justiz-, Polizei-, und Militärdirektion − Polizei Basel-Landschaft − Amt für Liegenschaftsverkehr − Hochbauamt − Kantonale Denkmalpflege − Landeskanzlei (Publikation) − Amt für Orts- und Regionalplanung − Amt für Orts- und Regionalplanung, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz(3) − Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion − Bau- und Umweltschutzdirektion (2)