Bretzwil, Eichen

Réserves forestières · Bâle-Campagne

Document

Numéro
1371
Type
Réserves forestières
Canton
Bâle-Campagne
Niveau
Canton
Autorité
Landeskanzlei
Approuvé par
RR
Adopté
16 sept. 2017
En vigueur depuis
16 sept. 2017

Carte

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Fichiers

Texte

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1371

vom 16. September2014

Aufnahme des Gebiets "Eichen", Bretzwil, in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft lm Jahre 1979 wurde das Gebiet "Eichen" zusammen mit I weiteren naturkundlich wertvollen

Waldgebieten im Gemeindebann von Bretzwil und Lauwil als Objekt von regionaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen (Regierungsratsbeschluss Nr. 2751 vom 18. September 1979). lm Jahre 2002 drängte sich eine Anpassung der Schutzvorschriften sowie eine flächenmässige Anderung der bereits geschützten Gebiete auf, weshalb der eingangs erwähnte Regierungsratsbeschuss durch Regierungsratsbeschluss Nr. 5l vom 15. Januar 2002 ersetzt wurde. Weil das Gebiet "Eichen" seit 1998 bereits durch eine eigene Verordnung geschützt war (Regierungsratsbeschluss Nr. 1232 vom 16. Juni lgg8), ist es nicht in dem "ErsatzRegierungsratsbeschluss" von 2002 aufgenommen worden.

lm Rahmen der 2014 erfolgten Enrueiterung des Naturschutzgebiets "Binzenberg-Chüeweid" sowie aufgrund der Erfordernisse der elektronischen Datenverarbeitung (u.a. Vermeidung von Datentiberschneidungen in Datenbanken und Plänen) wurde es notwendig, den genannten Sammel-Regierungsratsbeschluss Nr. 51 vom 15. Januar 2002 durch einzelne Regierungsratsbeschlüsse für die räumlich voneinander getrennten Gebiete zu ersetzen. Gleichzeitig wird hiermit auf formellen Gründen auch für das Gebiet "Eichen" wieder ein Unterschutzstellungsbeschluss erlassen. Der vorliegende Regierungsratsbeschluss enthält daher den das Gebiet "Eichen" betreffenden lnhalt aus den beiden erwähnten Regierungsratsbeschlüssen.

Das Naturschutzgebiet "Eichen" weist eine Gesamtfläche von 12.06 ha auf (davon 2.54 ha Waldareal). Diese Flächenangabe ist an die digitale Plan- und Datenerfassung angepasst worden. Das Schutzgebiet umfasst folgende Parzelle des Grundbuchs Bretzwil:

Parzellen-Nr. Gemeinde Eigentümer/in 1364 (Teilflåiche)

Bretzrril

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Total

Naturschutzgebiet "Eichen"

1.

Bürgergemeinde Bretzwit

Fläche (in ha) 12.06

Wald (in ha) 2.54

12.06 2.54

Beschreibung

1.1 Beschreibung des Naturraumes Die im Jahre 1979 geschtltzten und 2002 erweiterten Naturschutzgebiete befinden sich verteilt rund um das Dorf Bretzwil in einer Höhenlage zwischen ca. 700 bis 1050 m ü.M. Die Gemeinden Bretzwil und Lauwil liegen in der Südwest-Ecke des Oberbaselbiets, am Nordfuss des Falten- oder Kettenjuras. Die Faltenbündel haben sich hier mehrere Kilometer weit

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über den flachen Tafeljura geschoben. Die drei das Dorf BreÞwil im Norden und Osten flankierenden Berge "Brand" (bzw, "Brang"), "Binzenberg" und "Balsberg" bestehen aus derartigen Überschiebungsmassen, deren Wuzelzone ein bis zwei Kilometer weiter südlich im Bereich des "Riedberges" und des "Aletenkopfes" liegen. Dies erklärt die geologische Verwandtschafi dieser Gebiete, welche alle aus den gleichen Gesteinsschichten aufgebaut sind. Sie bestehen hauptsächlich aus dem bekannten Hauptrogenstein (Dogger), welcher viele der imposanten Flühe des Falten- und Tafeljuras bildet und auch hier am "Riedberg" und "Ale" tenkopf' als eines der ersten markanten Felsbänder des nördlichen Kettenjuras in Erscheinung tritt. Erst weiter südlich zeigt sich der Faltencharakter des Kettenjuras deutlich. Der "Riedberg" bildet zusammen mit der ebenfalls aus Hauptrogenstein bestehenden "Ämmenegg-Schattholz" eine Mulde (Synklinale), welche südlich anschliessend in eine ausgedehnte, zuoberst wegerodierte Falte übergeht (= Ulmet-Antiklinale), ln der Mulde zwischen den harten Kalken des "Riedberges" und der "Ammenegg" liegen die jüngeren, weicheren Tone und Mergel des Callovien und Oxfordien (Dogger und Malm). Diese bilden den geologischen Untergrund des fruchtbaren Hochtälchens am "Stierenberg" und der teilweise als Ackerland genutzten "Aleten",

Dem abwechslungsreichen Aufbau des Faltenjuras mit seinen tiber 1000 m hohen Bergket ten, den markanten Felswëinden, den bewaldeten Hängen und den mageren Wiesen und Weiden, den vielfältigen Taleinschnitten und den fruchtbaren Talkesseln, in welchen die Dörfer liegen, verdanken Bretzwil und Lauwil die besondere Schönheit des Landschaftsbildes. Auch die Vielzahl an schützenswerten Naturobjekten ist darauf zurückzuführen. Alle diese Naturobjekte sind schon im Naturschutzgutachten 1971 als wertvoll erkannt und im Regionalplan Landschaft 1976 als Naturschutzgebiete ausgewiesen worden. Darauf gestützt und ergänzt durch einen ausführlichen Bericht mit Beschreibung und Plänen der - damals meist noch kleinflächigen - Gebiete erfolgte im Jahre 1979 die eingangs erwåihnte Unterschutzstellung durch den Regierungsrat. Später wurden auch alle Objekte ins kommunale Naturinventar 1985 der Gemeinde Bretzwil aufgenommen und im kommunalen Zonenplan Landschaft als - nun meist grossflächigere - Naturschutzzone ausgeschieden. Einige der Naturschutzgebiete sind im kantonalen Wald-lnventar 1994 als Objekte von regionaler Bedeutung aufgefithrt, im Ornithologischen lnventar beider Basel als Wertgebiet eingestuft, im Reptilienlnventar beider Basel als Reptilien-Lebensräume ausgewiesen und/oder im Vezeichnis der Geologischen Naturobjekte enthalten. Ausserdem sind die innerhalb der Gebiete liegenden Magerwiesen und Magerweiden vertraglich gesichert. Die Naturschutzgebiete slidlich des Siedlungsgebietes von Bretzwil befinden sich innerhalb der Landschaft von nationaler Bedeutung "Belchen-Passwang-Gebiet" (BLN-Objekt Nr. 1 012),

1.2 Beschreibung des Naturschutzgebiets "Eichen" Das Gebiet "Eichen" liegt nördlich des Dorfes in einer Höhenlage zwischen ca. 640 bis 710 m ü,M. Das sanft geneigte, gegen Südosten exponierte Gelände befindet sich im Bereich der Sequankalke (Malm), welche hier den Untergrund der landwirtschaftlich genutzten Talhänge beidseits des Seebachs nördlich von Bretzwil bilden. lm südöstlichen Teil sind die Sequankalke von eocänen Konglomeraten (Boluston mit Bohnerz) bedeckt, welche im Tertiär bei arídem bis semiaridem Klima in terrestrischen Verwitterungsböden entstanden sind. Beide Talseiten werden von den eingangs beschriebenen Überschiebungsmassen des Faltenjuras flankiert, deren Lias- und Doggerkalke bis an die Malmkalke anstossen. Diese bilden den geologischen Untergrund der höher gelegenen Bergzüge des "Brand", "Binzenberg" und "Balsberg", welche Bretzwil auf der Nordseite umrahmen und als ebenfalls geschützte Natur-

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schutzgebiete zusammen mit dem Naturschutzgebiet "Eichen" einen repräsentativen naturkundlichen Querschnitt dieser bedeutenden Juralandschaft darstellen. Das grösstenteils offene, jedoch vielfältig von Waldinseln und Gehölzen durchsetzte Gebiet "Eichen" bietet ein sehr schönes Anschauungsbeispiel einer naturnahen Kulturlandschaft im Jura, Die Waldinseln, Fefdgehölze und langgezogenen Hecken sind buchtig mit dem Offenland vezahnt und weisen schöne Mantelgebüsche und Krautsäume auf, welche zu den mageren bis fetten Wiesen und Weiden überleiten und teils seltene Saumarten wie z.B. die Bergaster aufirveisen. Zahlreiche Kleingehölze, Solitär- und Obstbäurne (Nuss-, Kirsch-, Apfel-, Zwetschgenbaum), Brachwiesen, Stufenraine, bemooste Lesesteinhaufen und ein kleines Waldbächlein bereichern das Gebiet. Der Reichtum an Baum- und Straucharten ist beeindruckend: den vielen mächtigen, teils bis über g0 cm dicken Buchen, Traubeneíchen und FÖhren sind Hagebuche, Esche, Bergahorn, Sommerlinde, Nussbaum, Bergulme, Kirschbaum, Birke, Aspe, Mehlbeerbaum und Feldahorn beigemischt. ln der stellenweise üppigen Strauchschicht kommen Schwarzdorn, beide Weissdorn- und beide Schneeball-Arten, Hartriegel, Liguster, Feldrose, Schwazer Holunder, Hasel, Rotes Geissblatt, Pfaffenhütchen, Felsenkirsche und Brombeeren vor. An den Waldrändern und in den Kleingehölzen sind viele knorrige Traubeneichen, stellenweise mit Spechthöhlen, zu finden. Díe Waldinseln sind pflanzensoziologisch betrachtet grösstenteils kleinflächige Ausbildungen des LungenkrautBuchenwaldes mit lmmenblatt, an feuchteren Standorten kommt der Aronstab-Buchenwald vor. Die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflåchen mit den Magerwiesen, ínsbesondere ungeditngte Pfeifengraswiesen und blumenreiche Glatthaferwiesen, sind alle im Rahmen des kantonalen Programmes "Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet" (bisher "Okologischer Ausgleich") durch vertragliche Vereinbarungen (für extensiv bis wenig intensiv genutzten Wiesen und Hochstamm-Bäume) geschützt, womit die auf die Schutzziele ausgerichtete Pflege des Offenlandgebiets sichergestellt ist. Díes gilt auch fi,ir die südlich angrenzenden, ausserhalb des Perimeters des Naturschutzgebiets liegenden und ebenfal ls wertvollen Wa ld- u nd Offen la ndflächen.

2.

Bedeutung und Schutzziele

Bereits im Jahre 1979 nahm der Regierungsrat das Gebiet "Eichen" in das lnventar der geschüÞten Naturobjekte auf (RRB Nr. 2751 vom 18. September 1979). Aufgrund der bedeutenden Naturwerte wurde der grösste Teil des Gebiets im kommunalen Zonenplan Landschaft als Naturschutzzone Nr. 38 "Eichen" ausgeschieden (RRB Nr. 883 vom 24,3.1gg2). Die Hecken und Feldgehölze sind dabei als NaturschuÞeinzelobjekte erfasst worden. lm kantonalen Wald-lnventar 1994 ist das Gebiet "Eichen" in der Vorerfassung beschrieben worden, später sind dessen Waldbereiche in das Waldreservatskonzept 2003 aufgenommen worden. Ausserdem sind zwei Teilflåchen an der Südost-Ecke des Gebiets im Reptilienlnventar beider Basel 2001 als potentieller Reptilien-Lebensraum aufgeführt (Objekt 2g). Die wichtigsten schutzziele für das Naturschutzgebiet "Eichen" sind:

a. Erhaltung und Förderung der ungedüngten Magerwiesen, insbesondere der Pfeifengraswiese, mit íhren charakteristischen Lebensgemeinschaften; b. Förderung blumenreícher, extensiv genutzter Glatthafen¡viesen; c, Erhaltung der kleinräumig gegliederten Landschaft mít Hecken und Feldgehölzen; d. Erhaltung und Förderung der Hecken und Feldgehölze mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften sowie als Wildeinstände;

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e. Erhaltung der Lesesteínhaufen als Kulturelemente sowie als Lebensräume für Reptilien und andere Kleintiere;

f, Förderung von stufig aufgebauten Gehölzrändern; g. Förderung von lichtliebenden und von seltenen Arten, insbesondere Orchideen und Reptilien,

Der von der kantonalen Naturschutzfachstelle zusammen mit der Gemeinde erarbeitete Pflege- und Nutzungsplan vom 29. August 1997 sowie das Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete in der Gemeinde Bretzwil vom 30.06.2001 mit der dazugehörigen Abgeltungsberechnung bilden die Grundlage für die Umsetzung der Schutzziele im Naturschutzgebiet. Diese Dokumente sind integraler Bestandteil der Unterschutzstellung. Der Pflege- und Nutzungsplan ist periodisch zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Nach Ablauf von 25 Jahren ist auch das Nutz- und Schutzkonzept für den Wald zu überprüfen. Die sich daraus allenfalls ergebenden finanziellen Abgeltungen für die nächste Periode sind neu zu ermitteln und dementsprechend zu entrichten.

3.

Änderung der Schutzverordnung

Die vorliegende formaljuristische Weiterftlhrung der Unterschutzstellung des Gebiets "Eichen" bedingt eine Anpassung von $ I Schutzgebiet sowie $ 4 Aufsicht, Pflege und Unterhalt der zugehörigen Schutzverordnung vom 16. Juni 1998, welche in Rechtskrafi bleibt.

4.

Unterschutzstellung

Die Unterschutzstellung erfolgte im Jahre 1979 mit der Aufnahme des Gebiets "Eichen" in

das lnventar der geschtitzten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft (SammelRegierungsratsbeschluss Nr. 2751 vom 18. September 1979, aufgehoben im Jahre 2002 durch RRB Nr. 51 vom 15. Januar 2002). Die formaljuristische WeiterfÍ.ihrung bzw. Anpassung dieser Unterschutzstellung durch den vorliegenden Ersatz-Regierungsratsbeschluss erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung sowie des Amtes für Wald beider Basel.

:ll:

1

Gestützt auf $ 12 des Gesetzes vom 20, November 1gg1 t¡ber den Natur- und Landschaftsschutz wird das Gebiet "Eichen", bestehend aus einer Teilfläche der Pazelle Nr. 1384, im Grundbuch Bretzwil, als Objekt von regionaler Bedeutung in das lnventar der geschtitzten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2. Der Schutzgebíets-Perimeter ist in beiliegendem Plan verbindlich festgelegt. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 12.06 ha,

3. Die zugehörige Schutzverordnung legt die Nutzung sowie die Schutz- und Pflege4.

massnahmen gemäss $ 12 Absatz 3 des NLG für das Naturschutzgebiet fest. Die Anderung dieser Verordnung vom 16. Juni 1998 über das Naturschutzgebiet "Eichen", Bretzwil, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gesttrtzt auf gg 17, 18 und 27 des Gesetzes vom 20, November 1991 f.iber den Natur- und Landschafts-

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schutz, die Kosten für Pflege und Unterhalt wie bisher dem jeweils bewilligten Budget gemäss den entsprechenden lnnenaufträgen und Kostenarten zu belasten.

5. Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet,

beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplalz 16, 44jO Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureíchen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden odei der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beízulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig. Verteiler: (alle mit Plan)

Bürgergemeinde Bretzrryú, 4207 Bretzwil Gemeinderat Bretzwil, 4207 Bretauil È André Minnig, Revierförster, 4418 Reigoldswíl è Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal .*, Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach S33, 4410 Liestal å" lnteressengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil r4 lG Mountaínbike Schweiz, Jakob Weber, Sperbenrveg 2,4125 Riehen 4¡ ROLV Nordwestschweiz, Rémy Gröff in, Pråsident, Dutfli 1 g, 4446 Buckten g Swiss Cycling beider Basel, Andreas Wild, Präsident, Gundeldingerstrasse 468, 4053 Basel Sportamt, St. Jakobstrasse 43, 4133 Pratteln Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, postfach, 4450 Sissach *i Zivilrechtsverwaltung, Grundbuchamt, Domplatz g, 4144 Arlesheim v Landeskanzlei (Gesetzessammlung) Él Finanz- und Kirchendirektíon Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion iÈ VGD, Amt für Wald beider Basel !d Sicherheitsdirektion &. Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BKSD, Amt für Kultur, Abt. Kantonsarchäologie * BUD, Bereich Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion IE BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung å Bau- und Umweltschutzdirektion ,å ¡è,

Der Landschreiber

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