Wittinsburg, Rüti

Réserves forestières · Bâle-Campagne

Document

Numéro
1797
Type
Réserves forestières
Canton
Bâle-Campagne
Niveau
Canton
Autorité
Landeskanzlei
Approuvé par
RR
Adopté
21 sept. 1999
En vigueur depuis
21 sept. 1999

Carte

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Fichiers

Texte

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 1797

vom 21. September 1999

Aufnahme des Gebietes „Rüti“, Gemeinde Wittinsburg, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft

Die Waldlichtung „Rüti“ befindet sich in der Gemeinde Wittinsburg nördlich des Scheibenstandes auf der Tafeljura-Hochfläche (unmittelbar an die Hangkante angrenzend) in rund 580 m ü.M. Den geologischen Untergrund bilden die mergeligen Effingerschichten. Diese werden östlich des Naturschutzgebietes durch eine fast Nord-Süd verlaufende Verwerfung begrenzt. Der Felskopf südöstlich der Waldlichtung besteht deshalb aus dem erdgeschichtlich älteren Hauptrogenstein. Eine zweite Verwerfung verläuft parallel westlich des Gebietes. Auf dem Tafeljura-Plateau von Wittinsburg-Känerkinden kommt darum die geologisch jüngere „Obere Süsswassermolasse“ vor (aus dem Zeitalter des Tertiär). Obwohl das neue Naturschutzgebiet nur eine Fläche von 53 a aufweist, handelt es sich um ein Natur-Kleinod. Dank der wechselfeuchten Standortverhältnisse gedeiht hier die selbe Pflanzengesellschaft wie im nicht weit entfernt liegenden Naturschutzgebiet „Chilpen“ (Gemeinde Diegten). Die seltene „Pfeifengras-Magerwiese“ (Tetragonolobo-Molinietum) weist einen ungewöhnlichen Artenreichtum auf mit zahlreichen geschützten und gefährdeten Pflanzenarten. Bemerkenswert sind die verschiedenen Orchideen-Arten (insbesondere die Gemeine Sumpfwurz), Sumpfherzblatt, Gemeine Liliensimse, Teufelsabbiss, Wilder Birnbaum, Wacholder und Faulbaum. Kulturhistorisch interessant ist zudem der WeidgrabenRest, welcher die Waldlichtung auf der Nordseite begrenzt. Schutzziele für das Naturschutzgebiet sind daher:

− Erhaltung und Förderung der Pfeifengras-Magerwiese mit ihrer charakteristischen Lebensgemeinschaft; − Erhaltung und Förderung der seltenen Arten, insbesondere der Orchideen; − Förderung und Erhaltung von stufigen Waldrändern; − Erhaltung des Weidgrabens als Relikt der früheren Kulturlandschaft;

Aufgrund des naturschützerischen Wertes ist das Gebiet im Zonenplan Landschaft de Gemeinde bereits als Naturschutzzone bezeichnet und im kantonalen Wald-Inventar als Objekt von regionaler Bedeutung enthalten. Die Bürgergemeinde Wittinsburg als Grundeigentümerin und der Gemeinderat Wittinsburg sind mit der Aufnahme des Gebietes „Rüti“ in das Inventar der geschützten Naturobjekte einverstanden. Die Unterschutzstellung erfolgt auf Antrag des Forstamtes beider Basel und der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung.

P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\523 Naturschutzgebiete\Rüti_Wittinsburg\RRB\RRB_Rüti_1999_1797.doc

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1. Gestützt auf § 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 wird die im beiliegenden Plan eingetragene Teilfläche von Parzelle Nr. 1252, Gemeinde Wittinsburg, im Eigentum der Bürgergemeinde Wittinsburg, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Die Gesamtfläche beträgt 53 a. 2. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, die Abgeltung gemäss §§ 17 und 18 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 festzulegen und zu Lasten des Budgets 1999 dem Konto 2355.500.10-004 zu verbuchen. 3. Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen von dessen Zustellung an gerechnet beim Verwaltungsgericht in Liestal Beschwerde erhoben werden.

Verteiler:

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Bürgergemeinde Wittinsburg, 4443 Wittinsburg Gemeinderat Wittinsburg, 4443 Wittinsburg Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal Basellandschaftlicher Natur- und Vorgelschutzverband (BNV) Postfach 533, 4410 Liestal Revierförster J. Schneider, Forstrevier Läufelfingen, Hauptstr.7, 4448 Läufelfingen Forstamt beider Basel Justiz, Polizei- und Militärdirektion Landeskanzlei (Publikation) Amt für Raumplanung Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft (3) Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion Bau- und Umweltschutzdirektion (2)