Bretzwil, Häxenblätz-Brangboden
Réserves forestières · Bâle-Campagne
Document
- Numéro
- 1966
- Type
- Réserves forestières
- Canton
- Bâle-Campagne
- Niveau
- Canton
- Autorité
- Landeskanzlei
- Approuvé par
- RR
- Adopté
- 16 déc. 2014
- En vigueur depuis
- 16 déc. 2014
Carte
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Fichiers
164_RRB_Häxenblätz - Brangboden.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 1966
vom 16. Dezember 2014
Aufnahme des Gebiets "Häxenblätz-Brangboden", Bretzwil, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft Im Jahre 2002 wurde das Gebiet "Häxenblätz-Brangboden" zusammen mit 6 weiteren naturkundlich wertvollen Waldgebieten im Gemeindebann von Bretzwil und Lauwil als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons BaselLandschaft aufgenommen (Regierungsratsbeschluss Nr. 51 vom 15. Januar 2002). Im Rahmen der Erweiterung des Naturschutzgebiets "Binzenberg-Chüeweid" sowie aufgrund der Erfordernisse der elektronischen Datenverarbeitung (u.a. Vermeidung von Datenüberschneidungen in Datenbanken und Plänen) wurde es notwendig, den eingangs erwähnten Sammel-Regierungsratsbeschluss durch einzelne Regierungsratsbeschlüsse für die räumlich voneinander getrennten Gebiete zu ersetzen. Die separate formaljuristische Behandlung ist auch zweckmässig im Hinblick auf spätere Mutationen der einzelnen Naturschutzgebiete. Der vorliegende Regierungsratsbeschluss enthält den formal angepassten, jedoch unveränderten, das Gebiet "Häxenblätz-Brangboden" betreffenden Inhalt des eingangs erwähnten Regierungsratsbeschlusses. Gleichzeitig wird der frühere Beschluss aufgehoben. Mit der Unterschutzstellung im Jahre 2002 wurde das Naturschutzgebiet von vorgängig ca. 1 ha auf 6.62 ha erweitert (davon 6.32 ha Wald und ca. 30 a Wiese). Die Flächenangaben der digitalen Plan- und Datenerfassung stimmen bis auf eine geringe Rundungsdifferenz damit überein. Die formale Anpassung der Unterschutzstellung erfordert eine Änderung von § 1 der zugehörigen Schutzverodnung. Das Schutzgebiet umfasst folgende Parzelle des Grundbuchs Bretzwil:
Parzellen-Nr.
Gemeinde
1651 (Teilfläche) Bretzwil Total
Eigentümer/in Bürgergemeinde Bretzwil
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Fläche (in ha) 6.63
Wald (in ha) 6.33
6.63
6.33
Naturschutzgebiet "Häxenblätz-Brangboden"
1.
Beschreibung
1.1
Unterschutzstellung und Erweiterung des Gebiets im Jahre 2002
Bereits 1979 wurden 9 Naturschutzgebiete im Gemeindebann Bretzwil vom Regierungsrat in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Es war dies das erste Mal, dass im Baselbiet eine Gemeinde gleichzeitig mehrere Gebiete unter Naturschutz stellen liess. Dies ist auch aus heutiger Sicht eine echte Pionierleistung im Bereiche des Natur- und Landschaftsschutzes. Weil sich aber in den beiden vergangenen Jahrzehnten die Verhältnisse in der Land- und Forstwirtschaft grundlegend verändert haben, drängte sich eine Anpassung der damals erlassenen Schutzvorschriften auf. Ausgehend von
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diesen Bestimmungen und gestützt auf die vorhandenen kantonalen Naturinventare erarbeitete die Bürgergemeinde Bretzwil im Jahre 2000 gemeinsam mit dem Forstamt beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Schutzkonzept für die bestehenden Naturschutzgebiete sowie für weitere, naturschützerisch wertvolle Waldstandorte. Auch für die Gebiete "Ulmet" und "Aleten" wurde ein solches Schutzkonzept entwickelt. Darauf basierend wurden im Jahre 2002 die Gebiete "Häxenblätz-Brangboden", "Binzenberg-Schweini", "Balsberg", "Riedberg-Stierenberg" (alle Gemeinde Bretzwil) sowie die Gebiete "Ramstein-Aleten" und "Ämmenegg-Ulmet" (Gemeinden Bretzwil und Lauwil) in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen bzw. die bestehenden Schutzbestimmungen und Schutzgebietsperimeter den heutigen Erfordernissen angepasst. Die flächenmässig stark erweiterten 6 Gebiete umfassen alle 9 obgenannten Naturschutzgebiete – mit Ausnahme des im Jahre 1998 durch Regierungsratsbeschluss Nr. 1232 vorgängig geschützten Gebietes "Eichen".
1.2 Beschreibung des Naturraumes Die Naturschutzgebiete befinden sich verteilt rund um das Dorf Bretzwil in einer Höhenlage zwischen ca. 700 bis 1050 m ü. M. Die Gemeinden Bretzwil und Lauwil liegen in der Südwest-Ecke des Oberbaselbietes, am Nordfuss des Falten- oder Kettenjuras. Die Faltenbündel haben sich hier mehrere Kilometer weit über den flachen Tafeljura geschoben. Die drei das Dorf Bretzwil im Norden und Osten flankierenden Berge "Brand" (bzw. "Brang"), "Binzenberg" und "Balsberg" bestehen aus derartigen Überschiebungsmassen, deren Wurzelzone ein bis zwei Kilometer weiter südlich im Bereich des "Riedberges" und des "Aletenkopfes" liegen. Dies erklärt die geologische Verwandtschaft dieser Gebiete, welche alle aus den gleichen Gesteinsschichten aufgebaut sind. Sie bestehen hauptsächlich aus dem bekannten Hauptrogenstein (Dogger), welcher viele der imposanten Flühe des Falten- und Tafeljuras bildet und auch hier am "Riedberg" und "Aletenkopf" als eines der ersten markanten Felsbänder des nördlichen Kettenjuras in Erscheinung tritt. Erst weiter südlich zeigt sich der Faltencharakter des Kettenjuras deutlich. Der "Riedberg" bildet zusammen mit der ebenfalls aus Hauptrogenstein bestehenden "Ämmenegg-Schattholz" eine Mulde (Synklinale), welche südlich anschliessend in eine ausgedehnte, zuoberst wegerodierte Falte übergeht (= UlmetAntiklinale). In der Mulde zwischen den harten Kalken des "Riedberges" und der "Ämmenegg" liegen die jüngeren, weicheren Tone und Mergel des Callovien und Oxfordien (Dogger und Malm). Diese bilden den geologischen Untergrund des fruchtbaren Hochtälchens am "Stierenberg" und der teilweise als Ackerland genutzten "Aleten". Dem abwechslungsreichen Aufbau des Faltenjuras mit seinen über 1000 m hohen Bergketten, den markanten Felswänden, den bewaldeten Hängen, den mageren Wiesen und Weiden, den vielfältigen Taleinschnitten und den fruchtbaren Talkesseln, in welchen die Dörfer liegen, verdanken Bretzwil und Lauwil die besondere Schönheit des Landschaftsbildes. Auch die Vielzahl an schützenswerten Naturobjekten ist darauf zurückzuführen. Alle diese Naturobjekte sind schon im Naturschutzgutachten 1971 als wertvoll erkannt und im Regionalplan Landschaft 1976 als Naturschutzgebiete ausgewiesen worden. Darauf gestützt und ergänzt durch einen ausführlichen Bericht mit Beschreibung und Plänen der – damals meist noch kleinflächigen – Gebiete erfolgte im Jahre 1979 die eingangs erwähnte Unterschutzstellung durch den Regierungsrat. Später wurden auch alle Objekte ins kommunale Naturinventar 1985 der Gemeinde Bretzwil aufgenommen und im kommunalen Zonenplan Landschaft als – nun meist grossflächigere – Naturschutzzone ausgeschieden. Einige der Naturschutzgebiete sind im kantonalen Wald-Inventar 1994 als Objekte von regionaler Bedeutung aufgeführt, im
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Ornithologischen Inventar beider Basel als Wertgebiet eingestuft, im Reptilien-Inventar beider Basel als Reptilien-Lebensräume ausgewiesen und/oder im Verzeichnis der Geologischen Naturobjekte enthalten. Ausserdem sind die innerhalb der Gebiete liegenden Magerwiesen und Magerweiden vertraglich gesichert. Die Naturschutzgebiete südlich des Siedlungsgebietes von Bretzwil befinden sich innerhalb der Landschaft von nationaler Bedeutung "Belchen-Passwang-Gebiet" (BLN-Objekt Nr. 1012).
1.3
Beschreibung des Naturschutzgebiets "Häxenblätz-Brangboden"
Das Gebiet "Häxenblätz-Brangboden" liegt nordwestlich des Dorfes an der Grenze zur Gemeinde Nunningen, in einer Höhenlage zwischen ca. 750 und 900 m ü. M. Es befindet sich am Rand der eingangs erwähnten Überschiebungsmasse des Faltenjuras , welche im unteren Bereich vorwiegend aus Hauptrogenstein und den weicheren Schichten des Unteren Doggers aufgebaut ist. Der obere Bereich des "Brandkopfes" bzw. des "Brang" besteht aus den jüngeren Sequan-Kalken (Malm). Dazwischen sowie am Hangfuss sind die Gesteinsschichten stellenweise von Gehängeschutt überlagert. Auf der steinigen, flachen Bergkuppe und dem sehr steilen, flachgründigen Südwest-Hang sowie im Bereich um den "Häxenblätz" hat sich ein lichter Blaugras-Buchenwald mit einer artenreichen Krautschicht entwickelt. In den wechseltrockenen Lagen ist sehr kleinflächig der seltene Orchideen-Föhrenwald mit vielen schönen Mehlbeerbäumen ausgebildet. Dazu kommen in grösserer Ausdehnung Varianten des Zahnwurz-Buchenwaldes vor und auf trockenem Gehängeschutt stockt der Weissseggen-Buchenwald. Im Wald wurden 41 Pflanzenarten nachgewiesen, u.a. Breitblättrige Sumpfwurz (eine Orchidee), Gelber Fingerhut, Salbeiblättriger Gamander, Gemeiner Seidelbast und Wacholder. Die von weitem sichtbare Waldwiese des "Häxenblätzes" ist eine sagenumwobene Stelle, welche in den Baselbieter Heimatblättern (1980) ausführlich beschrieben worden ist. Diesem Bericht zufolge deutet der ursprüngliche, jedoch verschwundene Flurname "Hohe Rüti" darauf hin, dass das Gebiet einmal gerodet und landwirtschaftlich genutzt wurde, später jedoch der extremen Standortverhältnisse wegen wieder aufgegeben wurde. Vielleicht stammt der heutige Flurname von einer früheren volkstümlichen Benennung als "verhäxter Platz" (weil dort oben kein Wald wächst). Auf dem steilen, flachgründigen und trockenen Südhang hat sich mit der Zeit eine artenreiche Magerwiese mit einigen Gebüschgruppen entwickelt. Es handelt sich um einen Blaugrasrasen (Seslerion) mit Anklängen an den für solche Standorte typischen Trespen-Halbtrockenrasen. Verbrachungszeiger weisen darauf hin, dass die Waldwiese nicht genutzt wird. Trotzdem kommen darin verschiedene seltene oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten vor, u.a. Hirschheil, Berg-Aster, Gemeine Skabiose, SkabiosenFlockenblume, Nickendes Leimkraut, Edel-Gamander, Schwalbenwurz, Hufeisenklee, Gebräuchliche Betonie sowie der tagaktive Kleine Schwarzspanner. Insgesamt wurden hier 38 Pflanzenarten festgestellt. Der "Häxenblätz" ist seit der Erschliessung durch Forst- und Fusswege zu einem beliebten Ausflugsziel geworden. Von der Krete geniesst man einen schönen Ausblick auf das Dorf und die gegenüberliegenden Juraberge.
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2.
Bedeutung und Schutzziele
Bereits am 18. September 1979 nahm der Regierungsrat die Waldwiese "Häxenblätz" ins Inventar der geschützten Naturobjekte auf (RRB Nr. 2751). Aufgrund der besonderen Naturwerte wurde der grösste Teil des Gebiets "Häxenblätz-Brangboden" ins kommunale Naturinventar 1985 aufgenommen und im kommunalen Zonenplan Landschaft 1987 als Naturschutzzone ausgeschieden. Es ist auch Teil des ornithologischen Wertgebiets "Stelli-Brand", welches im Wald u.a. den Grünspecht, Berglaubsänger und die Hohltaube beherbergt. Die Magerwiese ist ferner im Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden der Schweiz (TWW) enthalten. Sie erlangt aufgrund ihrer geringen Fläche jedoch nicht nationale Bedeutung. Aus naturschützerischer Sicht hat das Gebiet insgesamt regionale Bedeutung. Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Häxenblätz-Brangboden" sind: a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; b. Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz; c. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten; d. Förderung von extensiv bewirtschafteten Waldbeständen mit gezielter Pflege und Förderung der lichtliebenden Arten; e. Erhaltung und Förderung der Magerwiese mit ihrer charakteristischen Lebensgemeinschaft; f. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern; g. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten. Aus Sicht des Artenschutzes sind folgende Arten in besonderem Masse zu erhalten und zu fördern: Berg-Aster, Nickendes Leimkraut, Hirschheil und Kleiner Schmetterlinge. Das Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete in der Gemeinde Bretzwil vom 30.06.2001 mit der dazugehörigen Abgeltungsberechnung bildet die Grundlage für die Umsetzung der Schutzziele im neuen Naturschutzgebiet. Diese Dokumente sind integraler Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist das Nutz- und Schutzkonzept zu überprüfen. Die sich daraus allenfalls ergebenden finanziellen Abgeltungen für die nächste Periode sind neu zu ermitteln und dementsprechend zu entrichten. Die Pflege der Offenlandbereiche (Magerwiesen und -weiden) wird mit Bewirtschaftungsvereinbarungen geregelt.
3.
Gefährdung und Schutz
Eine Gefährdung der Naturwerte des Gebietes besteht vor allem im Bereich der Waldwiese durch eine Ausweitung der Erholungsnutzung (Rastplatz) sowie durch Verbuschung. Im Bereich des Waldes haben die Freizeitaktivitäten im heutigen Ausmass noch zu keiner akuten Gefährdung der bestehenden Naturwerte geführt. Der Rastplatzbereich, welcher unmittelbar an die Magerwiese angrenzt, weist jedoch starke Trittschäden an der Vegetationsdecke auf. Wo es die Erhaltung öffentlicher Interessen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen und Tieren, erfordert, haben die Kantone gestützt auf Artikel 14 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken. Mit einer geeigneten Lenkung der Erholungsnutzung im Naturschutzgebiet können die er-
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wähnten Schutzziele erreicht werden. Aus diesem Grunde wird das generelle Betretungsrecht des Waldes im beschriebenen Gebiet grundsätzlich eingeschränkt und Veranstaltungen einer Bewilligungspflicht im Sinne von § 1 Absatz 1, Buchstabe a. des Dekrets über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald unterstellt. Im Unterschied zu den gesetzlich normalerweise nicht geregelten Freizeitnutzungen, unterliegt der Jagd-Betrieb strengen jagdrechtlichen Bestimmungen. Diese beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich des Artenschutzes und der Jagdmethoden. Durch die Jagdgesetzgebung ist ausserdem die Jagd zeitlichen Begrenzungen unterworfen und die Jagd folgt im Kanton Basel-Landschaft dem Revierjagdprinzip. Dies führt zu einer lediglich extensiven Bejagung des Gebietes. Ausserdem steht eine nach naturschützerisch-hegerischen Gesichtspunkten betriebene Jagd nicht in Widerspruch zu den Schutzzielen der verschiedenen Naturschutzgebiete. Die fachgerechte Bejagung z.B. des Rehwildes ist sogar eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Naturverjüngung der standortgemässen – und insbesondere der seltenen – Baumarten.
4.
Unterschutzstellung
Die Bürgergemeinde Bretzwil als Grundeigentümerin und der Gemeinderat Bretzwil waren seinerzeit im Jahre 2002 mit der Aufnahme des Gebiets "Häxenblätz-Brangboden" in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft einverstanden. Die vorliegende formale Anpassung erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung sowie des Amtes für Wald beider Basel.
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1.
Gestützt auf § 12 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz wird das Gebiet "Häxenblätz-Brangboden", bestehend aus einer Teilfläche der Parzelle Nr. 1651, im Grundbuch Bretzwil, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons BaselLandschaft aufgenommen.
2.
Der Schutzgebiets-Perimeter ist in beiliegendem Plan verbindlich festgelegt. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 6.63 ha.
3.
Die zugehörige Schutzverordnung legt die Nutzung sowie die Schutz- und Pflegemassnahmen gemäss § 12 Absatz 3 des NLG für das Naturschutzgebiet fest. Die Änderung dieser Verordnung vom 15. Januar 2002 über das Naturschutzgebiet "Häxenblätz-Brangboden", Bretzwil, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft.
4.
Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses gelten folgende Beschlüsse als aufgehoben: Regierungsratsbeschluss Nr. 2751 vom 18. September 1979 betreffend die Aufnahme verschiedener Naturschutzgebiete in Bretzwil in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft; Regierungsratsverordnung vom 18. September 1979 über 9 Naturschutzgebiete in Bretzwil;
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Regierungsratsbeschluss Nr. 51 vom 15. Januar 2002 betreffend der Aufnahme der Gebiete "Häxenblätz-Brangboden", "Binzenberg-Schweini", "Balsberg", "Ramstein-Aleten", "Riedberg-Stierenberg" und "Ämmenegg-Ulmet", Gemeinden Bretzwil und Lauwil, in das Inventar der geschützten Naturobjekte. 5.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf §§ 17, 18 und 27 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz, die Kosten für Pflege und Unterhalt wie bisher dem jeweils bewilligten Budget gemäss den entsprechenden Innenaufträgen und Kostenarten zu belasten.
6.
Die Einwohnergemeinde Bretzwil wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden Inhalt zu übertragen.
7.
Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
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Verteiler: (alle mit Plan) Bürgergemeinde Bretzwil, 4207 Bretzwil Gemeinderat Bretzwil, 4207 Bretzwil André Minnig, Revierförster, Gemeindeverwaltung, 4418 Reigoldswil Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal Interessengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil IG Klettern Basler Jura, Patrik Müller, Furlenstrasse 19, 4415 Lausen IG Mountainbike Schweiz, Saskia Schenker, Lindenstrasse 2, 4452 Itingen ROLV Nordwestschweiz, Rémy Gröflin, Präsident, Duttli 13, 4446 Buckten Swiss Cycling beider Basel, Andreas Wild, Präsident, Gundeldingerstrasse 468, 4053 Basel Sportamt, St. Jakobstrasse 43, 4133 Pratteln Zivilrechtsverwaltung, Grundbuchamt, Domplatz 9, 4144 Arlesheim Landeskanzlei (Gesetzessammlung) Finanz- und Kirchendirektion Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion VGD, Amt für Wald beider Basel Sicherheitsdirektion Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BKSD, Amt für Kultur, Abt. Kantonsarchäologie BUD, Bereich GSB, Rechtsabteilung BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung Bau- und Umweltschutzdirektion
Der Landschreiber:
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