Bretzwil, Riedberg-Stierenberg

Réserves forestières · Bâle-Campagne

Document

Numéro
1973
Type
Réserves forestières
Canton
Bâle-Campagne
Niveau
Canton
Autorité
Landeskanzlei
Approuvé par
RR
Adopté
16 déc. 2014
En vigueur depuis
16 déc. 2014

Carte

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Fichiers

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Texte

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 1973

vom 16. Dezember 2014

Aufnahme des Gebiets "Riedberg-Stierenberg", Bretzwil, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft Im Jahre 2002 wurde das Gebiet "Riedberg-Stierenberg" zusammen mit 6 weiteren naturkundlich wertvollen Waldgebieten im Gemeindebann von Bretzwil und Lauwil als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons BaselLandschaft aufgenommen (Regierungsratsbeschluss Nr. 51 vom 15. Januar 2002). Im Rahmen der Erweiterung des Naturschutzgebiets "Binzenberg-Chüeweid" sowie aufgrund der Erfordernisse der elektronischen Datenverarbeitung (u.a. Vermeidung von Datenüberschneidungen in Datenbanken und Plänen) wurde es notwendig, den eingangs erwähnten Sammel-Regierungsratsbeschluss durch einzelne Regierungsratsbeschlüsse für die räumlich voneinander getrennten Gebiete zu ersetzen. Die separate formaljuristische Behandlung ist auch zweckmässig im Hinblick auf spätere Mutationen der einzelnen Naturschutzgebiete. Der vorliegende Regierungsratsbeschluss enthält den formal angepassten, jedoch unveränderten, das Gebiet "Riedberg-Stierenberg" betreffenden Inhalt des eingangs erwähnten Regierungsratsbeschlusses. Gleichzeitig wird der frühere Beschluss aufgehoben. Die Teilflächen "Chleini Weid" (ca. 18 ha), "Riedberg" (ca. 8 ha) und "Chrache" (ca. 2 ha) stehen bereits seit 1979 unter kantonalem Schutz. Mit der Unterschutzstellung im Jahre 2002 wurden diese Schutzflächen von insgesamt ca. 28 ha auf 38.50 ha erweitert (davon 24.09 ha Waldareal). Die nachfolgende Flächenangabe ist an die digitale Plan- und Datenerfassung angepasst worden. Das Naturschutzgebiet "Riedberg-Stierenberg" weist neu eine Gesamtfläche von 40.26 ha auf (davon 25.66 ha Waldareal). Diese Flächenanpassung erfordert auch eine Änderung von § 1 der zugehörigen Schutzverordnung. Das Schutzgebiet umfasst folgende Parzelle des Grundbuchs Bretzwil:

Parzellen-Nr.

Gemeinde

1597 (Teilfläche) Bretzwil Total

Eigentümer/in Bürgergemeinde Bretzwil

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Fläche (in ha) 40.26

Wald (in ha) 25.66

40.26

25.66

Naturschutzgebiet "Riedberg-Stierenberg"

1.

Beschreibung

1.1

Unterschutzstellung und Erweiterung des Gebiets im Jahre 2002

Bereits 1979 wurden 9 Naturschutzgebiete im Gemeindebann Bretzwil vom Regierungsrat in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Es war dies das erste Mal, dass im Baselbiet eine Gemeinde gleichzeitig mehrere Gebiete unter Naturschutz stellen liess. Dies ist auch aus heutiger Sicht eine echte Pionierleistung im Bereiche des Natur- und Landschaftsschutzes. Weil sich aber in den beiden vergangenen

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Jahrzehnten die Verhältnisse in der Land- und Forstwirtschaft grundlegend verändert haben, drängte sich eine Anpassung der damals erlassenen Schutzvorschriften auf. Ausgehend von diesen Bestimmungen und gestützt auf die vorhandenen kantonalen Naturinventare erarbeitete die Bürgergemeinde Bretzwil im Jahre 2000 gemeinsam mit dem Forstamt beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Schutzkonzept für die bestehenden Naturschutzgebiete sowie für weitere, naturschützerisch wertvolle Waldstandorte. Auch für die Gebiete "Ulmet" und "Aleten" wurde ein solches Schutzkonzept entwickelt. Darauf basierend wurden im Jahre 2002 die Gebiete "Häxenblätz-Brangboden", "Binzenberg-Schweini", "Balsberg", "Riedberg-Stierenberg" (alle Gemeinde Bretzwil) sowie die Gebiete "Ramstein-Aleten" und "Ämmenegg-Ulmet" (Gemeinden Bretzwil und Lauwil) in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen bzw. die bestehenden Schutzbestimmungen und Schutzgebietsperimeter den heutigen Erfordernissen angepasst. Die flächenmässig stark erweiterten 6 Gebiete umfassen alle 9 obgenannten Naturschutzgebiete – mit Ausnahme des im Jahre 1998 durch Regierungsratsbeschluss Nr. 1232 vorgängig geschützten Gebietes "Eichen".

1.2

Beschreibung des Naturraumes

Die Naturschutzgebiete befinden sich verteilt rund um das Dorf Bretzwil in einer Höhenlage zwischen ca. 700 bis 1050 m ü. M. Die Gemeinden Bretzwil und Lauwil liegen in der Südwest-Ecke des Oberbaselbietes, am Nordfuss des Falten- oder Kettenjuras. Die Faltenbündel haben sich hier mehrere Kilometer weit über den flachen Tafeljura geschoben. Die drei das Dorf Bretzwil im Norden und Osten flankierenden Berge "Brand" (bzw. "Brang"), "Binzenberg" und "Balsberg" bestehen aus derartigen Überschiebungsmassen, deren Wurzelzone ein bis zwei Kilometer weiter südlich im Bereich des "Riedberges" und des "Aletenkopfes" liegen. Dies erklärt die geologische Verwandtschaft dieser Gebiete, welche alle aus den gleichen Gesteinsschichten aufgebaut sind. Sie bestehen hauptsächlich aus dem bekannten Hauptrogenstein (Dogger), welcher viele der imposanten Flühe des Falten- und Tafeljuras bildet und auch hier am "Riedberg" und "Aletenkopf" als eines der ersten markanten Felsbänder des nördlichen Kettenjuras in Erscheinung tritt. Erst weiter südlich zeigt sich der Faltencharakter des Kettenjuras deutlich. Der "Riedberg" bildet zusammen mit der ebenfalls aus Hauptrogenstein bestehenden "Ämmenegg-Schattholz" eine Mulde (Synklinale), welche südlich anschliessend in eine ausgedehnte, zuoberst wegerodierte Falte übergeht (= UlmetAntiklinale). In der Mulde zwischen den harten Kalken des "Riedberges" und der "Ämmenegg" liegen die jüngeren, weicheren Tone und Mergel des Callovien und Oxfordien (Dogger und Malm). Diese bilden den geologischen Untergrund des fruchtbaren Hochtälchens am "Stierenberg" und der teilweise als Ackerland genutzten "Aleten". Dem abwechslungsreichen Aufbau des Faltenjuras mit seinen über 1000 m hohen Bergketten, den markanten Felswänden, den bewaldeten Hängen, den mageren Wiesen und Weiden, den vielfältigen Taleinschnitten und den fruchtbaren Talkesseln, in welchen die Dörfer liegen, verdanken Bretzwil und Lauwil die besondere Schönheit des Landschaftsbildes. Auch die Vielzahl an schützenswerten Naturobjektenist darauf zurückzuführen. Alle diese Naturobjekte sind schon im Naturschutzgutachten 1971 als wertvoll erkannt und im Regionalpla n Landschaft 1976 als Naturschutzgebiete ausgewiesen worden. Darauf gestützt und ergänzt durch einen ausführlichen Bericht mit Beschreibung und Plänen der – damals meist noch kleinflächigen – Gebiete erfolgte im Jahre 1979 die eingangs erwähnte Unterschutzstellung durch den Regierungsrat. Später wurden auch alle Objekte ins kommunale Naturinventar 1985 der Gemeinde Bretzwil aufgenommen und im kommunalen Zonenplan Landschaft als –

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nun meist grossflächigere – Naturschutzzone ausgeschieden. Einige der Naturschutzgebiete sind im kantonalen Wald-Inventar 1994 als Objekte von regionaler Bedeutung aufgeführt, im Ornithologischen Inventar beider Basel als Wertgebiet eingestuft, im Reptilien-Inventar beider Basel als Reptilien-Lebensräume ausgewiesen und/oder im Verzeichnis der Geologischen Naturobjekte enthalten. Ausserdem sind die innerhalb der Gebiete liegenden Magerwiesen und Magerweiden vertraglich gesichert. Die Naturschutzgebiete südlich des Siedlungsgebietes von Bretzwil befinden sich innerhalb der Landschaft von nationaler Bedeutung "Belchen-Passwang-Gebiet" (BLN-Objekt Nr. 1012).

1.3

Beschreibung des Naturschutzgebiets "Riedberg-Stierenberg"

Das Gebiet "Riedberg-Stierenberg" befindet sich im Südwesten des Dorfes Bretzwil in einer Höhenlage zwischen ca. 850 und 1000 m ü. M. Der langgezogene, im Westen bis weit in die Nachbargemeinde Nunningen reichende "Riedberg" liegt im Nordschenkel einer Synklinale (Mulde) des Faltenjuras. Die steil nach Süden abfallenden Schichten des Hauptrogensteins bilden gegen Norden eine markante, landschaftsprägende Felsfluh. Im Bereich des "Riedberges" und des östlich gelegenen "Aletenkopfes" liegen auch die Wurzelzonen der nach Norden verfrachteten grossen Überschiebungsmassen, welche die vorher beschriebenen Gebiete des "Balsbergs" und des "Binzenberges" aufbauen. Zwischen "Riedberg" und "Aletenkopf" verlaufen - wie erwähnt - zwei Verwerfungen im Bereiche der beiden Schluchten des "Chrachen" und des "Chalchofen". Der Untergrund der landwirtschaftlich genutzten, feuchten Mulde des "Stierenberg" besteht aus den weicheren Tonen und Mergeln des Callovien (Dogger) und des Oxfordien (Malm). An den steilen, flachgründigen, trockenen und sonnigen Südhängen des "Riedberges" und des "Wannenhölzli" hat sich ein lockerer, z.T. föhrenreicher Blaugras-Buchenwald herausgebildet. Zwischen den stellenweise vorherrschenden Wald-Föhren und den mehrstämmigen Buchen-Stockausschlägen dehnt sich ein dichter Blaugras-Teppich aus, in welchem seltene Pflanzen wie Orchideen, Jura-Bärenklau und Heidelbeere vorkommen. Der heute noch sehr lichte und offene Wald des "Riedberges" ist geprägt von einem ehemaligen Kahlschlag und dem Waldbrand im 19. Jahrhundert, wie auch von der früheren Beweidung. Das Gebiet wurde seither kaum mehr genutzt oder weiter erschlossen. Die Unberührtheit und Stille dieses abgeschiedenen Waldgebietes tragen zu dessem besonderen Wert bei. Von der heutigen Ungestörtheit zeugen beispielsweise mehrere prächtige, hohe Ameisenhaufen am Südhang. Auf dem Felskopf des Riedberges finden sich kleinflächige Ausbildungen des KretenFöhrenwaldes, mit Wacholder, Alpen-Kreuzdorn, Filzige Steinmispel, Felsenmispel, AlpenHagrose, Vogelbeerbaum, verschiedene Orchideen, Niedliche Glockenblume, Kugelschötchen, Gemeiner Bergflachs, Heidelbeere, Buntes Reitgras, Kleine Bibernelle, Breitblättriges Laserkraut, Gemeines Sonnenröschen. Am Nordhang unter dem Felsband sind Fragmente des seltenen Hirschzungen-Ahornwaldes zu finden. Die Waldränder gegen die angrenzenden wertvollen Magerweiden eignen sich aufgrund ihrer Exposition gut zur Aufwertung. In der felsigen Waldschlucht des "Chrache" fliesst das Chrachenbächli, begleitet von einem Mosaik an frischen bis feuchten sowie wechseltrockenen Waldgesellschaften des Buchenwaldes und des Ahorn-Eschenwaldes. Das nur dank dem kleinen Wanderweg erschlossene Gebiet ist durch den engräumigen Wechsel von feuchten bis trockenen Standorten sehr artenreich und weist zahlreiche Besonderheiten an Farnen, Moosen, Flechten und Krautpflanzen auf, beispielsweise Berg-Baldrian, Niedliche Glockenblume, Jura-Bärenklau, Kugelschötchen, Kurzährige Segge, Gestreifte Nadelschnecke und Kleine Achatschnecke. An

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den Kalkfelsen kommen stellenweise Tuffbildungen vor. Noch feuchter wird es im Waldstreifen in der Mulde des "Stierenberges", welcher den mäandrierenden Chollochbach begleitet. In der Mitte des langgezogenen, mit den umgebenden feuchten Weiden vielfältig verzahnten Ufergehölzes fliesst der Bach über einen schönen Wasserfall ins Wäldchen des "Kohlloch". Danach bildet er bis zur Kantonsgrenze wegen des geringen Gefälles viele Schleifen mit wertvollen Versumpfungen und Erosionsbereichen. Das begleitende Ufergehölz wird im unteren Abschnitt durch den Ahorn-Eschenwald, im oberen Abschnitt durch den SeggenBacheschenwald mit Riesen-Schachtelhalm und Alpendost geprägt. In den Randbereichen kommen frische bis feuchte Varianten des Buchenwaldes sowie der typische TannenBuchenwald vor. Ein kleiner Weiher trägt als Lebensraum von Amphibien wie dem Grasfrosch zum Wert dieses Gebietes bei. Insgesamt dürften sich im Naturschutzgebiet gegen 200 Pflanzenarten nachweisen lassen. Zu diesem Artenreichtum tragen auch die beiden Magerweiden "Chleini Weid" und "Riedbergboden" bei, obwohl deren Zustand aus naturschützerischer Sicht noch nicht optimal ist. Trotz des Schutzes kam es während der vergangenen Jahrzehnte zu einer sukzessiven Nutzungsintensivierung. Mittels Bewirtschaftungsvereinbarungen konnte diese Entwicklung 1992 gestoppt werden. Heute lässt sich erfreulicherweise eine Erholung der vertraglich gesicherten Flächen feststellen. Allerdings ist eine weitere Reduktion der Beweidungsintensität unerlässlich, damit sich die nährstoffreichen Flächen mit Kammgras-Weiden (Cynosurion) wieder in artenreiche Kalkmagerweiden (Gentiano-Koelerietum) wandeln. Rund 50 Pflanzenarten wurden auf diesen Magerweiden festgestellt. Seltene und geschützten Arten sind u.a. Gelber Enzian, Stattliche Orchis, Berg-Segge, Kriechender Hauhechel, Gemeiner Wundklee, BergKlee, Golddistel, Silberdistel, Alpenmasslieb, Bittere und Gemeine Kreuzblume, Gemeines Sonnenröschen, Knäuelblütige Glockenblume, Frühlings-Schlüsselblume, Schachbrettfalter. Ob der Baumpieper heute noch vorkommt wird sich im Rahmen der faunistischen Wirkungskontrolle des ökologischen Ausgleichs im Landwirtschaftsgebiet zeigen.

2.

Bedeutung und Schutzziele

Aufgrund der bedeutenden Naturwerte sind der "Riedberg", der "Chrachen" sowie Teile des "Stierenberges" im kommunalen Naturinventar 1985 aufgeführt und im kommunalen Zonenplan Landschaft 1987 als Naturschutzzone ausgeschieden. Das Gebiet ist im Ornithologischen Inventar beider Basel enthalten und gehört zum grossen, bis zur "Wasserfallen" reichenden ornithologischen Wertgebiet, welches als Lebensraumkomplex mit hoher Baumpieper- und Berglaubsängerdichte bekannt ist. Im Altholz kommen die Hohltaube und der Schwarzspecht vor. Im kantonalen Wald-Inventar 1994 ist das Gebiet "Riedberg-Krachen" als Objekt von regionaler Bedeutung aufgeführt. Der kleine Weiher im "Kohlloch" ist im Amphibieninventar des Kantons BL enthalten. Das "Wannenhölzli" ist gemäss Reptilien-Inventar beider Basel als Lebensraum für Reptilien ausgewiesen. Die angrenzenden Magerweiden sind durch Bewirtschaftungs-Vereinbarungen gesichert. Aufgrund seiner Naturwerte hat das Naturschutzgebiet regionale Bedeutung. Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Riedberg-Stierenberg" sind: a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; b. Erhaltung und Förderung struktur- und artenreicher, lichter sowie extensiv genutzter Waldbestände mit Förderung des Alt- und Totholz-Anteils;

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c. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten; d. Förderung und Erhaltung der Magerweiden mit deren charakteristischen Lebensgemeinschaften; e. Förderung und Erhaltung ungestörter Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften; f. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern, Feld- und Ufergehölzen; g. Förderung von naturnahen Fliessgewässern sowie des Weihers als Amphibien-Laichgebiet; h. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Arten, insbesondere der lichtliebenden Arten sowie der Arten von Felsstandorten und Magerweiden. Aus Sicht des Artenschutzes sind folgende Arten von besonderer Bedeutung: Reptilien, Tagfalter, Orchideen sowie die spezifischen Arten der Magerweiden und der Felsstandorte. Vom standörtlichen Potential her zu fördern wären beispielsweise die Raupen-Habitate vom Grossen Schillerfalter und Grossem Eisvogel. Das Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete in der Gemeinde Bretzwil vom 30.06.2001 mit der dazugehörigen Abgeltungsberechnung bildet die Grundlage für die Umsetzung der Schutzziele im neuen Naturschutzgebiet. Diese Dokumente sind integraler Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist das Nutz- und Schutzkonzept zu überprüfen. Die sich daraus allenfalls ergebenden finanziellen Abgeltungen für die nächste Periode sind neu zu ermitteln und dementsprechend zu entrichten.

3.

Gefährdung und Schutz

Eine Gefährdung des Schutzgebietes bildet nach wie vor eine zu intensive Beweidung bzw. landwirtschaftliche Nutzung der Magerwiesen-Bereiche. Da der "Stierenberg" ein beliebtes Ausflugsziel ist, führt auch die Erholungsnutzung zu Beeinträchtigungen (z.B. wilde Feuerstellen an Orten mit seltenen Pflanzen und Tieren). Freizeitaktivitäten in den naturschützerisch besonders sensiblen Bereichen, wie z.B. in den bisher unberührten Fels- und Trockenstandorten, den ungestörten Waldstandorten oder den Magerweiden, hätten eine starke Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes bzw. den Verlust seltener Arten zur Folge. Wie dargelegt, geht es um die Sicherung und Erhaltung von Objekten mit besonderen Naturwerten. Wo es die Erhaltung öffentlicher Interessen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen und Tieren, erfordert, haben die Kantone gestützt auf Artikel 14 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken. Aus diesem Grunde wird das generelle Betretungsrecht des Waldes im beschriebenen Gebiet grundsätzlich eingeschränkt und Veranstaltungen einer Bewilligungspflicht im Sinne von § 1 Absatz 1, Buchstabe a. des Dekrets über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald unterstellt. Gleichzeitig sind die Schutzziele mit einer geeigneten Lenkung der Erholungsnutzung zu gewährleisten. Im Unterschied zu den gesetzlich normalerweise nicht geregelten Freizeitnutzungen, unterliegt der Jagd-Betrieb strengen jagdrechtlichen Bestimmungen. Diese beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich des Artenschutzes und der Jagdmethoden. Durch die Jagdgesetzgebung ist ausserdem die Jagd zeitlichen Begrenzungen unterworfen und die Jagd folgt im Kanton Basel-Landschaft dem Revierjagdprinzip. Dies führt zu einer lediglich extensiven Bejagung des Gebietes. Ausserdem steht eine nach naturschützerisch-hegerischen Ge-

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sichtspunkten betriebene Jagd nicht in Widerspruch zu den Schutzzielen der verschiedenen Naturschutzgebiete. Die fachgerechte Bejagung z.B. des Rehwildes ist sogar eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Naturverjüngung der standortgemässen – und insbesondere der seltenen – Baumarten.

4.

Unterschutzstellung

Die Bürgergemeinde Bretzwil als Grundeigentümerin und der Gemeinderat Bretzwil waren seinerzeit im Jahre 2002 mit der Aufnahme des Gebiets "Riedberg-Stierenberg" in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft im Jahre 2002 einverstanden. Die vorliegende formale Anpassung erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung sowie des Amtes für Wald beider Basel.

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1.

Gestützt auf § 12 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz wird das Gebiet "Riedberg-Stierenberg", bestehend aus einer Teilfläche der Parzelle Nr. 1597, im Grundbuch Bretzwil, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons BaselLandschaft aufgenommen.

2.

Der Schutzgebiets-Perimeter ist in beiliegendem Plan verbindlich festgelegt. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 40.26 ha.

3.

Die zugehörige Schutzverordnung legt die Nutzung sowie die Schutz- und Pflegemassnahmen gemäss § 12 Absatz 3 des NLG für das Naturschutzgebiet fest. Die Änderung dieser Verordnung vom 15. Januar 2002 über das Naturschutzgebiet "Riedberg-Stierenberg", Bretzwil, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft.

4.

Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses gelten folgende Beschlüsse als aufgehoben: Regierungsratsbeschluss Nr. 2751 vom 18. September 1979 betreffend die Aufnahme verschiedener Naturschutzgebiete in Bretzwil in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft; Regierungsratsverordnung vom 18. September 1979 über 9 Naturschutzgebiete in Bretzwil; Regierungsratsbeschluss Nr. 51 vom 15. Januar 2002 betreffend der Aufnahme der Gebiete "Häxenblätz-Brangboden", "Binzenberg-Schweini", "Balsberg", "Ramstein-Aleten", "Riedberg-Stierenberg" und "Ämmenegg-Ulmet", Gemeinden Bretzwil und Lauwil, in das Inventar der geschützten Naturobjekte.

5.

Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf §§ 17, 18 und 27 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz, die Kosten für Pflege und Unterhalt wie bisher dem jeweils bewilligten Budget gemäss den entsprechenden Innenaufträgen und Kostenarten zu belasten.

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6.

Die Einwohnergemeinde Bretzwil wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden Inhalt zu übertragen.

7.

Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.

Verteiler: (alle mit Plan)  Bürgergemeinde Bretzwil, 4207 Bretzwil  Gemeinderat Bretzwil, 4207 Bretzwil  André Minnig, Revierförster, Gemeindeverwaltung, 4418 Reigoldswil  Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal  Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal  Interessengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil  IG Klettern Basler Jura, Patrik Müller, Furlenstrasse 19, 4415 Lausen  IG Mountainbike Schweiz, Saskia Schenker, Lindenstrasse 2, 4452 Itingen  ROLV Nordwestschweiz, Rémy Gröflin, Präsident, Duttli 13, 4446 Buckten  Swiss Cycling beider Basel, Andreas Wild, Präsident, Gundeldingerstrasse 468, 4053 Basel  Sportamt, St. Jakobstrasse 43, 4133 Pratteln  Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach  Zivilrechtsverwaltung, Grundbuchamt, Domplatz 9, 4144 Arlesheim  Landeskanzlei (Gesetzessammlung)  Finanz- und Kirchendirektion  Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion  VGD, Amt für Wald beider Basel  Sicherheitsdirektion  Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion  BKSD, Amt für Kultur, Abt. Kantonsarchäologie  BUD, Bereich GSB, Rechtsabteilung  BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung  Bau- und Umweltschutzdirektion

Der Landschreiber: