Bottmingen, Fuchshag

Réserves forestières · Bâle-Campagne

Document

Numéro
3484
Type
Réserves forestières
Canton
Bâle-Campagne
Niveau
Canton
Autorité
Landeskanzlei
Approuvé par
RR
Adopté
14 nov. 1972
En vigueur depuis
14 nov. 1972

Carte

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Fichiers

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Direktion Gegenstand: Zoytmingen, Aufnahme der „ialdpar-

\ 2311 mit Amphibienweiher im Puchs

Dr. E/rh ırentar der geschützten Natur-

Für Besprechung:

RRB Nr. vom Nav, 1972

24. Oktober 1972

Die Baudirektion unterbreitet den vom Amt für Naturschutz und Denkmalpflege ausgearbeiteten Entwurf für einen Regierungsratsbeschluss i.S. Aufnahme der “sldparzelle Nr. 2511 mit AÄmphibienweiher im Fuchshag Bottmingen in das Inventar der geschützten

Naturdenkmäler des Kantons Ba ‚ndschaft.

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ı//: Beschluss gemäss Antrag

itteilung an Gemeinderst Bottminzen (?)

Kantonsforstamt asserwirtschaftsamt Regionalplanungsstelle beider Basel Polizeidirektion Direktion des Innern Bund für Naturschutz Baselland

üsident H, Glavadetscher, Rankweg, Liestal Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz Freidorf 128, Muttenz Natur- und Umweltschutzkommission Bottmingen

c/o Gemeindeverwaltung

Amt für Naturschutz und Denkmalpflege (2)

h Baudirektion (2)

JR Nach dem Antrag Der Landschreiber:

en

638 - 1.70 - 20000 - Div. 6

YA Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

.des Kantons Basel-Landschaft

23 1 mit nn OHEuhE

Nr. ade Ränme der

Ialdparzelle Er.

im Fuchshas, Bottminsen, in das Inventar der geschützten Natur-

denkmäler.

Der mit viel Geschick künstlich angelegte Naturschutzweiher im Fuchshag liegt westlich von Bottmingen auf einer Höhe von ca. 340 m.ü.M. in einer kleinen YWaldlichtung.

Im Frühjahr 1972 stimmt= der Gemsinderat einem Antrag der Natur- und Umweltschutzkommission Bottmingen zu, auf der Waldvarzelle Nr. 2311, die der Einwohnergemeinde gehört, einen Amphibienweiher zu erstellen. Hit viel Begeisterung wurde die Anlage durch Gemeinde-arbeiter, - mit unentzgeltlicher Unterstützung zweier Baugeschäfte, - im Sommer ausgeführt und die Uferbepflanzung vorgenommen. Bald schon tummelten sich einige Wasserfrösche in dieser neuen Heimat, und mit Freude konnte man an sonnigen Tagen über den Wasser den Flug von Libellen beobachten. Es darf mit Zuversicht erwartet werden, dass sich der neue Weiher im Fuchshag in den nächsten Jahren zu einem für alle Freunde der Natur wertvollen Katurschutzobjekt entwickeln wird, und wir wollen hoffen, dass dieses neue Biotop, das durch Beiträge der Gemeinde und Spenden der Einwohnerschaft ermöglicht worden ist, den gebührenden Schutz der Besucher in Anspruch nehmen darf.

Der Gemeinderat von Bottmingen hat am 18. September 1972 beschlossen, die der Einwohnergemeinde Bottmingen gehörende waldparzelle Nr. 2311 mit dem Ämphibienweiher auf Grund der Verordnung betreffend den Natur- und Heimatschutz unter Schutz stellen zu lassen und in das kantonale Inventar der Naturdenkmäler aufzunehmen.

ı//: Das auf beiliegenden Plan grün umrandete Gebiet,

Parzelle Nr. 2311, Bigentum der Einwohnergemeinde Bottmingen, ist gestützt auf $ 9 der Verordnung betreffend den Natur- und Heimatschutz vom 30. april 1964 in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler

aufzunehmen,

4.71 - 50000 -18

Veränderun:en im Schutzgebiet dürfen nur mit dem Einverständnis und unter hufsicht des Amtes für Naturschutz und Denkmalpflege vorgenommen werden. Betreuung und Weiherpflege ist Sache des Eigentünmers.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen, von dessen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungs-.

gericht in Liestal Beschwerde erhoben werden.

Nach Eintritt der Rechtskraft ist der 3eschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzu-

tragen.

Mitteilung an Gemeinderat Bottmingen (2) Grundbuchant Rottmingen Kantonsforstant Wasserwirtschaftsamt Resionalplanungsstelle beider Basel Polizeidirektion Direktion des Innern Bund für Naturschutz Baselland Präs. H. Clavadetscher, Rankwegz, Liestal ärbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz,

Freidorf 123, luttenz

Natur- und Umweltschutzkommission Bottmingen

c/o Gemeindeverwaltung Amt für Naturschutz und Denkmalpflege (2)

Baudirektion (2)

Der Landschreiber: