Oberwil, Kuegraben - Weiher
Réserves forestières · Bâle-Campagne
Document
- Numéro
- 697
- Type
- Réserves forestières
- Canton
- Bâle-Campagne
- Niveau
- Canton
- Autorité
- Landeskanzlei
- Approuvé par
- RR
- Adopté
- 22 févr. 1974
- En vigueur depuis
- 22 févr. 1974
Carte
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Fichiers
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Direktion Gegenstand:
EN Oberwil, Aufnahme der Kuhgraben
Weiher in das Inventar der geschützten
Dr.E/aw Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft
Für Besprechung:
RRBN. 69%
21. Februar 1974
Die Baudirektion unterbreitet den vom Amt für Naturschutz und Denkmalpflege ausgearbeiteten Entwurf für einen Regierungsratsbeschluss i.S. Aufnahme der Kuhgraben Weiher in Oberwil, in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel- Landschaft,
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ı//: Beschluss gemäss Antrag.
Mitteilung an Gemeinderat Oberwil (2) Grundbuchamt Binningen Wasserwirtschaftsamt Kantonsforstamt Regionalplanungsstelle beider Basel Polizeidirektion
Bund für Naturschutz Baselland, Präsident H. Clavadetscher, Rankweg 8, Liestal
Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz B Präsident Dr. G. Wiener, Grünhagweg 2, Liestal
Amt für Naturschutz und Denkmalpflege (3) Baudirektion (2)
BAUDIFEKTION:
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Atrag.
chreiber:
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
697 22, Februar 1974
vom
Aufnahme der Kuegraben-Weiher, Oberwil, in des Inventar
der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft.
Der Kuegraben mit den neugeschaffenen Naturschutzweihern liegt 1,5 km nordwestlich von Oberwil in einer Höhenlage von 360 bis 380 m ü.M. Der Kuegrabenbach entwässert das Gebiet von Bielhübel, Allme und Birlibänz und fliesst nordwärts durch die Siedlung der Pflanzland-Genossenschaft Paradies bis zur Herzogenmatt, wo er sich mit dem Weierbächli zum Dorenbach vereinigt. Im Naturschutzgutachten 1971 ist der Kuegraben als schützenswertes Objekt Nr. 1.40 aufgenommen und die Anlage eines Weihers für die allerorts bedrohten Amphibien empfohlen worden.
Bei naturverbundenen Einwohnern und Wissenschaftlern von Oberwil reifte schon seit langem der Gedanke, im Xuegraben ein Naturschutzreservat zu schaffen um den gefähräeten \leiher in der Ziegelei rechtzeitig ersetzen zu können. So wurde eine Weiherkommission gebildet, in der sich Naturwissenschaftler, Baufachleute und Behördemitglieder mit den mannigfaltigen Problemen einer Weiheranlage befassten und ‚sich für die Verwirklichung der Pläne einsetzten.
Anfangs 1973 konnte mit dem Bau der Weiheranlage unter der Leitung von Herrn Dr. Durrer, Bauverwalter W. wWildisen und Herrn Bohny, Bauführer der Firma Flattner, begonnen werden, und anlässlich des Bannumganges am Sonntag den 9. September 1973 ist das neue Naturschutzreservat der Oeffentlichkeit übergeben worden.
Es ist erfreulich erwähnen zu dürfen, dass die grossen und kostspieligen Geländearbeiten von ortsansässigen Unternehmern und Leuten der Bauverwaltung grösstenteils gratis ausgeführt worden sind, und viele Firmen und Einwohner die weiteren erheblichen Kosten mit freiwilligen Beiträgen gedeckt haben.
Das Weiherareal ist Eigentum der Einwohnergemeinde und umfasst etwas mehr als 2 ha (Parz. Nr. 1618, 1648, 1649). In dem
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ca. 280 m langen und ca. 80 m breiten neuen Naturschutzgebiet sind 3 grössere und mehrere kleinere seichte Weiher geschaffen worden, die alle vom Kuegrabenbach gespiesen werden. Oestlich ist das Areal begrenzt durch einen Feldweg, westlich ist ein harmonischer Uebergang zur Ziegelmatt. Zwischen den Weihern erlauben verschiedene Pfade und Brücken die Beobachtung von Flora und Fauna. Mehrere Ruhebänke laden dazu ein, in Ruhe und Frieden den Anblick der hier sich frei entfaltenden Natur zu geniessen. Obwohl die Weiher künstlich geschaffen worden sind, erwecken
sie schon heute dank der guten Planung und der Bepflanzung den Eindruck eines natürlichen Biotops. Der oberste Weiher liegt etwa zur Hälfte im Walde und birgt deshalb eine besondere Flora und Fauna, da die Wassertemperatur in diesem Weiher ca. 6 Grad tiefer liegt als in den tieferen, im freien Gelände gelegenen Weihern.
Eräkröten, Kreuzkröten, Wasserfrösche und Unken haben schon bald nach der Fertigstellung ihren Einzug gehalten. Auch Wasservögel konnten mehrmals beobachtet werden, sie haben sich aber noch nicht niedergelassen.
Mit grosser Sorgfalt sind ortsübliche Gebüsche und Bäume (Weiden, Erlen, Birken) in den Trockenflächen gepflanzt worden, während die Uferpartien mit Blutweiderich, Gilbweiderich, lleidenröschen, Spierstaude, Simsen, Zypergräsern, Binsen und Seggen bepflanzt worden sind.
In den Weihern und Tümpeln finden wir Sumpfdotterblume, Sumpfschachtelhalm, Sumpfrose, Sumpfblutauge, Wasserhahnenfuss, Wasserstern, Teichrose, Seerose, Iris, schmalblättrigen Rohrkolben, Igelkolben, Laichkräuter, Fieberklee, Teichschachtelhaln, Wasserpest, Tausendblatt, Wasserlinsen, Tannenwedel und andere Wasserpflanzen. So lässt sich das neue Naturschutzreservat schon jetzt mit Freude bestaunen, während der Idealzustand
erst in 5 bis 6 Jahren erreicht sein wird.
Bei allen Zugängen in das Schutzgebiet sind verschiedene Hinweistafeln angebracht, die den Besucher darauf hinweisen, dass gemäss dem Bundesgesetz über Natur- und Heimatschutz die » Amphibien geschützte Tiere sind und es deshalb nicht gestattet ist, Kröten, Frösche, Molche und Salamander,nach ihren Laich oder ihre Larven mit nach Hause zu nehmen oder gefangen zu halten. Eine andere Hinweistafel trägt die Aufschrift; Naturschutz- Gebiet. Dieser Weiher wurde von der Gemeinde Oberwil mit Unterstützung der Einwohner geschaffen. Wir bitten Sie, Tiere und Pflanzen unberührt zu lassen - Nichts in den Weiher zu werfen, vor allem keine Fische auszusetzen - Die Wege nicht zu verlassen - Hunde an der Leine zu führen.
Das Naturschutzreservat Kuegraben ist von Oberwil auf guten Wegen nach kurzem Spaziergang erreichbar und wird bestimmt für viele Naturfreunde von nah und fern ein beliebtes iWander-
ziel werden.
»//: Das auf beiliegendem Plan gelb umrandete Gebiet des Kuegraben, Parzellen Nr. 1618, 1648 und 1649 in Oberwil ist gestützt auf $ 9 der Verordnung betreffend den Natur- und Heimatschutz vom 30.- April 1964 in das
Inventar der geschützten Naturdenknäler aufzunehnen.
Veränderungen im Schutzgebiet dürfen nur im Einverständnis und unter Aufsicht des Amtes für Naturschutz
und Denkmalpflege vorgenommen werden.
Die Betreuung und Pflege des geschützten Weiherareals
ist Sache des Eigentüners.
Gegen diesen Beschluss kanh innert 10 Tagen von dessen Zustellung an gerechnet beim Verwaltungsgericht in Liestal Beschwerde erhoben werden.
Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom
zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.
Mitteilung an Gemeinderat Oberwil ( 2) Grundbuchamt Binningen Wasserwirtschaftsamt Kantonsforstamt & . Regionalplanungsstelle beider Basel Polizeidirektion
Bund für Naturschutz Baselland, Präsident H. Clavadetscher, Rankweg 8, Liestal
Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz BL, Präsident Dr. G. Wiener, Grünhagweg 2, Liestal
Amt für Naturschutz und Denkmalpflege (3) Baudirektion (2)
Der Landschreiber:
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