Wintersingen, Bottenmatt
Réserves forestières · Bâle-Campagne
Document
- Numéro
- 367
- Type
- Réserves forestières
- Canton
- Bâle-Campagne
- Niveau
- Canton
- Autorité
- Landeskanzlei
- Approuvé par
- RR
- Adopté
- 13 mars 2001
- En vigueur depuis
- 13 mars 2001
Carte
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Fichiers
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Texte
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 367
vom 13. März 2001
Aufnahme des Gebietes "Bottenmatt", Wintersingen, ins Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft
Das Gebiet "Bottenmatt" liegt südwestlich des Siedlungsgebietes der Gemeinde Wintersingen an der Nordflanke des "Chienberges" in einer Höhenlage von ca. 550 bis 650 m.ü.M. Der "Chienberg" bildet den Rücken der "Sissacher Flueh", welche aus einer markanten Tafel des weit verbreiteten Hauptrogensteines besteht. Der Tafeljura ist hier in zahlreiche Horste, Gräben und Schollen unterteilt, die alle im Zusammenhang mit dem Einsinken des Rheingrabens am Ende der Jurazeit entstanden sind. Rings um die widerstandsfähigere Tafel der "Sissacher Flueh", der "Rickenbacher Flueh" und der "Böckter Flueh" sind die darunter liegenden, älteren und weicheren Schichten durch Erosion freigelegt worden. Es sind vor allem Opalinus-Tone (Dogger) sowie tonig-mergelige Gesteine aus der Lias-Zeit. Diese bilden – zusammen mit gegen Osten vorkommenden verlehmtem Gehängeschutt – auch den Untergrund des muldenartigen Taleinschnittes der „Bottenmatt“. Mit ihren weichen, wasserstauenden Schichten sind sie für den wertvollen Feuchtstandort verantwortlich. Die besondere Bedeutung der „Bottenmatt“ liegt in der kleinräumigen Vielfalt an Lebensräumen mit Magerwiesen, Feucht- und Sumpfwiesen, Weiher, Bächlein, Alt- und Totholz, Hecken und Waldrändern. Bei einem Besuch des Gebietes fallen denn auch sofort die zahlreich umherflatternden Schmetterlinge auf – was für eine solche Lebensraumvielfalt typisch ist. Die „Bottenmatt“ ist auf drei Seiten von Wald umgeben. Den unteren Abschluss bildet eine vom Jugendnaturschutz Baselland vor einigen Jahren angelegte Hecke mit einem kleinen Weiher, welcher durch ein Waldrand- und Wiesenbächlein gespeist wird. Entlang des Waldweges, welcher durch das Gebiet führt, verläuft eine weitere naturnahe Hecke. Durch die stark ausgeprägte Topographie des Gebietes mit steilen Hängen und tiefen Senken entstand ein Mosaik an unterschiedlichen Pflanzengesellschaften. Von besonderer Bedeutung ist die feuchte Magerweide am sehr steilen unteren Hang, welche von einem Waldzipfel begrenzt wird. Hier liegt das grösste Vorkommen der Gefleckten Orchis in der Gemeinde Wintersingen. Der ehemals als Schafweide genutzte untere Teil der „Bottenmatt“ ist gegenwärtig stark am Verbrachen und durch Eschen-Aufwuchs von der Verwaldung bedroht. In den flacheren und feuchteren Bereichen kommen Bestände von Spierstauden, Wald-Springkraut, Disteln, Brennnesseln und anderen Hochstauden vor. Ein abgehender sowie ein umgestürzter, vermodernder Kirschbaum bereichern als Alt- und Totholz das abgeschiedene Gebiet. Im nordöstlichen Teil zwischen Feldweg und Waldrand befindet sich eine artenreiche, feuchte Staudenflur mit vielen Kohldisteln, Johanniskraut, Spierstauden und Waldspringkraut. Im oberen Teil der „Bottenmatt“ kommen ebenfalls unterschiedlich feuchte, sehr wertvolle und seltene Wiesentypen vor (Cirsio-Arrhenatheretum und Colchico-Mesobrometum) mit Besonderheiten wie Herbstzeitlosen, Gefleckter Orchis, Kuckuckslichtnelken, Wiesen-Glockenblume, Binsen usw. In einer vernässten Senke am Waldrand liegt eine Sumpfwiese mit einem grösseren Bestand an Sumpfdotterblumen (Calthion) und Riesenschachtelhalmen. Auf der Wiese sind noch zwei Kirschbäume erhalten. Auch dieser ehemals beweidete obere
P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\523 Naturschutzgebiete\Bottenmatt_Wintersingen\RRB\RRB_Bottenmatt_2001_367.doc
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Teil der „Bottenmatt“ weist wie der untere Teil Brachezeiger und Eschen-Aufwuchs auf. Das ganze Gebiet benötigt somit zur Erhaltung und Förderung eine gezielte Pflege und Unterhalt. Die Waldränder weisen einen geschwungenen Verlauf auf und sind stellenweise mit einem schönen Gebüschmantel und vielfältigem Krautsaum ausgebildet. Die umliegenden, grösstenteils ausserhalb des Gebietes liegenden Wälder bestehen aus standorttypischen, teilweise feuchten Varianten des Waldhirsen-Buchenwaldes, des Ahorn-Eschenwaldes und des Aronstab-Buchenwaldes. Die oft üppige, farnreiche Krautschicht der feuchten Ausbildung des im Gebiet beider Basel seltenen Waldhirsen-Buchenwaldes verleiht diesem einen besonderen Reiz, welcher gut zum krautreichen Charakter der „Bottenmatt“ passt. Schon im Jahre 1983 wurde das ganze Gebiet „Bottenmatt“ vom kommunalen Landschaftsinventar als wertvoll eingestuft. 1988 sind zwei besonders wertvolle Feuchtwiesen sowie Teile des Waldrandes ins Inventar der schutzwürdigen Naturobjekte der Gemeinde aufgenommen worden. Auch im kommunalen Zonenplan Landschaft ist der grösste Teil der „Bottenmatt“ als Naturschutzzone ausgeschieden. Im Rahmen der Felderregulierung 1987 erwarb der Kanton Basel-Landschaft aus Naturschutzgründen den oberen Teil der „Bottenmatt“ und schloss zur Erhaltung und Förderung dieses Gebietes 1991 einen Bewirtschaftungsvertrag mit der Jagdgesellschaft Wintersingen ab. Seither hat sich der Bestand der Gefleckten Orchis in diesem Bereich stark vermehrt. Aufgrund der Naturwerte ergeben sich für das neue Naturschutzgebiet folgende Schutzziele: a. Erhaltung und Förderung eines kleinräumigen Lebensraum-Mosaiks mit ihrer typischen Fauna und Flora; b. Erhaltung und Förderung der Magerwiesen mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften; c. Erhaltung und Förderung der Feuchtstandorte, insbesondere der Feuchtwiesen, der feuchten Hochstaudenfluren und der Vernässungen mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften; d. Erhaltung und Förderung des Bachlaufes und des Weihers als Amphibien-Laichgewässer; e. Erhaltung und Förderung der strukturreichen Hecken mit vielfältigen Krautsäumen; f. Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz, insbesondere als Lebensraum für Vögel und Insekten; g. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern; h. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; i. Erhaltung und Förderung der Arten der Roten Listen, insbesondere der Orchideen und der Schmetterlinge.
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Das Naturschutzgebiet „Bottenmatt“ weist eine Gesamtfläche von 1,73 ha auf, wovon 0,27 ha Wald. Es umfasst die folgenden Parzellen:
Parz. Nr.
Gemeinde
Grundeigentümer/in
Fläche
Waldanteil
800 808
Wintersingen Wintersingen
Bruno Graf, 4147 Aesch Kanton
1,24 ha 0,49 ha
0,27 ha --
1,73 ha
0,27 ha
Total
3
Herr Bruno Graf als betroffener Grundeigentümer sowie der Gemeinderat Wintersingen sind mit der Aufnahme des Gebietes in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft einverstanden. Die Unterschutzstellung erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung. ://:
1.
Gestützt auf § 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 wird das Gebiet „Bottenmatt“, Wintersingen, bestehend aus Parzelle 808, im Eigentum des Kantons Basel-Landschaft, sowie Parzelle 800, im Eigentum von Herrn Bruno Graf, Aesch, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.
2.
Der Perimeter des Naturschutzgebietes ist im beiliegenden Plan eingetragen. Die Gesamtfläche beträgt 1,73 ha.
3.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, die Abgeltung gemäss §§ 17 und 18 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 festzulegen und zu Lasten des Budgets 2000 dem Konto 2355.565.00-001 zu verbuchen.
4.
Massnahmen, Veränderungen, Eingriffe und Störungen, welche einem der Schutzziele widersprechen, sind untersagt. Es ist verboten, das Naturschutzgebiet in seinem Bestand zu gefährden sowie in seinem Wert oder seiner Wirkung zu beeinträchtigen.
5.
Nutzung und Unterhalt der bestehenden Gebäude auf Parzelle Nr. 808 durch den Grundeigentümer sowie die Rechte bezüglich Eigengebrauch bleiben im bisherigen Rahmen und gemäss den Zonenvorschriften Landschaft der Gemeinde Wintersingen gewährleistet.
6.
Das Deponieren von Abfällen ist verboten sowie das Betreten oder Befahren der eingezäunten Privatparzelle durch Unbefugte.
7.
Bei der forstwirtschaftlichen Nutzung des Waldareales gelten die Grundsätze des naturnahen Waldbaus. Für sämtliche Massnahmen, insbesondere für die Holznutzung gelten die Bestimmungen der Waldgesetzgebung.
8.
Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen von dessen Zustellung an gerechnet beim Verwaltungsgericht in Liestal Beschwerde erhoben werden.
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Verteiler:
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Herr Bruno Graf, Birsweg 36, 4147 Aesch (mit Plan) Gemeinderat, 4451 Wintersingen (mit Plan) Herr Manfred Rudin, Im Brunn, 4451 Wintersingen (mit Plan) Revierförster P. Schmid, Forstbetrieb, Rütirainweg 2, 4450 Sissach (mit Plan) Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal (mit Plan) Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal (mit Plan) Herr H. Preiswerk, ROLV NWS, Vordere Birsstr. 18, 4127 Birsfelden (mit Plan) Forstamt beider Basel (mit Plan) Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Landeskanzlei (Publikation) Amt für Liegenschaftsverkehr (mit Plan) Amt für Raumplanung (mit Plan) Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft (3) (mit Plan) Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion Bau- und Umweltschutzdirektion (2)