Denkmalschutz Hafenstrasse 19

Recensement des monuments · Bâle-Ville

Document

Numéro
P210050
Type
Recensement des monuments
Canton
Bâle-Ville
Niveau
Canton
Approuvé par
RRB
Adopté
26 janv. 2021
En vigueur depuis
16 mars 2021

Carte

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Fichiers

Beschluss und RechtskraftbescheinigungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Rubrik: Beschlüsse und Erlasse Unterrubrik: Beschlüsse des Regierungsrates Publikationsdatum: KABBS 30.01.2021 Meldungsnummer: RS-BS45-0000000407 Publizierende Stelle Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, Marktplatz 9, 4001 Basel

Beschluss des Regierungsrates in Sachen Genehmigung des Vertrags betreffend Eintragung der Liegenschaft Hafenstrasse 19 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis Informationen zum Beschluss: Beschlussdatum: 26.01.2021 P210050 Beschliessende Stelle: Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: Elisabeth Ackermann Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl Der vollständige Beschluss kann im PDF-Anhang eingesehen werden. Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.

Beschluss des Regierungsrates in Sachen Genehmigung des Vertrags betreffend Eintragung der Liegenschaft Hafenstrasse 19 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis Vom 26. Januar 2021 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Denkmalschutz vom 20. März 19801, beschliesst: Der Vertrag vom 3. Dezember 2020 betreffend Eintragung der Liegenschaft Hafenstrasse 19 in das Kantonale Denkmalverzeichnis wird genehmigt. Während der Rekursfrist liegt der genehmigte Vertrag bei der Kantonalen Denkmalpflege für Interessierte zur Einsichtnahme auf. Infolgedessen wird die nachfolgende Liegenschaft: Hafenstrasse 192, namentlich Vertikalsiloteil von Bau 24, Vertikalsiloteil von Bau 33, Bau 39, Bau 66 unter Ziff. 1, Basel, Profanbauten, ins Denkmalverzeichnis vom 23. Juni 19813 aufgenommen. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren. Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin

Elisabeth Ackermann Die Staatsschreiberin

Originalbeschluss mit Stempel ist vertraulich

Barbara Schüpbach-Guggenbühl

Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.

1 SG 497.100. 2 Schutzumfang gemäss Vertrag vom 3. Dezember 2020 (einsehbar bei der Kantonalen Denkmalpflege) 3 SG 497.300.

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Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt

Staatskanzlei

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Marktplatz 9, Postfach CH-4001 Basel Tel.: +41612678560 E-Mail: [email protected] www.regierungsrat.bs.ch/staatskanzlei

Basel, 16. März 2021

Rechtskraft zum RRB vom 26. Januar 2021 betreffend Eintragung ins Kantonale DenkmalVerzeichnis der Liegenschaft Hafenstrasse 19 in Basel Sehr geehrte Damen und Herren

Gegen den im Kantonsblatt vom 30. Januar 2021 publizierten Beschluss des Regierungsrats vom 26. Januar 2021 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Hafenstrasse 19 in Basel ist innert der gesetzlichen Frist kein Rekurs eingereicht worden. Der Beschluss ist deshalb in Rechtskraft erwachsen. Freundliche Grüsse

^ S/V^f^M . Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin