Container-Terminal Nordquai
Surfaces de compensation écologique · Bâle-Ville
Document
- Numéro
- BBG-Nr. 9001033
- Type
- Surfaces de compensation écologique
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Canton
- Autorité
- Stadtgärtnerei
- Approuvé par
- FSB
- Adopté
- 3 oct. 2003
- En vigueur depuis
- 3 oct. 2003
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Bâle-Ville avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
2002-10-03_ENT_9001033_OEREB.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Baudepartement des Kantons Basel-Stadt
Bauinspektorat
Rittergasse 4, CH-4001 Basel Telefon +41 61 267 92 00 Telefax +41 61 267 60 40 E-Mail [email protected]
Bau-Entscheid Nr. BBG 9'001'033 vom 3. Oktober 2002 <m1>
Adresse <\m1>
Basel, Grenzstr. 129 Basel, Grenzstr. 133 Basel, Grenzstr. 149 Basel, Grenzstr. 205
Sekt 9B Parz 18 Sekt 9B Parz 493 Sekt 9B Parz 494
Bauherrschaft Eigentümer Verantwortlich Baurechtsnehmer Baurechtsnehmer
Afficher tout le texte
<m2> <\m2
Objekt
Container-Terminal Nordquai mit Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Check-In-Schalter für Lastwagen
Eingabedatum Publikationsdatum
14. Juni 2002 26. Juni 2002
Abnahmeinstanzen
Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Energie Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Gewässer Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Lärmschutz Amt für Wirtschaft und Arbeit Baukontrolleur Feuerpolizei Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit Lufthygieneamt beider Basel Stadtgärtnerei
Entscheid
Das Baubegehren wird unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen und Auflagen bewilligt.
Bau-Entscheid Nr. BBG 9'001'033 vom 3. Oktober 2002
Einsprachefrist bis 26. Juli 2002
Seite 1 von 20
<\m1a <\m1a <\m1a
Bauinspektorat
<m2> <\m2
Entscheid
Das Baubegehren wird unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen und Auflagen bewilligt.
Bau-Entscheid Nr. BBG 9'001'033 vom 3. Oktober 2002
Seite 2 von 20
Bauinspektorat
<m3>
<\m3
<m4>
<\m4
<m5> <\m5
<m3> <m4> <m5> <\m5
<m5> <\m5
Stadtgärtnerei
<\m3
Allgemein 11. Im Umweltverträglichkeitsbericht Terminal Nordquai vom 13.06.2002 ist die Ausgangslage beschrieben und sind die Ersatzmassnahmen festgehalten. Die Auflagen im Umweltverträglichkeitsbericht sind zu erfüllen (Kap. 7.6 Flora und Fauna): 12. Das Areal befindet sich im weiteren Baumschutzgebiet, in dem Bäume ab 90 cm Stammunfang (ca. 30 cm Durchmesser), einen Meter über dem Boden gemssen, geschützt sind (BaumG § 4).
<\m4
Allgemein: Auflagen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung <m5> <\m5
13.
Bauphase: Die Ersatzflächen sind im Übersichtsplan Ersatzmassnahmen Flora + Fauna vom 13.06.02 (Plan Nr. 26.182-042) enthalten. Die Ersatzflächen sind so zu gestalten und zu unterhalten, dass sie effektiv auch einen Ersatz für die verlorenen Flächen darstellen. Dazu muss der Aufbau des Bodens und der Unterhalt während des Betriebes ensprechend ausgestaltet werden. - Die Ersatzfläche entlang dem Rheinbord ist innerhalb der Projektgrenze auf der ganzen Länge zu entsiegeln und mit kiesig-sandigem Substrat (Rheinkies) zu realisieren. - Als Substrat für die restlichen Ersatzflächen (gemäss Uebersichtsplan Ersatzmassnahmen Flora und Fauna vom 13.06.02) ist als Untergrund Rheinkies, darüber 20-30 cm Netztalsand (=Gasparinimergel) zu verwenden, damit das wertvolle Samengut, das von den Pflanztrögen gewonnen wird, wachsen kann. Die Ausführung der Ersatzflächen ist mit der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz abzusprechen. - Containerabstellfächen: die Flächen zwischen den Streifenfundamenten sind kiesig (Rheinkies) zu realisieren.
Bau-Entscheid Nr. BBG 9'001'033 vom 3. Oktober 2002
Seite 5 von 20
Bauinspektorat
<m5> <\m5
14.
<m5> <\m5
15.
<m5> <\m5
16.
<m5> <\m5
17.
<m5> <\m5
18.
<m5> <\m5 <m5> <\m5
19.
<m5> <\m5
21.
<m5> <\m5
22.
20.
Bauphase: Damit die wertvollen Pflanzenarten auf den neuen Ersatzflächen wieder wachsen können, wird das kohlen- und samenhaltige Material in ca. 15-20 Pflanztrögen von 1x1 Meter (in der Baumschule der Stadtgärtnerei vorrätig) ausgebracht. In diesen Pflanztrögen können die Pflanzen während 2-3 Jahren aussamen. Die Pflanztröge werden an sonnigen Flächen platziert (vgl. auch Auflagen Bereich Abfall zu diesem Thema). Das von Hand gewonnene Samengut wird durch den Gesuchsteller jährlich auf den neuen Ersatzflächen verteilt. Die genannten Pflege- und Erntearbeiten sind unter Anleitung der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz in die routinemässigen, ordentlichen Unterhaltsarbeiten auf dem Areal zu integrieren. Die Fachstelle ist vor Ausführung der Arbeiten zu kontaktieren. Betriebsphase: Es ist ein Pflegeplan für die Ersatzflächen zu erstellen, welches von der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz zu bewilligen ist. Die kiesigen Flächen müssen alle 1-2 Jahre gepflegt werden, das heisst Gehölze sind zu entfernen, damit die Flächen nicht verbuschen. Die Ersatzflächen müssen vor Befahren durch Fahrzeuge gesichert werden. Bauphase: Für den ganzen Bauablauf ist die fachbilogische Begleitung und Überwachung sicherzustellen. Es ist eine ausgewisene Fachpersönlichkeit beizuziehen. Bauphase: Es sind überwiegend standortheimische Pflanzen zu verwenden (NLG § 9) (Tel. 061 267 67 47). Bauphase: Flachdächer sind mindestens mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen (NLG § 9, BPG § 72). Es ist ein Substrat zu verwenden, welches aus für Dachbegrünungen geeignetem, natürlichem Ober- oder Unterboden aus der Region besteht. Das Bodenmaterial hat eine Schichtdecke von mind. 8 cm aufzuweisen. Als Rückzugsorte für Bodentiere sowie zur Ermöglichung einer Standortvielfalt sind stellenweise kleine Hügel (30 cm hoch, 3 m Durchmesser) einzurichten. Als Ansaat ist die Basler Mischung zu verwenden (Auskunft Tel. 061 267 67 47). Beilage: Merkbätter Dachbegrünungen, Baudepartement Basel-Stadt Bauphase: Rasengittersteine sind in Sand zu verlegen (NLG § 9). Bauphase: Zäune haben vom Boden einen Mindestabstand von 15 cm aufzuweisen oder sind in regelmässigen Abständen mit genügend grossen Schlupflächern zu versehen, sodass die Durchgängigkeit für Wildtiere gewährleistet ist (NLG § 9). Bauphase: Mauern sind an geeigneten Stellen und in regelmässigen Abständen zu unterbrechen, sodass die Durchgängigkeit für Wildtiere gewährleistet ist (NLG § 9). Bauphase: Vor Baubeginn ist die Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz bezüglich eines Termins zur Begehung der
Bau-Entscheid Nr. BBG 9'001'033 vom 3. Oktober 2002
Seite 6 von 20
Bauinspektorat
<m5> <\m5
23.
<m5> <\m5
24.
Baustelle zu kontaktieren. Bauphase: Es wird verbindlich zur Kenntnis genommen, dass wie im UVB erwähnt, die Gleisanlagen entlang des Hafenbeckens 2 nicht tangiert werden. Falls die Gleisfläche doch umgebaut wird, ist die Oberfläche wieder als Kies- und Schotterfläche auszugestalten. Betriebsphase: Es wird verbindlich zur Kenntnis genommen, dass eine Absprache mit dem benachbarten Logistikzentrum erfolgt, damit die Realisierung der Ersatzflächen (von denen sich einige ausserhalb des Projektperimeters befinden) tatsächlich möglich ist.
<m3>
<\m3
<m4>
<\m4
<m5> <\m5
<m4>
<\m4
<m5> <\m5
<m3>
<\m3
<m4>
<\m4
<m5> <\m5
Bau-Entscheid Nr. BBG 9'001'033 vom 3. Oktober 2002
Seite 7 von 20