BP 061 Laupenring
Plan de construction · Basel
Document
- Type
- Plan de construction
- Commune
- Basel
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Planungsamt Basel-Stadt
- Approuvé par
- GRB
- Adopté
- 8 mars 1956
Carte
1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
BauvorschriftenOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
61 Basel Laupenring / Hofstetterstrasse / Holeestrasse GRB vom 8. März 1956 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes, erlässt folgende speziellen Bauvorschriften für das Gebiet zwischen Laupenring - Hofstetterstrasse und Holeestrasse: 1
Das zuständige Departement wird ermächtigt, auf der Parzelle 2561 im Sinne des Überbauungsplanes Nr. 7371 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung vom 7. Februar 1956 aus besonderen städtebaulichen Erwägungen ausnahmsweise eine grössere Gebäudehöhe und Geschosszahl zu bewilligen, sofern die auf die Bebauung dieser Parzelle bezogene Ausnützungsziffer Bruttonutzfläche aller Geschosse Bauland und Strassenanteil 6 m die Zahl 0,91 nicht übersteigt. 1) 2 Unter diesen Voraussetzungen können auch Abweichungen vom Überbauungsvorschlag gemäss Plan Nr. 7371 bewilligt werden. 3 Die durch das Höherbauen gewonnenen Freiflächen sind durch Eintragung von Dienstbarkeiten zugunsten der Einwohnergemeinde der Stadt Basel vor jeglicher zusätzlicher Bebauung sicherzustellen; auf diese Dienstbarkeiten kann nur durch einen dem Referendum unterstehenden Grossratsbeschluss verzichtet werden.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
1)
Abs. 1 in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).
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