BP 062 Gartenstrasse

Plan de construction · Basel

Document

Type
Plan de construction
Commune
Basel
Canton
Bâle-Ville
Niveau
Commune
Approuvé par
GRB
Adopté
8 mars 1956
En vigueur depuis
13 juin 1968

Carte

1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

Texte

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

62 Basel Gartenstrasse / Lange Gasse GRB vom 8. März 1956

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Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes, ermächtigt das zuständige Departement, im Sinne des Überbauungsplanes Nr. 7432 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung an der Gartenstrasse 1) und der Langen Gasse aus besonderen städtebaulichen Erwägungen ausnahmsweise eine grössere Gebäudehöhe und Geschosszahl zu bewilligen, sofern die auf die Gesamtüberbauung bezogene Ausnützungsziffer Bruttonutzfläche aller Geschosse Bauland und Strassenanteil 6 m die Zahl 1,14 nicht übersteigt. 2) Unter diesen Voraussetzungen können auch Abweichungen vom Überbauungsplan Nr. 7432 bewilligt werden. 2 Die durch das Höherbauen gewonnenen Freiflächen sind durch Eintragung von Dienstbarkeiten zugunsten der Einwohnergemeinde der Stadt Basel vor jeder zusätzlichen Überbauung sicherzustellen; auf diese Dienstbarkeiten kann nur durch einen dem Referendum unterstehenden Grossratsbeschluss verzichtet werden.

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.

1) Betr. die Überbauung an der Gartenstrasse (Parzellen V/877 2 und 11422) aufgehoben durch Ziff. 4 des GRB Nr. 104 vom 13. 6. 1968 (CG Bd. 48, 2)

1966–1968, S. 923). Abs. 1: Vorausgehender Satz in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).

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