BP 104 Gartenstrasse
Plan de construction · Basel
Document
- Type
- Plan de construction
- Commune
- Basel
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Planungsamt Basel-Stadt
- Approuvé par
- GRB
- Adopté
- 13 juin 1968
Carte
1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
BauvorschriftenOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
104 Basel Gartenstrasse (Südostseite) / Engelgasse / St. Jakobs-Strasse / Schweizerischer Bankverein: Verwaltungsgebäude an der Gartenstrasse GRB vom 13. Juni 1968 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates, gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes, beschliesst: 1. 2. 3. a) 1)
b) c)
Für die Überbauung der Parzellen V/8772 und 11422 wird der Plan Nr. 9425 als verbindlich erklärt. Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von diesem Plan zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird. Die auf das Gesamtareal (Parzellen V/8772 und 11422) bezogene Ausnützungsziffer von 1,5 darf nicht überschritten werden. Nach Bauvollendung ist im Einvernehmen mit dem Stadtgärtner eine angemessene Anzahl von Bäumen als Ersatz der gefällten Bäume anzupflanzen. Zu diesem Zweck müssen die unterirdischen Bauten mit 1 m Humus überdeckt werden.
4. Der Grossratsbeschluss vom 8. März 1956 betreffend Erlass spezieller Bauvorschriften für die Überbauung an der Gartenstrasse und der Langen Gasse wird aufgehoben, soweit sie die Überbauung an der Gartenstrasse (Parzellen V/8772 und 11422) betreffen.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
1)
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Ziff. 3 lit. a: Vorausgehender Satz in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).
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