BP 160 Areal Bahnhof Süd
Plan de construction · Basel
Document
- Numéro
- 01/02/26G
- Type
- Plan de construction
- Commune
- Basel
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Planungsamt Basel-Stadt
- Approuvé par
- GRB
- Adopté
- 17 janv. 2001
- En vigueur depuis
- 13 mai 2021
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Basel avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
Bauvorschriften zum BP 160 (1998)Ouvrir dans un nouvel onglet
Texte
Bauvorschriften zum BP 160 (1998)
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
160 Basel Areal Bahnhof Süd / Gundeldingen zwischen Margarethenstrasse / Güterstrasse / Solothurnerstrasse / Bahnareal 1) GRB vom 17. Januar 2001 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag seiner Kommission für Raumplanungsfragen und gestützt auf § 101 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 2), beschliesst: I. Die im Bau- und Strassenlinienplan Nr. 12’368 des Hochbau- und Planungsamtes vom 14. September 1998 rot eingezeichneten Bau- und Strassenlinien werden genehmigt und die gelb bezeichneten Bauund Strassenlinien aufgehoben. II. 1.
2.
3. 3.1.1
3.1.2
3.2.1
3.2.2
Afficher tout le texte
Der Grossratsbeschluss vom 17. Mai 1995 betreffend Festsetzung eines Überbauungsplanes und Festsetzung spezieller Bauvorschriften für das Areal Bahnhof Süd, Gundeldingen zwischen Margarethenstrasse, Güterstrasse, Solothurnerstrasse und Bahnareal, wird aufgehoben 3). Der Bebauungsplan Nr. 12’367 vom 14. September 1998 (Revisionsdatum 6. November 1998) des Hochbau- und Planungsamtes für das Areal Bahnhof Süd, Gundeldingen, wird verbindlich erklärt. Zum Bebauungsplan werden folgende Bauvorschriften erlassen: Im Baufeld A beträgt die zulässige Bautiefe an Margarethen- und Güterstrasse 15 m und an der Meret Oppenheim-Strasse 12 m. Mit erdgeschossigen Bauten kann die ganze Parzellenfläche überbaut werden. Für eine von dieser Bauweise abweichende Überbauung im Kopfbereich zur Margarethenstrasse gilt Ziff. 3.4. Das Mass der baulichen Nutzung wird gemäss § 5 BPG durch ein Vergleichsprojekt oder eine maximale Ausnützungsziffer von 2,5 bestimmt. Auf den Baufeldern B bis G sind gegenüber der üblichen zonenmässigen Bebauung grössere Gebäudehöhen und Geschosszahlen sowie die ganze oder teilweise Überbauung der Freiflächen zulässig, sofern die Grenzabstände und der Lichteinfallswinkel eingehalten werden und die folgenden max. zulässigen Bruttogeschossflächen nicht überschritten werden: Baufeld B: 24’000 m2 BGF Baufeld C: 6’000 m2 BGF Baufeld D: 22’500 m2 BGF Baufeld E: 7’500 m2 BGF Baufeld F + G zusammen: 10’000 m2 BGF Baufelder B - G gesamthaft: 70’000 m2 BGF Ein Nutzungstransfer zwischen den Baufeldern ist möglich, setzt jedoch eine alle davon betroffenen Baufelder übergreifende städtebauliche Studie analog Ziff. 3.4 voraus.
1) Der GRB wird im Geltungsbereich D des GRB vom 17. 3. 2021 (in Kraft seit 13. 5. 2021) aufgehoben (siehe Bebauungsplan Nr. 238 Ziffer V). 2) SG 730.100
3) GRB Nr. 146
77
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
3.3 3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.5 3.6 3.7
3.8.1
3.8.2
3.9.1
3.9.2
3.9.3
3.10 3.11
730.150
Auf dem Baufeld B kann ein Hochhaus erstellt werden. Der Lichteinfallswinkel zu den Nachbarliegenschaften wird hier auf maximal 60° a. T. festgesetzt. Zur Gewährleistung einer hohen architektonischen und städtebaulichen Qualität sind Überbauungsprojekte für die Baufelder B, D, E, F und G sowie A im Kopfbereich Margarethenstrasse durch Varianzverfahren pro Baufeld zu erarbeiten. In die Planungsarbeit ist beim Baufeld A die Platzgestaltung zur Margarethenstrasse, bei den Baufeldern B und D diejenige zur Passerelle einzubeziehen. Die Baufelder B und D sind in diesem Zusammenhang und in Verbindung mit dem südlichen Kopf der Bahnhofpasserelle als städtebauliche Einheit zu behandeln. Aufgrund des Ergebnisses wird innerhalb des im Bebauungsplan schräg schraffierten Bereichs (Gestaltungsspielraum) die Grenze zwischen der bebauten Fläche und dem unbebauten, öffentlich zugänglichen Raum bestimmt und als Baulinie festgesetzt. Im senkrecht schraffierten Bereich der Baufelder B und C ist ab Strassenebene eine Durchfahrtshöhe von min. 4,5 Metern freizuhalten. Die Freiflächen zwischen den Baufeldern sind analog zu Allmend für die Öffentlichkeit dauernd zugänglich zu halten. Am nördlichen Rand entlang der Meret Oppenheim-Strasse ist, wo dies nicht durch bestehende Bauten verhindert wird, eine Baumreihe anzupflanzen. Die Bäume unterstehen dem Baumschutz gemäss § 12 des Baumgesetzes 1), dürfen jedoch im öffentlichen Interesse eines Vollausbaus des Geleisefeldes wieder entfernt werden. Zulässig sind Wohngebäude und mässig störende Gewerbebetriebe. Der Wohnflächenanteil beträgt im Baufeld A mindestens 20 %, in den Baufeldern B, D, E, F und G mindestens 25 %. Davon ausgenommen ist Baufeld C (Passerelle). Der Transfer von Wohnanteilen zwischen Baufeldern bzw. Parzellen ist möglich, sofern die Wohnflächen vor oder gleichzeitig mit den gewerblich genutzten Flächen erstellt werden. Zusätzlich zu der gemäss Parkplatzverordnung erlaubten Anzahl Parkplätze sind für die Kundinnen und Kunden der SBB max. 50 Kurzparkierplätze und 200 Park & RideParkplätze zulässig. Für Personal, das regelmässig Nachtarbeit leistet und dessen Arbeitsbeginn oder -ende in eine Zeit fällt, in der kein öffentliches Verkehrsmittel fährt, sind darüber hinaus max. 100 Parkplätze zulässig. Mit Ausnahme der 50 Kurzzeitparkplätze sind alle Parkplätze unterirdisch anzuordnen. Weitere offene Parkplätze sind nur als Provisorium zulässig, solange die Einstellplätze gemäss Ziff. 3.9.1 und 3.9.2 noch nicht erstellt sind, längstens aber für die Dauer von 5 Jahren ab Inbetriebnahme des südlichen Kopfbaus der Bahnhofpasserelle. Flachdächer sind mit einer Extensivbegrünung zu versehen. Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen vom Bebauungsplan und von seinen Bauvorschriften zulassen, sofern die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft wirksam. 2)
1) Ziff. 3.7: Titel neu: Baumschutzgesetz (BSchG). 2) Wirksam seit 4. 3. 2001.
78
Plan Nr. 12'367 (1998)
BP 160
(BGF) pro Baufeld: A: Bauweise gemäss Spezielle Bauvorschriften Ziffer 1 oder Ausnützungsziffer 2,5 B: 24'000m2 BGF C: 6'000m2 BGF D: 22'500m2 BGF E: 7'500m2 BGF F und G: zusammen 10'000m2 BGF
Legende:
F
Planungsperimeter Baufelder Baumreihe vorgesehen Gleisfeldrand bei Gleisfeldausbau Gestaltungsspielraum Durchfahrt
E
BahnhofPasserelle
0
Afficher tout le texte
25
50
100m
e
p
eim h n pe
et O r e M
G
ass -Str
Alle nicht als Wald eingezeichneten, bestockten Flächen, die innerhalb oder bis zu 15m ausserhalb des Planungsperimeters liegen, sind zum Zeitpunkt des Erlasses dieses Planes kein Wald im Rechtssinne.
Baudepartement des Kantons Basel-Stadt
Hochbau- und PlanungsamtHauptabteilung Planung
Meret Oppenheim-Strasse
A
Datum:
B
C
D
EuroVille Basel
Bahnhofplatz Süd zwischen Margarethenstrasse, Güterstrasse, Solothurnerstrasse und Bahnareal
Überbauungsplan Waldfeststellungsplan
14.09.1998
Revisionen A: 28.10.1998 B: 06.11.1998 C: Format:
84/30
Massstab:
1:1'000
Entw./ Gez.
fd/bö
Visum Abt.leit. N Archiv-Nr.
Plan Nr. Rittergasse 4 Quelle: Geodaten Kanton Basel-Stadt
CH-4001 Basel
Telefon 061 / 267 92 25
12'367
Fax 061 / 267 67 43
Plan Nr. 12'367 Änderung (2021)
(BGF) pro Baufeld: A: Bauweise gemäss Spezielle Bauvorschriften Ziffer 1 oder Ausnützungsziffer 2,5 B: 24'000m2 BGF C: 6'000m2 BGF D: 22'500m2 BGF E: 7'500m2 BGF F und G: zusammen 10'000m2 BGF
Im rot schraffierten Bereich gilt mit GRB vom 17.03.2021 der Bebauungsplan (BP) Nr. 238 (Nauentor). Somit ist innerhalb des Geltungsbereichs (Planungsperimeter) des BP Nr. 160 (EuroVille Basel)
F
Legende: Planungsperimeter Baufelder Baumreihe vorgesehen Gleisfeldrand bei Gleisfeldausbau Gestaltungsspielraum Durchfahrt
E
BahnhofPasserelle
0
25
Afficher tout le texte
50
100m
se
as -Str
et O r e M
G
heim n e pp
Alle nicht als Wald eingezeichneten, bestockten Flächen, die innerhalb oder bis zu 15m ausserhalb des Planungsperimeters liegen, sind zum Zeitpunkt des Erlasses dieses Planes kein Wald im Rechtssinne.
Baudepartement des Kantons Basel-Stadt
Hochbau- und PlanungsamtHauptabteilung Planung
Meret Oppenheim-Strasse
A
Datum:
B
C
D
EuroVille Basel
Bahnhofplatz Süd zwischen Margarethenstrasse, Güterstrasse, Solothurnerstrasse und Bahnareal
Überbauungsplan Waldfeststellungsplan
14.09.1998
Revisionen A: 28.10.1998 B: 06.11.1998 C: Format:
84/30
Massstab:
1:1'000
Entw./ Gez.
fd/bö
Visum Abt.leit. N Archiv-Nr.
Plan Nr. Rittergasse 4 Quelle: Geodaten Kanton Basel-Stadt
CH-4001 Basel
Telefon 061 / 267 92 25
12'367
Fax 061 / 267 67 43
Bauvorschriften zum BP 238 (2021)
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
BP 238
238
Basel Bereich Gartenstrasse / Nauenstrasse / Peter Merian-Strasse / Peter Merian-Brücke / Hochstrasse / Solothurnerstrasse / Meret Oppenheim-Strasse / Bahnhof Basel SBB (Areal Nauentor) Vom 17. März 2021
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 101, 105 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 19991) und § 11 Abs. 5 des Umweltschutzgesetzes BaselStadt (USG BS) vom 13. März 19912), nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 20.0023.01 vom 21. Januar 2020 sowie in den Bericht der Bau- und Raumplanungskommission Nr. 20.0023.02 vom 25. Januar 2021, beschliesst: I. Änderung des Zonenplans Der Zonenplan Nr. 14’151 des Planungsamts vom 22. Mai 2018 für die Änderung der Zonen im Bereich der Gartenstrasse, Nauenstrasse, Peter Merian-Strasse, Peter Merian-Brücke, Hochstrasse, Solothurnerstrasse und Meret Oppenheim-Strasse wird genehmigt. II. Festsetzung eines Bebauungsplans 1.
Der Bebauungsplan Nr. 14’149a des Planungsamtes vom 22. Mai 2018 wird verbindlich erklärt.
2.
Afficher tout le texte
Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
Baufeld A a. b.
c.
d.
e.
Im Baufeld A darf ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 24 m und einer Bruttogeschossfläche von 67’000 m2 erstellt werden. Innerhalb des Baufeldes A sind im markierten Bereich öffentlich zugängliche Innenhöfe anzuordnen. Um die Höfe sind publikumsorientierte Nutzungen anzuordnen. Die Höfe sind nach einem gesamtheitlichen Konzept attraktiv für die sich dort befindenden Nutzungen und für den Aufenthalt zu gestalten und zu begrünen. Von der Solothurnerstrasse zur Nauenstrasse und zur Centralbahnstrasse ist ein in seiner Breite und Höhe attraktiver, grosszügiger, öffentlich zugänglicher, die Höfe verbindender und durch Servitute gesicherter Fussweg zu realisieren. Von der Centralbahnstrasse zur Peter Merian-Strasse sowie zum Peter Merian-Weg ist eine attraktive, grosszügige, öffentlich zugängliche und durch Servitute gesicherte Fussgänger- und Velopassage zu realisieren. Es ist durch entsprechende Massnahmen sicherzustellen, dass sämtliche Verkehrsbeziehungen und Zugangssituationen im Rahmen der Sanierung und eines allfälligen Neubaus der Peter Merian-Brücke optimiert werden. Im Baufeld A sind Anlagen zur Eigenstromerzeugung mit dem qualitätssichernden Verfahren gemäss Vorschrift j. zu definieren. Dabei ist den Anforderungen des ökologischen Ausgleichs und den besonderen klimatischen Anforderungen Beachtung zu schenken.
Baufeld B und C f.
In den Baufeldern B und C darf je ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 87 m und einer Bruttogeschossfläche von 19’000 m2 erstellt werden.
1) SG 730.100 2)
SG 780.100
252
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
g. h.
730.150
Gegen die Gartenstrasse gerichtete Fensterflächen im Baufeld B werden auch angerechnet, wenn die Lichteinfallswinkel nicht eingehalten sind. Das Gebäude im Baufeld B muss gegen die Nauenstrasse keinen Lichteinfallswinkel einhalten. Baufeld D Im Baufeld D darf ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 87 m und einer Bruttogeschossfläche von 23’500 m2 erstellt werden.
Baufeld D i.
Im Baufeld D darf ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 87 m und einer Bruttogeschossfläche von 23’500 m2 erstellt werden.
Allgemein j.
k.
l. m.
n.
o. p. q.
r.
s. t.
u.
3.
Zur Gewährleistung einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität ist ein qualitätssicherndes Verfahren für das gesamte Areal durchzuführen. Bei der Auswahl der Teilnehmenden ist ein angemessener Anteil junger lokaler Teams zu berücksichtigen. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums ist bezüglich Geschlecht und Alter ausgewogen zu gestalten. Den Anliegen aus den Quartieren ist mit angemessenen Vertretungen Rechnung zu tragen. Zur architektonischen und funktionalen Auszeichnung des obersten Geschosses in den Hochhäusern ist unter der Voraussetzung einer besonders hochwertigen Gestaltung ein Spielraum in der Höhe von zusätzlichen 2 m zulässig. Die Anzahl Geschosse ist frei. Dachgeschosse sind nicht zulässig. Technische Anlagen sind innerhalb der zulässigen Wandhöhe anzuordnen. Durch geeignete Massnahmen ist ein angemessener Schutz vor Störfallen sicherzustellen. Die Massnahmen sind konzeptionell im qualitätssichernden Verfahren nach Vorschrift j. aufzuzeigen und im Baubewilligungsverfahren zu dokumentieren. Es sind Wohn- und Arbeitsnutzungen zulässig. Es sind minimale Bruttogeschossflächen für Arbeitsnutzungen von 50'000 m2 und für Wohnen von 36'000 m2 einzuhalten. Davon sind mindestens 12'000 m2 als preisgünstige Wohnungen anzubieten. Zusätzlich ist mindestens ein Drittel aller Wohnungen mit einer Residenzpflicht zu belegen. Die partielle Perronerschliessung Ost des Bahnhof Basel SBB ist dauerhaft von beiden Seiten sicherzustellen. Sie ist attraktiv zu gestalten. Es sind maximal 460 Autoparkplätze zulässig. Deren Erschliessung hat über den im Plan dargestellten Bereich an der Gartenstrasse zu erfolgen. Zusätzlich zu den gemäss Gesetzgebung erforderlichen Veloabstellplätzen sind 400 öffentliche Veloabstellplätze zu realisieren, die bei nachgewiesenem Bedarf erweiterbar sind. Diese müssen von der Hochstrasse/Solothurnerstrasse und der Gartenstrasse aus fahrbar erreichbar und untereinander verbunden sein. Die Perrons müssen von dort direkt angebunden sein. Es ist eine attraktive Aussenraumgestaltung der Eingangsbereiche Hochstrasse/Solothurnerstrasse und Nauenstrasse zu gewährleisten. Im Zugangsbereich Süd sind bauliche Massnahmen wie z.B. Rampen und Treppen zulässig. Innerhalb der Baufelder muss nicht an die Baulinie angebaut werden. Zusätzlich zum kantonalen Energiegesetz gelten die Zielwerte des SIA-Effizienzpfads Energie. Die Bebauung ist insbesondere bezüglich Begrünung, Beschattung und Durchlüftung hinsichtlich stadtklimatischer Einflüsse optimal zu gestalten. Bezüglich Bauökologie soll die Wiederverwendung von Baustoffen berücksichtigt werden. Zusätzlich zum kantonalen Energiegesetz gelten die Zielwerte des SIA-Effizienzpfads Energie. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird.
253
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
III. Änderung von Baulinien Der Baulinienplan Nr. 14’154 des Planungsamts vom 22. Mai 2018 für die Änderung der Bau- und Strassenlinien im Bereich der Gartenstrasse, Nauenstrasse, Peter Merian-Strasse, Peter MerianBrücke, Hochstrasse, Solothurnerstrasse und Meret Oppenheim-Strasse wird genehmigt. IV. Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 109 vom 10. Juni 1971 Der Grossratsbeschluss betreffend Festsetzung eines Überbauungsplanes für den Neubau des Postbetriebsgebäudes Basel 2 im Gebiet Nauenstrasse / Gartenstrasse / Peter Merian-Strasse / Eilgutstrasse / Centralbahnstrasse / Bahnhofareal vom 10. Juni 1971 wird aufgehoben. V. Änderung des Bebauungsplan Nr. 160 vom 17. Januar 2001 Der Grossratsbeschluss betreffend Erlass eines Bebauungsplanes für das Areal Bahnhof Süd, Gundeldingen zwischen Margarethenstrasse, Güterstrasse, Solothurnerstrasse und Bahnareal vom 17. Januar 2001 wird im Geltungsbereich des Baubereichs D des vorliegenden neuen Bebauungsplans aufgehoben. VI. VII. Publikation Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum und tritt am fünften Tag nach der Publikation des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist oder im Falle einer Volksabstimmung am fünften Tag nach Publikation der Annahme durch die Stimmberechtigten in Kraft. 3)
3)
In Kraft seit 13. 5. 2021.
254
Plan Nr. 14'149a (2018)
17
087701 41
3
038502
(291400)
074600
074501
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt 12
Afficher tout le texte
19
43
14
Format
B
sse ens tra Ga rt 140
B
091303
54
er
Bl
21
t Pe
150
1400 )
ss tra
1:1'250
Projektleiter
ok
Zeichner
bö
-S
ian
58
(29
A3
Massstab
e
19
24
22.05.2018
Revision
Bebauungsplan (Situation)
55
033804
Areal Nauentor
49
Bl
e ss
17
Datum
48 50
tra
sse
Arealentwicklung und Nutzungsplanung
087903
ns ue Na
trasse
Ce ntr alb ahn s t ra
Planungsamt
037805 077704
Bl
Heumatts
15
22
Bl
45
4
078004
13
20
Städtebau & Architektur
091600
242101
(291400)
BP 238
074404
Archiv-Nr.
r Me
49
Plan Nr. 1730
Dufourstrasse 40/50
CH-4001 Basel
Telefon 061 / 267 92 25
Fax 061 / 267 67 43
St
A
Bl
rl
63
26
149
191800
63A
nst
se
r/
Ve
lo
e
B C
Str
l
D
82
BG leis feld
A ras s
80
C
SB
Str
l
84
A
162213
Na ue
ras
ge
Me ria n-S t
us sg
än
Tra m
Pe ter
Pa ssa ge F
Str l
Planungsperimeter Baufeld A Baufeld B Baufeld C Baufeld D Bereich Innenhöfe + Erschliessung öffentliche Fussgängerverbindung Bereich Fussgänger / Velo Zu- und Wegfahrt Autoeinstellhalle / Anlieferung Zugang Gebäudekomplex Zugangsbereich Süd
Pe ter Me ri
an -Br
ück e
Bl
orientierender Inhalt: Interessenlinie SBB Tram
79
Strl
Bl
SB
Bl Str l
l Str
6
8
A
13
8
084 0 60
Str l
129403
15
So
IWB
10
084403
092800
14
Bl
Str l
hstr ass e
4
tra
Bl
Hoc 11
sse
ras se
ers
Me ret Op pen hei mSt
loth urn
Str l
leis
feld
D
Strl
80
BG
Be Be reich rei ch 1 2
10
19
030903 16
25
084700
sse ger
Pfe
092600
Bl
0 5
26
084900
39
hstr
24 Bl
084800 31
22
130001
Hoc
S
092700 1
090702
092500
29
20
137
37
092400
22
27
143
031 0 35
35
20
B
097700
31
18
129700
130300
031101
ffin
16
23
14
21
092200
092902
092300
Quelle: Geodaten14Kanton Basel-Stadt
stra
092100
Bl
093001
145
130401
12
18
092000
25 48
ass
e 50m
14'149 a
Plan Nr. 14'149b (2018)
Schnitt A-A
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
BP 238
Städtebau & Architektur Planungsamt Arealentwicklung und Nutzungsplanung
Areal Nauentor max. +87.0 m
max. +87.0 m
2m
max. +87.0 m
Afficher tout le texte
2m
Bebauungsplan (Schnitte)
2m
Datum
22.05.2018
Revision
06.11.2018
Format
A3
Massstab
1:1'250
Projektleiter
ok
Zeichner
bö
Archiv-Nr.
Plan Nr. Dufourstrasse 40/50
D
C
CH-4001 Basel
Telefon 061 / 267 92 25
B
max. 24.0 m
A
Peter Merian-Brücke SBB Gleisfeld
Pfeffingerstrasse
A
B C
Passage Tram
D
Nauenstrasse
Hochstrasse
orientierender Inhalt: Interessenlinie SBB Tram Terrain
Schnitt B-B
max. +87.0 m
max. +87.0 m
2m
2m
D
max. +87.0 m 2m
C
B
max. 24.0 m
IWB ±0.00 m = 279.50 m ü.M.
Solothurnerstrasse
Baufeld A Baufeld B Baufeld C Baufeld D Bereich Innenhöfe Bereich Fussgänger / Velo
Meret OppenheimStrasse
Sockelgeschoss SBB Gleisfeld
A
Passage
±0.00 m = 279.50 m ü.M.
-1.00 m
Tram
Nauenstrasse
0
25
50m
14'149 b
Fax 061 / 267 67 43