BP 111
Plan de construction · Riehen
Document
- Type
- Plan de construction
- Commune
- Riehen
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeinde Riehen
- Approuvé par
- GRB
- Adopté
- 29 juin 1972
Carte
1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
111_BP_Hungerbachhalde_GRB_19720629.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
730.150
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
111
BP 111
Riehen Hungerbachhalde / Auf der Bischoffhöhe / Steingrubenweg / Lerchengsangweg GRB vom 29. Juni 1972 Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, auf Antrag des Regierungsrates, erklärt, gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes, für die Überbauung des Areals zwischen Hungerbachhalde, Auf der Bischoffhöhe, Steingrubenweg und Lerchengsangweg in Riehen den Überbauungsplan Nr. 9837 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung vom 30. März 1972 sowie den Plan Nr. 11 821 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung vom 21. Oktober 1993 als verbindlich und hebt die speziellen Bauvorschriften vom 26. Juni 1958 und vom 30. Juni 1967 auf, soweit sie sich auf das Gebiet des Überbauungsplanes beziehen.1) 2 Sämtliche Gebäude im Gebiet des Überbauungsplanes sind an eine Gemeinschaftsantenne anzuschliessen. 3 Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von diesem Überbauungsplan zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird und der Gemeinderat von Riehen zustimmt. Lehnt der Gemeinderat die Erteilung einer Ausnahmebewilligung ab, so hat das Bauinspektorat den ablehnenden Entscheid unter Vorbehalt des Rekursrechtes an die Baurekurskommission zu eröffnen.2) 1
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
1) 2)
Abs. 1 in der Fassung des GRB vom 13. 9. 2000 (wirksam seit 29. 10. 2000). Abs. 3 erster Satz in der Fassung der V vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).
Afficher tout le texte
75