BP 158
Plan de construction · Riehen
Document
- Type
- Plan de construction
- Commune
- Riehen
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeinde Riehen
- Approuvé par
- GRB
- Adopté
- 10 mai 2000
Carte
2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
158_BP_Gartengasse_GRB_20000510.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
BP 158
158 Riehen Gartengasse / Rössligasse / Baselstrasse / Inzlingerstrasse / Im Singeisenhof GRB vom 10. Mai 2000
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag seiner Kommission für Raumplanungsfragen und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes (HBG) vom 11. Mai 1939, beschliesst: Der Überbauungsplan Nr. 12249 des Hochbau- und Planungsamtes, Hauptabteilung Planung, vom 25. Mai 1999 wird für verbindlich erklärt. Zum Überbauungsplan werden folgende ergänzende spezielle Bauvorschriften erlassen: 1. Bereich A: a) b)
50% der Fläche dürfen dreigeschossig überbaut werden; die restliche Fläche ist von Bauten frei zu halten. Zugunsten einer städtebaulich überzeugenden Lösung darf die Gebäudetiefe zur Liegenschaft Baselstrasse 70 hin unter Wahrung der Grenz- und Gebäudeabstände 15 m überschreiten.
2. Bereich B: 75% der Fläche dürfen dreigeschossig, die restliche Fläche darf erdgeschossig überbaut werden. 3. Bereiche A und B: Partiell dürfen die Bauten im Rahmen des Profiles der Zone 3 viergeschossig in Erscheinung treten. 4. Bereich C: a)
b)
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c)
Von der hinter Bau- und Fussweglinien liegenden Fläche dürfen 50% dreigeschossig, die restliche Fläche darf erdgeschossig überbaut werden. Unter Wahrung des Lichtraumprofiles von 45° und der feuerpolizeilichen Vorschriften kann der zonengemässe Gebäudeabstand zwischen Bauten auf der gleichen Parzelle teilweise unterschritten werden. Im erdgeschossigen Bereich, südlich der Liegenschaft Rössligasse 33, kann eine Sammelstelle (S) für die Abfallentsorgung errichtet werden.
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Hochbauten
5. Bereiche A, B und C: a) b)
Bauten dürfen an Fussweglinien erstellt werden. Flachdachflächen sind extensiv zu begrünen.
6. Bereich D: Die Fassaden am Platz «Im Singeisenhof» sowie der Platz selbst werden nach einem einheitlichen, durch den Gemeinderat Riehen zu beschliessenden Konzept gestaltet. 7. Bereiche B–D sowie Bachgässchen: Es kann eine unterirdische Autoeinstellhalle mit 130 öffentlichen sowie 58 privaten Parkplätzen erstellt werden. Die Ein- und Ausfahrt erfolgt von und zu der Baselstrasse. 8. Die 15 private Parkplätze aufweisende Autoeinstellhalle im Bereich A ist an die unter Ziff. 7 genannte Autoeinstellhalle anzuschliessen. 9. Bereich E: a)
b)
Unter Wahrung der zonengemässen Gebäudeabstände gegenüber Gebäuden ausserhalb des Bereiches E können Bauten an der Fussweglinie erstellt werden. Die Benützung der Gebäude zu gewerblichen Zwecken ist erlaubt.
10. Bereiche A–E: Neubauten sind nach den Grundsätzen des behindertengerechten Bauens zu erstellen. 11. Mit dem Baubegehren ist ein Umgebungsgestaltungs- und Bepflanzungsplan, der auch die Dachflächen beinhaltet, zur Genehmigung einzureichen; es sind überwiegend standortheimische Pflanzen vorzusehen. 12. Das zuständige Departement ist ermächtigt, Abweichungen von diesen Bauvorschriften zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft wirksam.1)
1)
Wirksam seit 25. 6. 2000.
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