BP 163

Plan de construction · Riehen

Document

Type
Plan de construction
Commune
Riehen
Canton
Bâle-Ville
Niveau
Commune
Approuvé par
EWRB
Adopté
24 avr. 2002

Carte

1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

163_BP_Hupfer-Areal_EWRB_20020424.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

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“ BP 163 Gemeinde Riehen

Beschluss des Einwohnerrats betreffend Erlass eines Bebauungsplans "Hupfer-Areal"

„Der Einwohnerrat der Gemeinde Riehen, auf Antrag des Gemeinderats und gestützt auf 8 101 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999, beschliesst:

a)

b)

c)

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—

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Ss

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h)

Der Bebauungsplan Nr. 11.2839/01 vom 14.05.2001 betreffend das "Hupfer-Areal" am Rüchligweg in Riehen wird genehmigt und für verbindlich erklärt.

Für das im Plan Nr. 11.2839/01 gekennzeichnete Gebiet werden folgende Bauvorschriften erlassen:

Die maximal zulässige Bruttogeschossfläche beträgt 14'350 m?. Die gewerbliche Nutzung wird auf maximal 15% der zulässigen Bruttogeschossfläche begrenzt.

Die Gebäude in den Baufeldern A, B und C sind je als Einheiten zu errichten. Gewerbliche Nutzungen sind nur in den Baufeldern A und B zulässig und auf dem Baufeld C sind Reiheneinfamilienhäuser zu erstellen.

Bei der Materialwahl und Farbgebung ist die Gesamtkonzeption zu berücksichtigen und die Ortsbildkommission der Gemeinde Riehen ist beizuziehen.

Balkone und gedeckte Sitzplätze sind im Baufeld A nur gegen den Gartenraum zulässig, in den Baufeldern B und € jedoch frei.

Der Erdgeschossfussboden des Baukörpers A darf maximal 1.20 m über dem höchsten

Messpunkt (268.06 m.ü.M.) des Baufeldes A liegen. °Der Erdgeschossfussboden des Baukörpers B liegt maximal 0.25 m über dem Messpunkt in

der Mitte des bebauten Feldes. °Der Erdgeschossfussboden des Baukörpers C liegt maximal 1.50 m über dem Messpunkt in

der Mitte des jeweiligen bebauten Abschnittes.

Mit dem Baubegehren ist ein Umgebungsgestaltungs- und Bepflanzungsplan, der auch die zu begrünenden Dachflächen beinhaltet, zur Genehmigung einzureichen. Die Gestaltung der Umgebung hat sich an das übergeordnete Konzept zu halten.

Sämtliche Wohn- und Gewerbeeinheiten sind, sofern Bedarf, an die Gemeinschaftsantennenanlage anzuschliessen.

Mit dem Baubegehren ist für die Überbauung auf der Basis eines Nahwärmeverbundes ein Gesamtenergiekonzept einzureichen.

i) Das zuständige Departement wird ermächtigt, mit Zustimmung des Gemeinderats von Riehen Abweichungen von den Bauvorschriften zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption und das Siedlungsbild nicht beeinträchtigt wird.

Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.“ Riehen, den CE AP RU 2IG a

Im Namen des Einwohnerrats

Die Präsidentin: Der Sekretär: Irene Fischer-Burri Andreas Schuppli

(Ablauf der Referendurmsfrist: 26. Mai 2002)