5812
Alignements des constructions, des routes et des chemins · Basel
Document
- Numéro
- P201434
- Type
- Alignements des constructions, des routes et des chemins
- Commune
- Basel
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Commune
- Approuvé par
- RRB
- Adopté
- 27 oct. 2020
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Fichiers
Texte
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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Regierungsratsbeschluss vom 27. Oktober 2020
Schulgasse: Umgestaltung der Allmend, Änderung der Bau-, Strassen- und Weglinien, Verallmendierung der öffentlichen Grünanlage; Planfestsetzungsbeschluss
1.
Gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes wird der Nutzungsplan/Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5812 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Bau-, Strassen- und Weglinien sowie die Umgestaltung der Schulgasse, der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien, genehmigt.
2.
Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften sowie allfälligen Einsprechenden zuzustellen.
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3.
Der Bauentscheid der Allmendverwaltung vom 24. September 2020 wird dem Gesuchsteller eröffnet.
4.
Der Regierungsrat ermächtigt das Finanzdepartement und das Bauund Verkehrsdepartement, die Mutationen gemäss den neu festgesetzten Strassen- und Weglinien vorzunehmen und die erforderlichen Verträge und Dokumente zu unterzeichnen.
5.
Der Regierungsrat ermächtigt das Finanzdepartement, die zu verallmendierenden Flächen im Eigentum des Kantons Basel-Stadt und der Einwohnergemeinde der Stadt Basel entschädigungslos an das Bauund Verkehrsdepartement zu übertragen.
Begründung Die Oberfläche der Schulgasse muss saniert werden. Dabei soll die unzeitgemässe Situation mit den zu schmalen Trottoirs und der Sackgasse ohne Wendeplatz verbessert werden: lm östlichen Abschnitt der Schulgasse wird das bestehende Trottoir vor den Liegenschaften Nr. 6 und 8 auf 2.80 m verbreitert. lm westlichen Teil der Schulgasse, im Bereich der Sackgasse, wird aufgrund des geringen Strassenquerschnitts auf ein Trottoir verzichtet. Am Ende der Sackgasse wird neu ein Wendeplatz erstellt. lm Rahmen dieses Projekts soll auch die öffentlich genutzte Grünanlage am Ende der Schulgasse der Allmend zugeführt werden.
P201434
Regierungsrat
des Kantons Basel-Stadt
Rechtsm ittelbeleh rung
Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen nach der Zustellung dieses Beschlusses resp. ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, der Rekurrentin resp. dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. Der Nutzungsplan/Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5812 des Tiefbauamts kann beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.0012.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 06126768 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 4. November 2020.
Die Staatsschreiberin