BP 033+194 (Kombinierte BP)

Plan de construction · Basel

Document

Numéro
10/46/10.2G
Type
Plan de construction
Commune
Basel
Canton
Bâle-Ville
Niveau
Commune
Approuvé par
DVB
Adopté
20 nov. 1947
En vigueur depuis
2 janv. 2011

Carte

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Fichiers

Bauvorschriften zum BP Nr. 33Ouvrir dans un nouvel onglet

Texte

Bauvorschriften zum BP Nr. 33

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

33 Basel St. Alban-Vorstadt / St. Alban-Graben / Dufourstrasse GRB vom 20. November 1947 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag seiner Kommission, beschliesst: 1. 2. 3. 4. Der Grosse Rat erlässt ferner aufgrund von § 8 des Hochbautengesetzes die folgenden speziellen Bauvorschriften: a) Die im Plan 5686 mit den Buchstaben a, b, c, d, e, f, g, h bezeichneten Flächen dürfen nur eingeschossig überbaut werden. b) Die Seitenwände des Hauptgebäudes auf Parzelle 1360 sind als Fassaden auszubilden. c) Die Traufhöhe eines Neubaues auf Parzelle 1219 darf diejenige des Nachbargebäudes Dufourstrasse 25 nicht übersteigen, und es ist die nördliche Giebelseite als Fassade auszubilden. 1) d) Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird.

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.

1)

Ziff. 4 lit. d in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).

9

Bauvorschriften zum BP Nr. 194

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

194 Basel St. Alban-Vorstadt / Dufourstrasse / Burghof-Areal GRB vom 17. November 2010 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 39, 95, 97, 101 und 105 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1) und nach Einsichtnahme in die Ratschläge des Regierungsrates Nr. 10.1410.01 und Nr. 10.1437.01 vom 17. August 2010 sowie in den Bericht der Bauund Raumplanungskommission Nr. 10.1410.02 und Mitbericht der Bildungs- und Kulturkommission Nr. 10.1437.02 vom 13. September 2010, beschliesst: I. Zonenänderung Der Zonenänderungsplan Nr. 13’490 des Hochbau- und Planungsamts vom 26. Mai 2010 wird verbindlich erklärt. II. Bebauungsplan 1. Der Bebauungsplan Nr. 13’488 des Hochbau- und Planungsamts vom 26. Mai 2010 wird verbindlich erklärt. 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen: a) Im Baubereich A ist ein Museum inkl. der zum Betrieb des Museums notwendigen weiteren Nutzungen zulässig. b) Im Baubereich A ist ein Gebäude mit drei Vollgeschossen und einer maximalen Wandhöhe von 21 m (290,45 m ü. M.) ohne Dachgeschoss zulässig. Der Lichteinfallswinkel wird auf 60° festgesetzt. Für eine sparsame und rationelle Energienutzung darf die Gebäudewand der Untergeschosse über die Strassenlinie vorragen. c) Die Anlieferung (Zu- und Wegfahrt) hat über die Dufourstrasse zu erfolgen. Die Zufahrt ist nur von Süden und die Wegfahrt nur nach Norden erlaubt. Eine Wegfahrt ist, wenn notwendig, auch direkt über den St. Alban-Graben Richtung Wettsteinbrücke zulässig. d) Im Baubereich B ist ein unterirdisches Verbindungsgeschoss inkl. dem Museumsbetrieb dienende Nutzungen zulässig. e) Der Bereich C darf bis zur Tiefe des ersten Untergeschosses abgegraben werden. 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird.

1) SG 730.100.

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Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

III. IV. V. Publikation Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem fakultativen Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft wirksam. 2)

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2) Wirksam seit 2. 1. 2011.

146

Plan Nr. 13'488 (2010) zum BP Nr. 194

1.90 m

A C

B

Benützungsbewilligung des Grundbuch- und Vermessungsamtes BS zur Verwendung der CAD-Daten vom 06.02.2004

0

5

10

15

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25m

20

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Städtebau & Architektur

Planungsamt

Planungsperimeter Baubereich A

Datum

Kunstmuseum Basel, Erweiterung

Baubereich B Bereich C

Bebauungsplan

26.05.2010

Revision Format

A3

Massstab

1:500

Projektleiter

fe (AN)

Zeichner

bö (AN)

Archiv-Nr.

Plan-Nr. Rittergasse 4

CH-4001 Basel

Telefon 061 / 267 92 25

13'488

Fax 061 / 267 67 43