10205 - B-Linienplan Essigstrasse
Alignements des constructions, des routes et des chemins · Riehen
Document
- Type
- Alignements des constructions, des routes et des chemins
- Commune
- Riehen
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeinde Riehen
- Approuvé par
- GdRB
- Adopté
- 14 août 2018
- En vigueur depuis
- 1 oct. 2019
Carte
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Fichiers
BeschlussOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Beschluss
Gemeinde Riehen Gemeinderat
Essigstrasse Abschnitt Essiganlage, Burgstrasse bis Kilchgrundstrasse Änderung der Baulinie Riehen Sektion D, Parzellen Nr. 2120, 0571, 0428; Planfestsetzungsbeschluss
Gemeinderatsbeschluss vom 14. August 2018 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsge setzes vom 17. November 1999 den Linienplan Essigstrasse (Abschnitt Essiganlage, Burgstrasse bis Kilchgrundstrasse) Inventar Nr. 10'205 vom 6. Februar 2018 fest. Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder an ders nutzbar werden sollen, wird durch schriftliche Mitteilung auf die Planfestsetzung aufmerksam gemacht. Die Pläne können nach vorheriger Vereinbarung bei der Ge meindeverwaltung Riehen eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vor gebracht werden können (§ 113 Abs. 3 BPG). Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach der Publikation dieser Beschlüsse im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumel den. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbe gründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus ei ner Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhe bung und andere besondere Vorkehren der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. h
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Der Generalsekretär:
Urs Denzler
Geräts
Genehmigung
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Riehen, Essigstrasse Genehmigung der Linienpläne
Beschluss vom 01. Oktober 2018
://: 1. Es wird festgestellt, dass die vom Gemeinderat Riehen am 14. August 2018 genehmigten Linienpläne, Inventar Nr. 10'205, rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig sind. 2. Gestützt auf § 114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 werden die Pläne Inventar Nr. 10'205 der Gemeinde Riehen genehmigt. 3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen.
Inkraftsetzung
Gemeinde Riehen Gemeinden Riehen Festlegung des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Linienplans Essigstrasse (Ab schnitt Essiganlage, Burgstrasse bis Kilchgrundstrasse) Inventar Nr. 10'205 vom 6. Februar 2018: Änderung der Baulinie Riehen Sektion D, Parzellen Nr. 2120, 0571, 0428 Nach Abschluss des Rekursverfahrens setzt der Gemeinderat den Linienplan Es sigstrasse (Abschnitt Essiganlage, Burgstrasse bis Kilchgrundstrasse) Inventar Nr. 10'205 vom 6. Februar 2018: Änderung der Baulinie Riehen Sektion D, Parzellen Nr. 2120, 0571, 0428 auf den 1. Oktober 2019 in Kraft.
Riehen, 24. September 2019
Gemeindepräsident
Sandra Tessarini Generalsekretärin