5802H
Alignements des constructions, des routes et des chemins · Basel
Document
- Type
- Alignements des constructions, des routes et des chemins
- Commune
- Basel
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Commune
- Approuvé par
- GRB
- Adopté
- 17 déc. 2015
Carte
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Fichiers
Texte
BP 218 Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
218 Basel Gellertstrasse / Redingstrasse / Lehenmattstrasse / Stadionstrasse (ehemals Areal De Bary) GRB vom 17. Dezember 2015 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 101, 105 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 19991) und § 11 Abs. 3 und 5 des Umweltschutzgesetzes Basel-Stadt (USG BS) vom 13. März 19912) nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 15.1543.01 vom 29. September 2015 und nach dem mündlichen Antrag der Bau- und Raumplanungskommission vom 17. Dezember 2015, beschliesst: I. Zonenänderung Der Zonenänderungsplan Nr.13'863 des Planungsamtes vom 28. April 2015 wird verbindlich erklärt. II. Festsetzung eines Bebauungsplans 1. Der Bebauungsplan Nr. 13'861 des Planungsamtes vom 28. April 2015 wird verbindlich erklärt. 2. Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Vorschriften: a. In den Baufeldern A-D sind je 17 Voll- und ein Dachgeschoss bei einer maximalen BGF von je 16'700 m2 zulässig. Die maximale Wandhöhe beträgt 50 m. Untereinander und gegen Nachbarliegenschaften ist ein Lichteinfallswinkel von 60° einzuhalten. Es sind keine Grenzabstände einzuhalten. b. In den Baufeldern E-J sind je drei Vollgeschosse bei einer maximalen BGF von je 1'650 m2 zulässig. Die maximale Wandhöhe beträgt 12 m. Dachgeschosse sind nicht zulässig. Es sind keine Grenzabstände einzuhalten. c. Im Baufeld K ist ein eingeschossiger Kindergarten mit dem entsprechenden Aussenraum zulässig. d. Im Baufeld L ist ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen bei einer maximalen BGF von 1'800 m2 zulässig. Die maximale Wandhöhe beträgt 12 m. Dachgeschosse sind nicht zulässig. Es sind nur quartierdienliche Nutzungen zulässig. e. Die Baufeldgrenzen dürfen nicht durch vorragende Bauteile überschritten werden. Ausgenommen sind Vordächer in den Gebäudeeingangsbereichen.
1) 2)
SG 730.100 SG 780.100
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730.150
Hochbauten
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f.
Die maximale zulässige Anzahl Parkplätze wird auf 600 beschränkt. Ein Transfer von Parkplätzen innerhalb des Areals ist zulässig. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist jeweils ein Parkplatznachweis für das gesamte Areal einzureichen. g. Die Gebäude sollen mit Blick auf eine gute Gesamtwirkung nach einem übergeordneten Konzept hochwertig gestaltet werden. Die Einbettung einzelner Gebäude in das Konzept ist jeweils im Baubewilligungsverfahren darzustellen. h. Mit Blick auf die bestehenden ökologischen Qualitäten, insbesondere unter Berücksichtigung des Biotopverbundes und des Baumbestandes, und auf eine gute Gesamtwirkung, soll der Aussenraum nach einem übergeordneten Natur- und Freiraumkonzept hochwertig gestaltet werden. i. Für die Baufelder E-J wird für Ersatzbauten das Ziel «nearly zero energy building» angestrebt, das im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens mit der zuständigen Fachstelle genauer abgestimmt wird. Auf eine Zertifizierung wird verzichtet. 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird. III. IV. V.
VI. Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 73 vom 14. Mai 1959 Mit Wirksamwerden dieses Grossratsbeschluss es wird der Grossratsbeschluss vom 14. Mai 1959 betreffend Änderung der Bauzoneneinteilung und Festsetzung eines Bebauungsplanes für das Areal zwischen der Gellertstrasse, der Redingstrasse, der Lehenmattstrasse und der Stadionstrasse aufgehoben. VII. VIII. Publikation Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft wirksam.3)
3)
Wirkam seit 31. 1. 2016.
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BP 218