10178 - B-Linienplan Auf der Bischoffhöhe
Alignements des constructions, des routes et des chemins · Riehen
Document
- Type
- Alignements des constructions, des routes et des chemins
- Commune
- Riehen
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeinde Riehen
- Approuvé par
- GdRB
- Adopté
- 10 juin 2008
Carte
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Fichiers
BeschlussOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Beschluss
Gemeinde Riehen Gemeinderat
Auf der Bischoffhöhe Abschnitt beim Bischoffwegli; Ändern des Linienplans; Planfestsetzungsbeschluss
Gemeinderatsbeschluss vom 10. Juni 2008 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsge setzes vom 17. November 1999, den geänderten Nutzungsplan/Linienplan, Inventar Nr. 10'178 vom 14. März 2008, für die Strasse „Auf der Bischoffhöhe" fest. Dieser Planfestsetzungsbeschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert und den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zugestellt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Der Re kurs ist innert 10 Tagen seit Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt BaselStadt schriftlich bei der Rekursinstanz anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom glei chen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die An träge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.
Riehen, 10. Juni 2008
Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident:
Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter:
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Andreas Schuppli
www.riehen.ch
Genehmigung
Baudepartement des Kantons Basel-Stadt
Kopie Riehen, Bischoffweg IHungerbachweg Auf der Bischoffhöhe Genehmigung des Linienplans Beschluss vom 23. Juli 2008 ://: 1. Es wird festgestellt, dass die vom Gemeinderat Riehen am 10. Juni 2008 genehmigten Linienpläne, Inventar Nr. 10'176, 10'177 und 10'178 rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig sind. 2. Gestützt auf §114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 werden die Pläne Inventar Nr. 10'176, 10'177 und 10'178 der Gemeinde Riehen genehmigt. 3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen.
Baudepartement