4672HE

Alignements des constructions, des routes et des chemins · Basel

Document

Type
Alignements des constructions, des routes et des chemins
Commune
Basel
Canton
Bâle-Ville
Niveau
Commune
Approuvé par
RRB
Adopté
16 févr. 1945

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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 08. Mai 2018

Burgfelderstrasse, Parzelle 1/2771, neue Baulinie, schluss

Planfestsetzungsbe-

1.

Gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes wird der Nutzungsplan/ Linienplan Nr. 5781 des Tiefbauamts betreffend der neuen Baulinie in der Burgfelderstrasse, Bereich Parzelle 1/2771, genehmigt.

2.

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Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen Liegenschaften sowie allfälligen Einsprechenden zuzustellen.

lm Namen des Regierungsrates Die Präsidentin:

b. Ac.h,u..u---

Die Staatsschreiberin:

7< v1/vi i~

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 1 O Tagen nach der Zustellung dieses Beschlusses resp. ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet.

P180540

Regierungsrat

des Kantons Basel-Stadt

Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, der Rekurrentin resp. dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. Der Nutzungsplan / Linienplan Nr. 5781 des Tiefbauamts kann beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 06126768 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 16. Mai 2018.

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