PZ Zollmessstation Lange Erlen
Zone réservée · Basel
Document
- Type
- Zone réservée
- Commune
- Basel
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Planungsamt Basel-Stadt
- Approuvé par
- FSB
- En vigueur depuis
- 19 avr. 2023
Carte
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Texte
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Städtebau & Architektur Raumplanung
Öffentliche Planauflage Zollmessstation Langen Erlen Zonenänderung im Bereich Lange Erlen, Freiburgerstrasse / Akazienweg Parzelle 550 der Sektion 7 des Grundbuches der Stadt Basel
Aufgrund der Verlagerung des Hafenbahnhofs im Rahmen der Hafen- und Stadtentwicklung Klybeck – Kleinhüningen muss die Einspeisung «Zollmessstation Kleinhüningen» in das städtische Gasnetz weichen. Als einzig möglicher Ersatz ist in Abstimmung mit dem geplanten Ausbau der Trinkwasserversorgung die «Zollmessstation Langen Erlen» zu erstellen. Dieser Neubau ist im Plangenehmigungsverfahren gemäss Rohrleitungsgesetz durch den Bund zu genehmigen. Die im Bundesverfahren erforderliche rechtliche Waldrodung soll anschliessend im Sinne eines Nachvollzugs der Grünzone gemäss § 40a des baselstädtischen Bau- und Planungsgesetz zugewiesen werden. Um den Zusammenhang zu erläutern, wird die Planauflage der Zonenänderung bereits gleichzeitig zum Plangenehmigungsverfahren aufgelegt. Vom Mittwoch, 19. April 2023 bis am Freitag, 19. Mai 2023 liegt folgender Entwurf öffentlich auf: -
Zonenänderung
Mit der Planauflage wird gemäss § 116 Abs. 2 Bau- und Planungsgesetz auch eine Planungszone begründet. Die Dokumente können beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel sowie im Internet unter www.tiefbauamt.bs.ch/planauflagen eingesehen werden. Öffnungszeiten Empfang BVD: Montag bis Freitag 08.00-12.00 und 13.15-17.00 Uhr (Telefon 061 267 68 68). Rechtsverbindlich sind die beim Bau- und Verkehrsdepartement aufgelegten Originaldokumente. Telefonische Anfragen zur Zonenänderung werden während dieser Zeit unter der Telefonnummer 061 267 60 45 entgegengenommen. Die Unterlagen sind auch im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (oereb.bs.ch) einsehbar. Einsprachen der Berechtigten und Anregungen der interessierten Öffentlichkeit ausschliesslich zum Entwurf der Zonenänderung oder zur Planungszone sind bis am Freitag, 19. Mai 2023 schriftlich und begründet bei Städtebau und Architektur, Münsterplatz 11, 4001 Basel, einzureichen.