Waldreservat Ausser- und Mittelberg
Réserves forestières · Bâle-Ville
Document
- Type
- Réserves forestières
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Canton
- Autorité
- Amt für Wald beider Basel
- Approuvé par
- FSB
- En vigueur depuis
- 1 oct. 2021
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Texte
Verträge
Amt für Wald beider Basel Ebenrainweg 25, 4450 Sissach, T 061 552 56 59, [email protected], www.wald-basel.ch
Der Text des entsprechenden Vertrags kann aus Datenschutzgründen nicht publiziert werden (Informations- und Datenschutzgesetz, IDG, SG 153.260). Zuständige Fachstelle Waldreservate: Amt für Wald beider Basel, Ebenrainweg 25, 4450 Sissach.
Nutz- und Schutzkonzept Waldreservat Ausser- und Mittelberg
Amt für Wald beider Basel Ebenrainweg 25, 4450 Sissach, www.wald-basel.ch
Waldreservat Ausser- und Mittelberg Riehen und Bettingen Nutz- und Schutzkonzept
Das Nutz- und Schutzkonzept präzisiert die Zielsetzungen gemäss den Waldreservatsverträgen und dem dazugehörigen Plan. Die für die Region typischen Besonderheiten des Waldreservats Ausserund Mittelberg sollen gefördert und erhalten werden. I. Zielsetzungen Für das Waldreservat Ausser- und Mittelberg werden folgende Ziele angestrebt: a) Auf der ausgeschiedenen Fläche wird der natürlichen Waldentwicklung ohne direkte menschliche Beeinflussung Raum geboten; Alterungs- und Zerfallsprozesse laufen vom Menschen unbeeinflusst ab. b) Erhaltung und Förderung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten. c) Erhaltung und Förderung der Eichenbestände und seltenen Baumarten und des Alt- und Totholzanteils; d) Erhaltung und Förderung strukturreicher und extensiv genutzter Waldbestände; e) Erhaltung und Förderung von standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; f) Förderung von struktur- und artenreichen Waldrändern; g) Erhaltung und Förderung des Steinbruchs "Horngraben" als offener Lebensraum mit seinen charakteristischen Lebensgemeinschaften; h) Erhaltung und Förderung von licht- und/oder wärmeliebenden, seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten und -gemeinschaften sowie ihrer Lebensräume; i) Erhaltung der geologischen und kulturhistorischen Objekte; j) Verhinderung der Ausbreitung von gebietsfremden und weiteren Problemarten; k) Vertiefung der naturwissenschaftlichen und waldbaulichen Forschung zu gefährdeten Tierund Pflanzenarten und speziellen Waldnutzungsformen; l) Förderung eines verantwortlichen Miteinanders von Naturschutz und Erholung durch Besucherinformation und -lenkung. II.
Schutz- und Förderkategorien im Waldareal
1 Naturwaldreservat 1.1 Nutzungsverzicht (Ziele a, b, e, g, h, j) - Zulassen der natürlichen Dynamik. - Erhaltung ungestörter Waldflächen. - In der Regel keine Eingriffe. - Pflegeingriffe nur, falls aus Sicherheitsgründen entlang von Waldstrassen oder aus Naturschutzgründen erforderlich bzw. erwünscht wie beispielsweise das Freihalten von Felswänden, Mähen von Waldwiesen oder Neophytenbekämpfung.
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2 Sonderwaldreservat 2.1 Eichenförderung (Ziele c, d, h, j) - Erhaltung und Förderung der Eiche und anderer seltener Baumarten (SEBA) mit dem übergeordneten Ziel nachhaltiger und zukunftsfähiger Eichenmischbestände. - Förderung der Eichen und SEBA mittels Pflege und Durchforstung. - Regelmässige Verjüngung von Eichen und SEBA und deren Pflege. Zielgrösse: 0.5 ha im Jahr (im mehrjährigen Durchschnitt). - Verjüngung, wenn möglich durch Naturverjüngung, ansonsten durch Pflanzungen. - Erhaltung und Förderung von alten, grosskronigen Bäumen und des Totholzanteils. - Bestände mit älteren Eichen: Ausscheidung und Bezeichnung von Baumgruppen / Einzelbäumen, die bis zum Zerfall stehen gelassen werden. Dabei sind Sicherheitsaspekte mit zu berücksichtigen (möglichst abseits von Wegen / Infrastrukturen). 2.2 Naturnahe Bewirtschaftung mit Förderung von Altholz und Biotopbäumen (Ziele d, e, h, j) - Pflege und Nutzung nach den Grundsätzen des naturnahen Waldbaus. - Ausscheidung und Bezeichnung von Überhältern, die bis zum Zerfall stehen gelassen werden (möglichst abseits der Wege). - Erhaltung und Förderung von alten, grosskronigen Bäumen und des Totholzanteils. 2.3 Mittelwald (Ziele h, j) - Pflege und Nutzung der Waldfläche als Mittelwald als historische Waldnutzungsform. - Regelmässige (ca. alle 15-20 Jahre) Nutzung der Hauschicht. - Förderung der Oberschicht resp. Pflege der geeigneten Baumarten als zukünftige Kernwüchse in der Oberschicht. 2.4 Waldrandpflege (Ziele f, h, j) - Förderung der Lebensraum- und Artenvielfalt von Flora und Fauna im Waldrandbereich - Erhalt und Förderung des Strukturreichtums - Vernetzung von Lebensräumen - Waldrandpflege auf einer Tiefe von 15-20m gemäss den Konzepten für die Gemeinden Riehen und Bettingen. III.
Allgemeinde Grundsätze für die Waldbewirtschaftung
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A Schäden / Katastrophen Bei Waldschäden wie beispielsweise Windwurf, Rutschungen, Schneedruck, Insekten- oder Pilzbefall, Dürreperioden oder Waldbrand entscheiden die zuständigen Forstorgane über die notwendigen Massnahmen. Die Massnahmen werden in Absprache mit den Eigentümern und der kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz festgelegt. B Walderschliessung Bestehende Waldstrassen, Maschinenwege und offizielle Wanderwege werden unterhalten. Auf die Erstellung neuer Wege bzw. Maschinenwege wird verzichtet. C Totholz Totholz wird nur dort entfernt, wo es aus Sicherheitsgründen notwendig ist, z.B. entlang der Wege und Infrastrukturen oder aus Gründen der Arbeitssicherheit für das Forstpersonal. Ansonsten werden dürre bzw. abgestorbenen Bäume stehen gelassen. D Naturobjekte Innerhalb des Schutzgebietsperimeters ist auf naturschützerische bzw. naturkundlich wertvolle Naturobjekte bei der forstlichen Nutzung sowie bei Pflegeingriffen besonders Rücksicht zu nehmen. Als wertvolle Naturobjekte gelten: - Seltene Arten
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Geologische Objekte: Geländeformen, Quellaufstösse, Aufschlüsse, alte Gruben etc. Kulturobjekte: Lesesteinhaufen, Trockenmauern, Hohlwege
IV. Spezielle Vereinbarungen und Hinweise Die Wälder sind Teil eines stark frequentierten Naherholungsgebiets. Die bestehenden Wanderwege sowie die weiteren bestehenden Erholungseinrichtungen werden unterhalten. Auf das Anlegen neuer Wege oder Einrichtungen zur Freizeitnutzung wird verzichtet. Die Freizeitnutzungen erfolgen im Rahmen der geltenden Gesetze. Unterhalt und Signalisation der Wege und Einrichtungen werden durch die Einwohnergemeinden besorgt. Die Sicherheit der Erholungssuchenden auf den Waldstrassen und bei Infrastrukturen soll gewährleistet werden (Entfernen von Bäumen, die zu Gefährdungen führen, siehe auch III C). Die Kennzeichnung des Waldreservats und die Informationstafeln sind Sache des Amts für Wald beider Basel. Sissach, den 16. Juli 2021 Amt für Wald beider Basel
Ueli Meier, Kantonsforstingenieur
Guido Bader, Kreisforstingenieur
Beilage: Plan Waldreservat Ausser- und Mittelberg vom 21.04.2021
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Anhang Besonderheiten der Waldflächen zum Zeitpunkt der Ausscheidung: - Eichenreiche Bestände - Altholzreiche Bestände - Viele Lichtbaumarten (Linden, Spitzahorne, Nussbaum, Kirschbaum, Elsbeeren, Speierling) - Tiefgelegene Waldstandorte (colline Höhenstufe) - Sehr gut und gut wüchsige Waldstandorte Verwendete Grundlagen: - Bestandeskarte - Pflanzensoziologische Kartierung - Bauminventar - Kontrollstichprobeninventur (2017) - Kantonales Naturinventar (2011) - Naturinventar Riehen (2016) - Naturinventar Bettingen (2017) - Waldreservatskonzept beider Basel (2003) - Waldentwicklungsplan Basel-Stadt 2021-2035 Objekte innerhalb des Waldreservatsperimeters: A) Kantonales Inventar der schützenswerten Naturobjekte (2011): ID Name Bedeutung Grösse [ha] 421 Tümpel Nollenbrunnen regional ganz 0.13 ganz 0 429 Picknickplatz Horngrabenweg lokal lokal ganz 0.51 432 Ausserberg Krete 435 Ausserberg Krete lokal ganz 1.1 436 Horngraben regional ganz 12.83 437 Ausserberg Krete, ehem. Steinbruch lokal ganz 0.44 440 Ausserberg Mitte lokal ganz 1.84 regional teilweise 3.35 446 Reubergweg teilweise 0.29 447 Schiessplatz Bettingen, West, Ausserbergkuppe lokal 453 Bierkeller - Bannwegli regional teilweise 4.07 456 Im Kaiser regional teilweise 10.26 458 Mittelberg, auf Bottminger Höhe lokal ganz 0.05 regional ganz 2.36 460 Linsberg 461 Mittelweg lokal teilweise 0.55 474 Waldhütte - Steinbruch Britzigerberg regional teilweise 11.64 481 Mittelberg - Steinenweg - Auf der Ebene regional teilweise 3.43 510 Mooswäldli regional ganz 0.48 645 Im Kaiser, Nordost lokal ganz 0.03 655 Ausserberg regional Teilweise 7.77 Total 61.13
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B) Objekte Naturinventar Riehen (2016): Nr. Name Fläche [ha] 1.09 Quellweiher Nollenbrunnen 0.1 2.01 Ausserberg "an der Buchhalde" 6.5 2.02 Ausserberg "im Gärtli" 5.1 2.03 Herrenwald 5.6 2.06 Maienbühl, zentraler Teil 4.4 2.07 Mooswäldchen 0.5 2.19 Mittelberg 32.6 2.2 Horngraben 18.1 Total 72.8 C) Objekte Naturinventar Bettingen (2017): Nr. Name Fläche [ha] 11.03 Wald Im Linsberg 2.36 11.05 Wald Im Kaiser 11.01 11.08 Waldrand Im Kaiser 0.19 Nordost Total 13.56 D) Objekte Waldreservatskonzept beider Basel (2003): Nr. Name Fläche [ha] BS 5 Mittelberg-Haid 34 BS 7 Kaiser 17 BS 9 Ausserberg Nord 8 BS 10 Ausserberg Süd 6 Total 65 E) Ornithologisches Inventar (1995): W3, W4
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