5899

Alignements des constructions, des routes et des chemins · Basel

Document

Numéro
P240653
Type
Alignements des constructions, des routes et des chemins
Commune
Basel
Canton
Bâle-Ville
Niveau
Commune
Approuvé par
RRB
Adopté
21 mai 2024

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Fichiers

Texte

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 21. Mai 2024

Spalenvorstadt 2, Petersgraben 52, Parzelle 2/0197; Änderung des Linienplans; Planfestsetzungsbeschluss

1.

Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes den Nutzungsplan / Linienplan Nr. 5899 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Bau- und Strassenlinien.

2.

Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen Liegenschaften zuzustellen.

Begründung Mit dem kantonalen Bauvorhaben «Gesamtinstandsetzung Alte Gewerbeschule» soll beim Eingang Spalenvorstadt 2 ein behindertengerechter Zugang erstellt werden. Als Voraussetzung hierfür wird die Strassenlinie des auf Allmend liegenden Hinterhofs entlang des Gebäudes «Alte Gewerbeschule» angepasst. Weiter soll in diesem Bereich die Baulinie auf die heutige Fassade verschoben werden. In der Folge der Verlegung der Strassenlinie kann ein Teil der Allmendparzelle zur Liegenschaftsparzelle 2/0197 abgetreten werden, sodass die neue Rampe vollständig auf die Liegenschaftsparzelle zu liegen kommt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere

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P240653

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Vorkehren, dem Rekurrenten oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden. Der Nutzungsplan / Linienplan Nr. 5899 des Tiefbauamts kann beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.0012.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 06126768 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 29. Mai 2024.

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