Trafostation Uferstrasse
Surfaces de compensation écologique · Bâle-Ville
Document
- Numéro
- 9153368
- Type
- Surfaces de compensation écologique
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Canton
- Autorité
- Stadtgärtnerei
- Approuvé par
- RRB
- Adopté
- 23 oct. 2023
- En vigueur depuis
- 23 oct. 2023
Carte
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Fichiers
2023-10-23_ENT_1_9153368_OEREB.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Tiefbauamt u Allmendverwaltung
Dufourstr. 40/50, CH-4001 Basel Telefon +41 61 267 93 57 Telefax E-Mail [email protected] Internet www.tiefbauamt.bs.ch
Bericht Nr. PBA 9'153'368 (1) vom 23. Oktober 2023 Adresse
Basel, Uferstrasse 80
Gesuchsteller Verantwortliche Fachperson
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Objekt
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Plangenehmigungsverfahren nach Eidgenössischem Starkstrominspektorat (ESTI) Neubau Trafostation und Übergabestation auf Parzellen 3138 (Schweizerische Rheinhäfen) und 9305 (Rheinallmend) mit Anschlussleitung. S-0178395.1 und S-0178342.1
Eingabedatum Publikationsdatum
3.August 2023 30. August 2023
Einsprachefrist bis
Dauer und Mengen der Belegungen Bauinstallation von 05.Feb.2024
bis 19.Apr.2024
reserviert: Uferstrasse 80 Baustelle von 05.Feb.2024
bis 19.Apr.2024
Stellungnahme
29. September 2023 150.00m²
Der Bau- und Nutzungsentscheid für das vorliegende Bauvorhaben wird vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) gefällt. Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn der rechtsgültige Entscheid vorliegt.
Prüfinstanzen
Bericht Nr. PBA 9'153'368 (1) vom 23. Oktober 2023
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Allmendverwaltung
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Stadtgärtnerei Bauarbeiten im Bereich von Bäumen und Grünanlagen:
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Es gelten die allgemeinen Verhaltensregeln bei Bauarbeiten in Grünflächen und unter Bäumen, insbesondere die Vorschriften für Baumschutz auf Baustellen: https://www.stadtgaertnerei.bs.ch/geschaeftspartner/baum-gruenflaechenschutz/baum-g ruenflaechenschutz-baustellen.html Für allfällige Schäden an Bäumen und Grünanlagen die durch Missachtung vorgenannter Verhaltensregeln verursacht werden haftet der Veranlasser. Sie werden gemäss der letztgültigen Richtlinie der VSSG/BSB zur Schadenersatz-Berechnung von Bäumen, bzw. nach Aufwand dem Veranlasser in Rechnung gestellt. Das Projekt wird seitens Stadtgärtnerei von begleitet. Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit Bäumen und Grünflächen sind an ihn zu richten:
Bericht Nr. PBA 9'153'368 (1) vom 23. Oktober 2023
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Allmendverwaltung
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Die Grabarbeiten innerhalb der Grünflächen sind von Hand auszuführen und mit der Stadtgärtnerei vor Ausführung im Detail zu besprechen. Sämtliche Grabarbeiten mit weniger als 2.00 Meter zu einem bestehenden Baum sind von der Stadtgärtnerei ausdrücklich freizugeben (Art.5 http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/368). Bei erheblicher Beeinträchtigung des Baumes muss der projektierte Verlauf entsprechend angepasst werden. Vor Baubeginn bitten wir um einen Termin zur Begehung der Baustelle. Die Bauarbeiten im Bereich der Bäume, insbesondere die Grab- und Wiederauffüllarbeiten, müssen zu Lasten des Veranlassers und in frühzeitiger Rücksprache mit der Stadtgärtnerei von einer ausgewiesenen Baumpflegefirma begleitet werden.
Naturschutz
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Flachdächer sind als wertvolle Lebensräume im Sinne des ökologischen Ausgleiches mit einer Dachbegrünung zu versehen (§ 9 NLG, § 72 BPG). Für die Planung und Ausführung der Flachdachbegrünung wird eine Begleitung durch die Fachstelle Dachbegrünung der Hochschule Wädenswil empfohlen . Die Beratung ist für die Bauherrschaft kostenlos. Das Areal befindet sich entgegen der Aussage in den Gesuchsunterlagen im Kantonalen Inventar der schützenswerten Naturobjekte (ID-Nr. Naturobjekt 365). Zudem wurden die Naturwerte (Ruderalstandorte / Trittfluren) auch im Rahmen der Bestandserhebung der Arealentwicklung Klybeckquai-Westquai an diesem Standort als schützenswert beurteilt. Lässt sich gemäss Art. 18 NHG eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume durch technische Eingriffe unter Abwägung aller Interessen nicht vermeiden, so hat der Verursacher für besondere Massnahmen zu deren bestmöglichem Schutz, für Wiederherstellung oder ansonst für angemessenen Ersatz zu sorgen. Es ist deshalb zu prüfen, ob auch andere Standorte auf bereits versiegelten Flächen möglich wären bzw. es ist nachzuweisen, weshalb nur dieser Standort für die Baute infrage kommt. Sollte der Nachweis erbracht werden, sind Massnahmen zum ökologischen Ersatz aufzuzeigen.
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Bericht Nr. PBA 9'153'368 (1) vom 23. Oktober 2023
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