10223 - BSW-Linienplan Rheintalweg

Alignements des constructions, des routes et des chemins · Riehen

Document

Type
Alignements des constructions, des routes et des chemins
Commune
Riehen
Canton
Bâle-Ville
Niveau
Commune
Approuvé par
GdRB
Adopté
1 juil. 2025
En vigueur depuis
20 mai 2026

Carte

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Fichiers

Texte

Beschluss

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Riehen Rheintalweg: Abschnitt Kehrplatz; Anderung des Linienplans; Pla nfestsetzu ngsbesch uss I

Gemeinderatsbeschluss vom 1. Jull 2025 DerGemeinderatsetzt, gestütztauf die $$ 97,98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999, den Linienplan lnventar Nr. 10'223-1 vom 8. Januar 2025 für den Rheintalweg fest. Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder anders nutzbar werden sollen, wird durch schriftliche Mitteilung auf die Planfestsetzung aufmerksam gemacht. Die Pläne können nach vorheriger Vereinbarung bei der Gemeindeverwaltung Riehen eingesehen werden.

Re chtsm itte I bel e h r u n g :

Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vorgebracht werden können (S 113 Abs.3 BPG). Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach der Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumelden. lnnerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt angerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. lm Namen des Gemeinderats

Die Präsidentin

Der Generalsekretär:

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Christine Kaufmann

Patrick Breitenstein

Genehmigung

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Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Riehen, Rheintalweg Genehmigung Linienplan

Genehmi gu ngsbeschluss

:ll: 1. Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 1. Juli 2025 genehmigte Linienplan Nr. 10'223-1 rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist.

2. Gestützt auf $1 14 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 wird der Plan Nr. 10'223-1 der Gemeinde Riehen genehmigt.

3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Esther Keller Departementsvorste herin

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Basel, den ZG.S .LC