5926

Alignements des constructions, des routes et des chemins · Basel

Document

Numéro
P260218
Type
Alignements des constructions, des routes et des chemins
Commune
Basel
Canton
Bâle-Ville
Niveau
Commune
Approuvé par
RRB
Adopté
3 mars 2026

Carte

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Fichiers

Texte

Plan

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

5926

Tiefbauamt

NUTZUNGSPLAN Linien- und Ersch I iessu ngsplan GRENZACHERSTRASSE Rankstrasse - Grenzacher-Promenade

Benützungsbewilligung des GVA BS zur Verwendung der digitalen Daten vom 22.11.2001. Alle Rechte vorbehalten. Datenbezug GVA: 08.07.2024 Planerstellung: Massstab:

06.01.2026/cgi 1 :200

Geprüft:

Q4.o4• LS

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Vom Regierungsra Basel-Stadt geneh Basel, den

0 3. März 2026

Der Präsident: Basel, ten

te

724./.204

Basel, den

o,o.2o26

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7

Die Staatsschreiberin:

Querprofil 4**, 1:100

Querprofil 5**, 1:100 Strl

8cm

12cm

12cm

12cm

l

12cm

5.00

Str

Parzellengrenze

Parzellengrenze

Parzellengrenze

Parzellengrenze

Bl

2.00

1.80

3.20

3.50

3.50

3.20

4.20

4.00

3.20

Trottoir

Radstreifen

Fahrbahn

Fahrbahn

Gemeinsamer Fuss- und Veloweg

Gemeinsamer Fuss- und Veloweg

Fahrbahn

Fahrbahn

Gemeinsamer Fuss- und Veloweg

1 x Plakatträger Typ Soleil F200 L freistehend

Strl

Strl

Bl

Bl

U

Bl

2079 0 (208

0

000)

4

Im

Ra

Bl

Bl

Innerhalb des Baubewilligungs-Perimeters werden die bisherigen Längenprofile aufgehoben.**

nkh

of

Str l

Wo keine Höhenkoten angegeben sind, bleibt die bestehende bauliche Situation entlang der Parzellengrenzen grundsätzlich höhenmässig unverändert.**

Str

l

LEGENDE Bl

Fahrbahn

0422 1

Fahrbahn

Trottoir, Gehbereich

Fahrbahn (angehoben *)

Trottoir, Gehbereich (abgesenkt *)

Fahrbahn (gepflästert)

Trottoir Anrampung Trottoir, Gehbereich (gepflästert *)

Bauten

2

Bl

l

Querprofil 4**

Bl

Str

Trottoir / Gehbereich

Bauwerke/Möblierung neu

Übrige Flächen

Gebäude, Bauwerke: bestehend *

Trottoir, Gehbereich (wasserdurchlässig *)

8.50

nkh

of

Drittprojekt *

Grünflächen, Bäume und Gewässer

Grünfläche neu

Im

Ra

Randabschlüsse

Randabschluss mit Anschlag

Grünfläche bestehend *

Randabschluss ohne Anschlag

Baum bestehend * Baum entfernen * (keine Fällbewilligung erforderlich)

zu entfernende Objekte

6

Grenzacherstrasse

Baum neu

Strassen-, Weg- und Baulinien

Baulinie neu**

Baulinie bestehend * Strl

Strassenlinie neu**

Strl

Strassenlinie bestehend* Strassenlinie / Baulinie aufgehoben**

6.75

Öffentliches Wegrecht

2088 0

0

* nur orientierender Planinhalt ** Gegenstand der Festsetzung

(209 000)

(208 90

1)

SEKTION8

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Strl

Bl

Tiefbauamt

Plakatträger Typ Soleil F12 freistehend

NUTZUNGSPLAN

2 x Plakatträger Typ Soleil F12 freistehend

Linien- und Erschliessungsplan

rpr

ofi

0

e Qu

2085 0

5926

l5

** Strl

Strl

GRENZACHERSTRASSE

Strl

Rankstrasse - Grenzacher-Promenade

8.05

Grenzacher-Promenade Vom Regierungsrat des Kantons Benützungsbewilligung des GVA BS zur Verwendung der digitalen Daten Basel-Stadt genehmigt: vom 22.11.2001. Alle Rechte vorbehalten. Datenbezug GVA: 08.07.2024 Planerstellung: 06.01.2026/cgi Massstab: 1:200

Geprüft:

Basel, den Der Präsident:

Basel, den

Basel, den

Leiter AV- Landerwerb:

Der Kantonsingenieur: Die Staatsschreiberin:

0m

5m 0m

10m

5m

10m

Beschluss

6 •

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 03. März 2026

Grenzacherstrasse, Abschnitt Schwarzwaldstrasse bis GrenzacherPromenade, Umgestaltung der Allmend, Änderung der Linien- und Erschliessungspläne; Planfestsetzungsbeschluss

1.

Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes die Nutzungspläne / Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5925 und 5926 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Strassenlinien sowie die Umgestaltung der Grenzacherstrasse, Abschnitt Schwarzwaldstrasse bis GrenzacherPromenade, inklusive der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien.

2.

Der Einspracheentscheid wird genehmigt und den Einsprechenden eröffnet.

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3.

Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften sowie den Einsprechenden zuzustellen.

4.

Der Bauentscheid der Allmendverwaltung vom 29. Januar 2026 wird dem Gesuchsteller eröffnet.

Begründung Im Zuge der Sanierung der Werkleitungen in der Grenzacherstrasse zwischen Schwarzwaldstrasse und Grenzacher-Promenade wird die Allmend neu gestaltet. Ziel ist es, die Sicherheit und Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Dazu wird unter anderem ein neuer Kreisverkehr gebaut, die Baumrabatten werden erweitert und es werden 15 Bäume gefällt sowie 26 Bäume gepflanzt. Ausserdem gibt es neue Velowege und Plakatträger. Zudem werden die Bushaltestellen «Rankstrasse» beidseitig hindernisfrei umgebaut, inklusive einer neuen Wartehalle stadteinwärts. Eine neue unterirdische Wertstoffsammelstelle ersetzt die bestehende oberirdische Anlage, wofür drei Parkplätze entfallen. Für die Umsetzung sind Anpassungen an den Strassenlinien und ein temporäres Wegrecht erforderlich.

P260218

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, dem Rekurrenten oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden. Die Nutzungspläne/ Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5925 und 5926 des Tiefbauamts sowie können ab Publikationsdatum beim Empfang des Bauund Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.1517.00 Uhr, Telefon 061 267 68 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 11. März 2026.

Die Staatsschreiberin