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Alignements des constructions, des routes et des chemins · Basel

Document

Numéro
P260439
Type
Alignements des constructions, des routes et des chemins
Commune
Basel
Canton
Bâle-Ville
Niveau
Commune
Approuvé par
RRB
Adopté
31 mars 2026

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Fichiers

Texte

Beschluss

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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 31. März 2026

Öffentliche Nutzung kantonaler Parzellen: Schwarzpark, St. Johanns-Park, Breitematte; Änderung von Linienplänen zwecks Verallmendierung von öffentlich genutzten Freiflächen auf Parzellen im Eigentum der Einwohnergemeinde der Stadt Basel und des Kantons Basel-Stadt; Planfestsetzungsbeschluss

1.

Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes die Nutzungspläne/ Linienpläne Nr. 5797, 5890 und 5912 des Tiefbauamts betreffend die Änderung von Bau-, Strassen- und Weglinien im Zusammenhang mit der Verallmendierung von öffentlich genutzten Flächen auf Parzellen der Einwohnergemeinde der Stadt Basel und des Kantons Basel-Stadt in den Bereichen Schwarzpark, St. Johanns-Park und Breitematte.

2.

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Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern der an den Schwarzpark angrenzenden Liegenschaften zuzustellen.

Begründung Diverse öffentliche Anlagen befinden sich auf Liegenschaftsparzellen, welche im Eigentum des Kantons Basel-Stadt oder der Einwohnergemeinde der Stadt Basel stehen. Entsprechend unterstehen sie nicht dem Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raums. Dies hat zur Folge, dass diese öffentlichen Anlagen rechtlich anders zu behandeln sind als Allmend, obwohl sie von der Öffentlichkeit als Allmend wahrgenommen werden. Dies betrifft unter anderem das Aufenthaltsrecht, Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz, die Zuständigkeit für den Unterhalt oder die Zuständigkeit betreffend das Bewilligungsverfahren für Bauten, Veranstaltungen und sonstige Nutzungen. Mit der vorliegenden Festsetzung von neuen Strassen- und Weglinien wird der Schwarzpark in Allmend umgewandelt. Beim St. Johanns-Park sowie bei der Breitematte hat der Regierungsrat die Linien als Grundlage für die Verallmendierung bereits genehmigt. Diese Linien werden aufgrund der aktuellen baulichen Situation geringfügig angepasst.

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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, dem Rekurrenten oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden. Die Nutzungspläne/ Linienpläne Nr. 5797, 5890 und 5912 des Tiefbauamts können ab Publikationsdatum beim Empfang des Bauund Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 061 267 68 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 8. April 2026.

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